Hallo Experten,
wenn nach einem Todesfall ein Testament vorhanden ist, und das einzige Kind nach dem Tod seiner Mutter , das Haus erbt, jedoch im Testament geschrieben ist im Falle, dass er das Haus verkaufen möchte geht es an seinen Sohn über. Ist dies so möglich oder ist das Testament nichtig?
Manfred
Man kann die Frist setzen, dass die beerbende Person das Haus nicht verkaufen darf, falls er das Erbe annehmen sollte
Nichtig ist das Testament nicht.
Vorrangig ist immer eine Auslgeung des Tesaments, mit der es seine Gültigkeit behält, da der Erblasser ja nach testamentseröffnung nicht „nachbessern“ kann. Als generell denkbare Auslegungen kommen hier in Betracht:
- Die Einsetzung des Sohnes als erben ist auflösend bedingt durch den Verkauf des Hauses.
- Es ist eien Vor- und Nacherbeschaft angeordnet, so dass der Sohn nur Vorerbe ist und Enkel mit dem Verkauf des Hauses Vollerbe wird.
- Es ist ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis angeordnet, das mit dem Verkauf zu erfüllen ist.
Nicht das Testament, die bedingende Verfügung über den Nachlassgegenstand wäre unwirksam getroffen, solange sie nicht dahingehend ausgelegt werden könnte, dass es sich vielmehr um dem mutmasslichen Willen einer gewillkürte Erbauseinandersetzung durch Vermächtnis (§1939 BGB) oder Teilungsansordnung unter Auflage (§ 2048 BGB) handelt.
IMHO darf der Alleinerbe der Fallschilderung nach das Haus verkaufen, ohne das der Enkel daraus einen Ansprüch erwürbe.
G imager