Lieber Herr Dr. Buerstedde,
danke für die auführliche und hilfreiche Auskunft!
Ich hab mich sehr gefreut!
Herzliche Grüße, Stephan
Lieber Herr Gintemann,
danke für die auführliche und hilfreiche Auskunft!
Ich hab mich sehr gefreut!
Vielleicht könnten Sie mir noch den Unterschied Nießbrauchrecht und unentgeltlichem Wohnungsrecht! erläutern?
Herzliche Grüße, Stephan
Hallo Meli1808,
danke für die auführliche und hilfreiche Auskunft!
Ich hab mich sehr gefreut!
Herzliche Grüße, Stephan
Beim Nießbrauch sind die Rechte und Pflichten denen eines Eigentüm fast gleich; der N. kann nur nicht über die Sache verfügen (verkaufen, belasten etc.).
Beim Wohungsrecht hat der Berechtigte inbezug auf die Wohnung (und ggf. auch auf den Garten, die Garage o.ä.) den finanziellen Vorteil, dass er diese Teile nicht unterhalten/pflegen muß. Je nach Rechtsinhalt
kann es sogar unentgeltlich und lebenslang gelten, und auch mit dem Recht auf unentgeltliche Beheizung versehen werden. Auch kann bestimmt werden, dass die Nutzung Dritten übertragen werden kann (!!).
Beim (Nur-)Wohnrecht nach § 1090 BGB ist zu beachten, dass die Mitnutzung der Räume durch den Eigentümer möglich ist.
All diese Feinheiten sind oft nur praxiserfahrenen Notaren und/oder seinen Mitarbeitern geläufig.
Alleine die Tatsache, dass bei Lebenspartnern nur ein steuerfreibetrag im Falle einer Erbschaft bei 20.000,- was darüber liegt wird zwischen 30 - 50 % versteuert. Bei Eheleuten oder auch eingetragenen Lebenspartner liegt der Erbschaftssteuerfreibetragt bei 500.000,–.
Bei leiblichen Kindern 400.000,00 €.
Also "berliner Testament " und die Kinder als Nacherben einsetzten und vor allen dingen wenigstens als eingetragene Lebenspartner leben. Das Risiko als Erbe (gegenseitig) nur 20.000,- Freibetrag bei Eintritt des Erbfalles zu haben - naja - gehe mal davon aus - wenn verheiratet od. eingetragen , das ist doch irgendwie beruhigend. Oder ?
Und die Partner können sich bei einem Berliner Testament sicher sein, dass es der überlebende nicht mehr ändern kann. Das ist der Hauptgrund eines Berliner Testamentes.
Viel Glück