Frage zum Erbrecht

Hallo liebe Experten,

angenommen Hr. A wäre mit Fr. B verheiratet. Beide haben eine gemeinsame Tochter. Hr. A hat zwei Söhne aus einer vorhergehenden Ehe. Beide sind bereits >30 Jahre alt, haben selbst Familie und leben in ihrer eigenen Wohnung. Die Tochter ist 17 Jahre. Hr. A ist nun vor einem Jahr unerwartet verstorben. Ein Testament existiert nicht. Keines der Kinder hatte zu diesem Zeitpunkt oder auch später ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten. Alle Formalitäten in Verbindung mit der Bestattung sowie alle finanziellen Dinge wurden von Fr. B erledigt. Es gab keine nennenswerten Werte zu vererben.
Kürzlich (also ca. 1 Jahr später) bekommen die Kinder plötzlich Post von einem Anwalt, wonach sie gebeten werden „vorzuschlagen, wie eine erheblich Summe an Kreditschulden bei einer Bank wohl bezahlt werden sollen“. Zu keinem Zeitpunkt hat Fr. B, die einer geregelten Beschäftigung nachgeht, die Kinder von dieser Kreditschuld in Kenntnis gesetzt, noch kommt sie momentan der Begleichung der Schulden nach. Dieser Kredit wurde durch den Verstorbenen abgeschlossen. Daher scheint sich der Gläubiger nun an die Kinder zu wenden.

Wie würde es sich in diesem Fall für die Kinder verhalten? Sie haben von diesem Erbe erst nach 1 Jahr erfahren. Soweit mir bekannt ist, kann man ein Erbe mit einer Frist von 6 Wochen ablehnen, nachdem man von diesem Kenntnis erlangt hat. Gilt das auch in einem solchen Fall?

Wie verteilen sich die Verbindlichkeiten hier, wenn doch alle (Fr. B und die drei Kinder) für die Schulden einstehen müssen (die Tochter ist noch nicht 18)?

Haben die Kinder zu einem früheren Zeitpunkt irgendetwas versäumt, was sie hätten tun können, um diese Situation zu vermeiden? Gibt es bestimmte Pflichten für Familienangehörige, denen Sie ohne Aufforderung in einem Sterbefall nachkommen müssen?

Vielen Dank!

MfG

Michael

Hallo,
in welchem Güterstand wurde die Ehe geführt?
Mir ist aus der Schilderung nicht ganz klar, wann die Kinder vom Tod des Vaters erfahren haben.

Cu Rene

Hallo Rene,

in welchem Güterstand wurde die Ehe geführt?

Zugewinngemeinschaft

Mir ist aus der Schilderung nicht ganz klar, wann die Kinder
vom Tod des Vaters erfahren haben.

Die Kinder haben den Tod des Vaters unmittelbar erfahren (der vor ca. 1 Jahr war), allerdings war bis zum heutigen Zeitpunkt die Kreditschuld unbekannt.

Cu Rene

Gruß

Michael

Hi,

hier sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden.

Es gibt die Möglichkeit einer Nachlaßinsolvenz:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/nlinsolv.htm

Ob die hier noch in Frage kommt, weiß ich allerdings auch nicht, da ja die Miterben eine gewisse Sorgfaltspflicht haben. D. h. sie hätten ja selbst bei den Banken durch Vorlage des Erbscheins Auskunft über die Vermögenssituation verlangen müssen. Deshalb würde ich hier umgehend einen kompetenten Anwalt einschalten. Dieser könnte auch prüfen, ob das Erbe evtl. noch nachträglich ausgeschlagen werden kann, da die Schulden vorher nicht bekannt waren.

Gruß
Tina

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Michael