Frage zum Erbrecht

Ganz allgemein formuliert:
Frau A (Witwe, 85) bewohnt alleine ein Einfamilienhaus. Ihr gehört 3/4, ihrem Sohn, Herrn A, 1/4. Herr A ist verheiratet mit Frau A-B. Frau A ist ja schon alt und ihr Sohn wird, da Einzelkind, ihren Hausanteil erben, wenn sie stirbt.

Was aber, wenn der Sohn zuerst stirbt?

Es gibt kein Testament. Erbt Frau A-B dann beim Todesfall der Mutter ihres Mannes? Es sind keine gemeinsamen Kinder da, nur Kinder von Herrn A aus erster Ehe.

Ich hoffe, das war jetzt irgendwie verständlich formuliert…

Hallo erstmal

Die Infografik von http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555… dürfte wohl den Grossteil der Fragen beantworten.

mfg M.L.

Ganz allgemein formuliert:
Frau A (Witwe, 85) bewohnt alleine ein Einfamilienhaus. Ihr
gehört 3/4, ihrem Sohn, Herrn A, 1/4. Herr A ist verheiratet
mit Frau A-B. Frau A ist ja schon alt und ihr Sohn wird, da
Einzelkind, ihren Hausanteil erben, wenn sie stirbt.
Was aber, wenn der Sohn zuerst stirbt?
Es sind keine gemeinsamen Kinder da, nur
Kinder von Herrn A aus erster Ehe.

Wenn der Sohn zuerst stirbt, erbt Frau A-B (gesetzl. Güterstand vorausgesetzt) die Hälfte des Haus-Anteils ihres Mannes (das wären dann 1/8 vom Haus).
Das andere Achtel erben die Kinder des Mannes aus 1. Ehe.
Auch den sonstigen Nachlass des Mannes muß sich die Ehefrau mit den Kindern des Mannes hälftig teilen.

Es gibt kein Testament. Erbt Frau A-B dann beim Todesfall der
Mutter ihres Mannes?

Da geht sie leider leer aus. Schwiegerkinder kommen in der gesetzlichen Erbfolge nicht vor. Die Enkelkinder beerben die Großmutter direkt.

Somit gehören Frau A-B nach dem Tod von Sohn (1. Todesfall) und Schwiegermutter (2. Todesfall) lediglich 1/8 vom Haus, den Kindern aus 1. Ehe dagegen 7/8.

In anderer zeitlichen Reihenfolge der Todesfälle (Schwiegermutter zuerst, dann Sohn) würde Frau A-B das Haus zur Hälfte gehören.

Gruß Gudrun

Hallo Mr. Link,

Du scheinst etwas aus der Übung zu sein… :smile:

Die Infografik von
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555…
dürfte wohl den Grossteil der Fragen beantworten.

Der Link (weder Text noch Grafik) beantwortet keine einzige der gestellten Fragen.

Gruß Gudrun

Danke, Gudrun, das leuchtet mir ein.
Könnte die alte Frau mit einem Testament da überhaupt was dran ändern? Ich denke nicht.

Hallo Evaluise,

Danke, Gudrun, das leuchtet mir ein.
Könnte die alte Frau mit einem Testament da überhaupt was dran
ändern? Ich denke nicht.

um die Erbenstellung der Schwiegertochter zu verbessern (darum geht’s doch, oder?)?

Selbstverständlich könnte ein Testament der Schwiegermutter etwas ändern, vorausgesetzt die Schwiegermutter wünscht das auch. Sie kann zu ihren Erben bestimmen, wen sie will, z.B. ihren Sohn und ihre Schwiegertochter.
—>eigentlich nicht zu empfehlen, weil der Erbschaftsteuerfreibetrag der Schwiegertochter nur € 20.000,- beträgt.

Viel besser wäre:
Schwiegermutter schenkt jetzt dem Sohn ihren 3/4-Haus-Anteil und beansprucht für sich ein lebenslanges Wohnrecht.
Parallel dazu macht der Sohn ein Testament zugunsten seiner Ehefrau als Alleinerbin. Er könnte ihr außerdem auch einen Anteil vom Haus schenken.
Die Kinder aus 1. Ehe hätten dann nach dem Tod ihres Vaters einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anteils.
Das könnte man auch schon im Vorfeld mit den Kindern durch einen Verzichtsvertrag gegen entsprechenden Obulus regeln.

Schenkung und Verzicht müssen notariell vereinbart werden.

Also gleich morgen mit einem Erbrechtsanwalt oder einem Notar einen Beratungstermin vereinbaren. Der hat sicherlich noch weitere Gestaltungsideen.

Und als Sofortmaßnahme (solange das Notarielle noch nicht unter Dach und Fach ist): handschriftliches Testament des Sohnes/Ehemannes, daß Ehefrau Alleinerbin ist. Dann würde sie schonmal 1/4 (statt 1/8 ohne Testament) vom Haus erben, allerdings müßte sie dann ggfs. den Kindern den Pflichtteil in Höhe von 1/16 auszahlen.

Gruß Gudrun