Frage zum Erbrecht: Kontoeinsicht?

Muß der Nachlaßverwalter - nach der Nachlaß-Geldüberweisung aufs Konto - darüber konkret Auskunft geben, wie es genau zu dieser Summe kommt? Anders ausgedrückt, haben die Erbberechtigen ein Recht darauf - auf Konto- und Kontoeneinsicht des Verstorbenen, des Erblassers?

Hallo,
ich habe gerade einen Erbfall in der Familie abzuwickeln - da ging es um die gleiche Frage. Mir hat die Bank gesagt, dass nur bei Vorlage eines Erbscheins Einsicht in das Bankkonto gewährt würde.
Gruss
Czauderna

Hallo nabend, vielen dank für die schnell antwort/auskunft! ! Lese aber gerad bei der recherche, daß kein erbschein mehr benötigt wird…Beglaubigt testamant/erbvertrag muß ausreichen …laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12…na denn !

Du mißtraust dem eingesetzten Nachlassverwalter?

Dann wende dich gleich an einen Rechtsanwalt.

Hallo,
okay, wenn da so vorhanden ist, dann sollte das ausreichen - bei mir gibt es kein Testament, nur die gesetzliche Erbfolge.
Gruss
Czauderna

Selbstverständlich.
Die Berechnung der Erbteile muss einfach und nachvollziehbar sein.

Es ist doch hoffentlich selbstverständlich, dass der Vollstrecker die Anfangs-Kontostände vom Todestag nachweist in seiner Berechnung und nicht nur irgendeine Zahl hinschreibt, die als Erbanteil gelten soll.

MfG
duck313

Der Nachlassverwalter wurde doch vom Nachlassgericht eingesetzt und damit ist er vorerst Besitzer des Erbes geworden.
Jeder der Erben hat damit Anspruch an diesen den Nachlass (das Erbe) im sogenannten Nachlassverzeichnis offenzulegen und das umfaßt auch die Kontenübersicht samt Kontoauszügen. ramses90