Folgende Sachlage: 2006 starb meine Mutter. Wir sind 6 Kinder. Mein Vater lebt noch. Meine Eltern haben ein Haus gebaut und 1972 mit uns allen bezogen. Nach dem Tod meiner Mutter erfuhren wir vom Amtsgericht, dass meine Eltern bereits 1994 dieses Haus an 2 meiner Brüder per Vertrag „übertragen“ hatten und wir ab der Übertrgung 10 Jahre Zeit gehabt hätten den Pflichtteil geltend zu machen. Haben wir aber nicht, weil wir nichts vom Vertrag wußten. Bekommen wir 4 jetzt gar nichts mehr? Die 2 Brüder leben in eigenen Wohnungen mit in dem Haus.
dann hat sich wohl etas im erbrecht geändert, ich bin der meinung dass die frist erst ab kenntnisnahme anfängt zu laufen.
vielleicht sollte hier verjährung mal erwähnt werden:
Der Pflichtteilsanspruch, der Pflichtteilsrestanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Kenntniserlangung vom Erbfall und der Pflichtteilsberechtigung (doppelte Kenntnis). Ohne die Kenntnis verjährt der Pflichtteilsanspruch gemäß § 2332 BGB in 30 Jahren nach dem Erbfall.
vielleicht könnte man aber zwischen den geschwistern alles friedlich regeln.
Hallo,
Pech, selbst wenn die 10 Jahre noch nicht um wären müsste man wissen was in dem Vertrag steht. Wenn mit der Übertragung auch Pflichten übernommen worden sind, müsste man wissen welche.
Die Frage stellt sich aber nicht mehr.
Gruß Martin
So wie die Sache geschildert ist, sind die beiden Brüder bereits seit 1994 Eigentümer.Ob es bei einer Schenkung zu Pflichtteilen kommt weiß ich nicht.
Rein vom logischen ausgehend würde ich sagen, das Euch
Euer Pflichtteil zusteht und das Testament erst dann
gilt, wenn der Todesfall eingetreten ist. Denn wie soll
man einen Vertrag anfechten, von dessen Existenz man
gar nichts weiß? Aber die Problematik ist am besten
dann doch mit einem Notar oder einem Anwalt zu
erläutern. Tut mir leid, dort keine bessere Auskunft
geben zu können.
Folgende Sachlage: 2006 starb meine Mutter. Wir sind 6
Kinder.
Mein Vater lebt noch. Meine Eltern haben ein Haus
gebaut und
1972 mit uns allen bezogen. Nach dem Tod meiner Mutter
erfuhren wir vom Amtsgericht, dass meine Eltern
bereits 1994
dieses Haus an 2 meiner Brüder per Vertrag
„übertragen“ hatten
und wir ab der Übertrgung 10 Jahre Zeit gehabt hätten
den
Pflichtteil geltend zu machen. Haben wir aber nicht,
weil wir
nichts vom Vertrag wußten. Bekommen wir 4 jetzt gar
nichts
mehr? Die 2 Brüder leben in eigenen Wohnungen mit in
dem Haus.
Liebe Frieda
Da gibt es seit letstem Jahr eine Neue Regelung,die kann Ihnen aber nur der Notar speziel in Ihrem Falle sagen,den der hat die Vertragsbestimmungen,die da getroffen wurden in den Unterlagen.
In wieweit die alten Bestimmungen wegen dem Pflichtteil,der ja 10 Jahre gültig ist bei Ihnen noch greifen, kann ich daher nicht beantworten.
Es tut mir Leid,daß ich Ihnen keine präzisere Antwort geben kann,aber das ist ohne Einsicht in den Vertrag leider nicht möglich.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichem Gruß Helga
Tut mir leid das ich die frage nicht beantworten kann. Ich bin selbst ein Unwissender.
Lg Richard
Tut mir leid, dass ich Dir hier keinen professionellen Rat geben. Hole Dir einen Beratungsschein und suche einen entsprechenden Anwalt aus.
Liebe Grüße
Doris