Frage zum Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich vertrete als Betreuerin einen geschäftsunfähigen kranken Herrn.
Sein Vater ist/war in 2.Ehe verheiratet und ist jetzt verstorben. Es gibt ein (Berliner)Testament in dem sich die Eheleute gegenseitig begünstigen, über die Kinder steht dort nichts. Der Sohn der Ehefrau aus erster Ehe hat einen Teil seines Erbes in Form eines Hausanteils einer Laube bereits von seiner Mutter erhalten, das soll lt Gericht in weiteren Erbangelegenheiten mit in Ansatz gezogen werden
Frage:
wie sieht es mit dem Pflichtteil für meinen Betreutenaus?
Hat mein Betreuter darauf jetzt einen Anspruch oder erst nach dem Tod der Stiefmutter?
Oder sollte ich vorsorglich einen Erbschein beantrage und die Prüfung dem Gericht überlassen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Jane Riedel

Hallo,

mir ist nicht klar, wie das gemeinsame Testament der Eheleute genau lautet. Steht da lediglich „wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben“ ein? Oder gibt es da einen Zusatz, wer nach dem Tod des Längstlebenden erbt (z.B. die Kinder zu gleichen Teilen). Wenn dieser Zusatz fehlt, muß Dein Betreuter jetzt den Pflichtteil fordern, denn dann steht ihm nach dem Tod der 2. Frau überhaupt nichts zu, denn er ist mit der Frau nicht blutsverwandt.

Um den Pflichtteil zu fordern, forderst Du die Stiefmutter per Einschreiben mit Rückschein auf, Dir innerhalb von 1 Monat eine Aufstellung über den Wert des Nachlasses zu geben. Von diesem Wert erhält Dein Betreuter 1/4. Wenn sich die Erbin nicht an die Frist hält, kannst Du mich noch einmal fragen.
Ingeborg

Hallo Ingeborg

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Testament sagt wirklich nur, dass beide sich gegenseitig einsetzen.
Muß die Frau auch beweisen was an Erbe vorhanden ist oder reicht es wenn sie mir ein z.B. ein Sparbuch kopiert? Wird unterschieden was dem Vater oder Frau gehört oder wird der Pflichtteil von dem berechnet was insgesamt von beiden da ist?
Ich will eigentlich für meinen Betreuten nichts haben, bin aber verpflichtet den offiziellen Weg zu gehen.
Herzliche Gruß
J.Riedel

mir ist nicht klar, wie das gemeinsame Testament der Eheleute
genau lautet. Steht da lediglich „wir setzen uns gegenseitig
zu Alleinerben“ ein? Oder gibt es da einen Zusatz, wer nach
dem Tod des Längstlebenden erbt (z.B. die Kinder zu gleichen
Teilen). Wenn dieser Zusatz fehlt, muß Dein Betreuter jetzt
den Pflichtteil fordern, denn dann steht ihm nach dem Tod der
2. Frau überhaupt nichts zu, denn er ist mit der Frau nicht
blutsverwandt.

Um den Pflichtteil zu fordern, forderst Du die Stiefmutter per
Einschreiben mit Rückschein auf, Dir innerhalb von 1 Monat
eine Aufstellung über den Wert des Nachlasses zu geben. Von
diesem Wert erhält Dein Betreuter 1/4. Wenn sich die Erbin
nicht an die Frist hält, kannst Du mich noch einmal fragen.
Ingeborg