Hallo,
im Rahmen einer Diskussion kam folgende Frage auf:
Haben angeheiratete Kinder einen Pflichtteilsanspruch. Wenn ja, erstreckt der sich auch auf den Vermögensteil, der in die Ehe eingebracht wurde.
Danke für Antworten.
vnA
Hallo,
im Rahmen einer Diskussion kam folgende Frage auf:
Haben angeheiratete Kinder einen Pflichtteilsanspruch. Wenn ja, erstreckt der sich auch auf den Vermögensteil, der in die Ehe eingebracht wurde.
Danke für Antworten.
vnA
Hallo,
nein, vererbt wird nur in der „Blutlinie“, also nur vom leiblichen Elternteil. Ausnahme bei Volladoption (Minderjährigenadoption, aber auch Ausnahmefall bei Adoption eines erwachsenen Kindes des Ehepartners möglich).
Gruß vom Wiz