Hallo zusammen,
Eure Meinung zu folgendem theoretischen Fall würde mich interessieren.
Ein Ehepaar hat 3 bezaubernde Kinder und wohnt in einem kleinen, aber feinen Haus, wofür sie ihr ganzen Leben lang abbezahlt haben. Das Haus läuft zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner.
Der Vater hat aus erster Ehe noch zwei Kinder, die den Kontakt zu ihrem Vater aber abgebrochen haben und lediglich über einen Anwalt mit dem Vater kommunizierten.
Da der Vater etwas älter ist als die Mutter, nehmen wir mal an so ca. 15 Jahre, hat die Mutter Angst, dass sie bei einem Tod des Vaters den Kindern aus erster Ehe den Pflichteil vom Haus ausbezahlen muss. Dies könnte die Mutter aber aus finanziellen Gründen leider nicht, ohne das Haus verkaufen zu müssen.
Wäre es möglich dass der Vater seinen Teil des Hauses auf die Mutter überschreibt und sie dadurch vermeiden können das die Mutter nach dem Tod des Vaters aus ihrem geliebten Haus ausziehen muss?
Wenn ja, welche Fristen sind dabei zu beachten?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Gruß aus Düsseldorf
Christian
Wäre es möglich dass der Vater seinen Teil des Hauses auf die Mutter überschreibt
Ja, das geht.
Wenn ja, welche Fristen sind dabei zu beachten?
Wenn der vater innherlab von 10 Jahren stirbt, können die Kinder ihren Pflichtteil verlangen.
Wenn der vater innherlab von 10 Jahren stirbt, können die
Kinder ihren Pflichtteil verlangen.
Hi,
auch danach, da die 10 Jahresfrist erst nach Auflösung der Ehe (durch Tod / Scheidung) zu laufen beginnt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
s. Absatz 3.
Gruß
Tina
Wenn der vater innherlab von 10 Jahren stirbt, können die
Kinder ihren Pflichtteil verlangen.
Hi,
auch danach, da die 10 Jahresfrist erst nach Auflösung der Ehe
(durch Tod / Scheidung) zu laufen beginnt:
Hi, das betrifft aber den PFLICHTTEILERGÄNZUNGSANSPRUCH, der eigentliche Pflichtteil, kann nur 3 Jahre nach dem Tode des Erblassers beansprucht werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
s. Absatz 3.
auch da ist nur vom Pflichtteilergänzungsanspruch die Rede.
Gruß
Tina
MfG ramses90
Hi,
auch danach, da die 10 Jahresfrist erst nach Auflösung der Ehe
(durch Tod / Scheidung) zu laufen beginnt:
Hi, das betrifft aber den PFLICHTTEILERGÄNZUNGSANSPRUCH, der
eigentliche Pflichtteil, kann nur 3 Jahre nach dem Tode des
Erblassers beansprucht werden.
hä? Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist nach 3 Jahren verjährt.
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…
Hier geht es nicht um Verjährungsfristen. Hier geht es um die Frage, ob man der Mutter die Haushälfte des Vaters übertragen kann um hieraus keinen Pflichtteil(sergänzungsanspruch) an die Kinder aus erster Ehe zahlen zu müssen und das funktioniert so eben nicht, da die aus der Schenkung resultierenden Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche eben auch 10 Jahre nach der Schenkung nicht verjährt sind.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
s. Absatz 3.
auch da ist nur vom Pflichtteilergänzungsanspruch die Rede.
ich verstehe nicht, was Du mir eigentlich sagen möchtest? Sorry, aber irgendwie stehe ich wohl grad auf dem Schlauch.
Gruß
Tina
Hier geht es nicht um Verjährungsfristen. Hier geht es um die Frage, ob man der Mutter die Haushälfte des Vaters übertragen kann um hieraus keinen Pflichtteil(sergänzungsanspruch) an die Kinder aus erster Ehe zahlen zu müssen und das funktioniert so eben nicht, da die aus der Schenkung resultierenden Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche eben auch 10 Jahre nach der Schenkung nicht verjährt sind
Hi, genau das wurde gemeint, konnte aber nicht aus der 1. Antwort heraus gelesen werden.
Scheinbar stand ich da auf dem Schlauch.
MfG ramses90