Frage zum Erbrecht

Angenommen, eine Erbgemeinschaft, sagen wir, 4 Brüder, hätten von ihrem Vater das elterliche Anwesen, ein Haus mit Grundstück zu je 1/4 Anteil geerbt. Und im Testament würde folgender Satz stehen:
„Die Erben sollen sich einvernehmlich über den Nachlass gegenständlich auseinandersetzen. Im übrigen sollen sie den NAchlass, insbesondere hinterlassenen Immobilienbesitz, verkaufen und den nach Zahlung von Kosten und Steuern verbleibenden Nettoerlös entsprechen der verfügten Erbeinsetzung unter sich aufteilen.“

Ist dann der Verkauf der Immobilie ein Muss? D.h. könnte sich einer der Erben gegen den Verkauf wehren, ohne das er ein Angebot zur Übernahme des Erbes macht?

MfG

Angenommen Bruder A ist gegen den Verkauf. Es kann folgender Masen verfahren werden: Der Preis des Grundstückes wird ermittelt und Bruder A zahlt B;C und D aus. Somit geht das Grundstück an A über und die anderen Brüder erhalten einen Geldbetrag. Ohne Notar läuft hier aber sowieso nichts. Also egal wie. Arschbacken zusammenkneifen, Eventuellen Ärger untereinander emotionslos auf die Seite packen und ab zum Notar.

Gruß

Brandy

Deswegen schrieb ich ja, man solle annehmen, Bruder A macht kein Angebot zur Übernahme, also Auszahlung, des gesamten Erbes. Einfach deshalb, weil er es finanziell nicht kann.
Er sei einfach schlicht und einfach gegen einen Verkauf.

MfG

Er sei einfach schlicht und einfach gegen einen Verkauf.

Das wäre ein fruchtloses Unterfangen. Jeder der anderen Miteigentümer könnte jederzeit die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ betreiben.