meine Frage ist folgende: Wenn ich einen Mann heirate, welcher ein Grundstück mit Haus besitzt, habe ich dann automatisch ein lebenslanges Wohnrecht? Oder könnten mich die Kinder aus erster Ehe aus dem Haus raus zwingen sobald mein Mann verstorben ist? Anbei möchte ich bemerken, dass ich nicht mit im Grundbuch stehen würde, aus dem Grund das eine Restschuld auf dem Haus lastet.
Muss man ein Testament machen? Mit oder ohne Notar? Welche rechtlichen Grundlagen hätte ich?
Ihr Mann kann Ihnen, für den Fall, dass er vor Ihnen verstirbt, notariell in Abtl. II des Grundbuches ein lebenslägliches unentgeldliches Wohnrecht an dem gesamten Haus oder einer Wohnung im Haus einräumen. Damit sind Sie, solange Sie im Haus oder der Wohnung leben möchten, vor den Nachstellugnen der Kinder/Erben absolut geschützt und haften auch nicht für die in Abtl. III des Grundbuches eingetragenen Belastungen.
Ein Wohnrecht im grundbuchrechtlichen Sinne hat nur der, für den (in Abt.II des Grundbuches) ein Wohnrecht eingetragen ist. Dies müsste durch eine notarielle Urkunde erfolgen, eine Heirat reicht dafür nicht aus.
Grundsätzlich halte ich es nicht für verkehrt, ein Testament zu machen, damit das Erbe auch so verteilt wird, wie man selbst es will. Das geht privatschriftlich oder notariell. Hier ist aber eine eingehende Beratung von einem Erbrechtsfachmann anzuraten.
hallo claudia
es wäre für sie von vorteil, ein testament zu machen, in dem sie das lebenslange wohnrecht ,nach dem tode ihres mannes, haben. ein testament von ihnen und ihrem jetzigen mann ist auch nicht schlecht, da im todesfall erst die leiblichen kinder aus erster ehe bedacht werden.
lässt ihr mann das testament zu ihren gunsten aufsetzen, müssen sie den kinder lediglich den pflichtanteil zahlen.diese sache ist aber unbedingt notariell abzusegnen.ein notar hilft ihnen auch bei allen anderen fragen weiter.
lg sicha
Du hast in keinem Fall nach dem Tod ein lebenslanges Wohnrecht.
Ob das jetzt noch eingetragen werden kann bzw. durch Testament angeordnet werden kann, hängt davon ab, ob die 1. Ehe durch Tod oder Scheidung beendet worden ist. Wenn duch Tod - gibt es ein Testament?
Hallo Claudia,
sollte Dein Mann ohne Testament versterben wären seine Kinder und Du, unter normalen Umständen, gemeinsame Erben, also eine Erbengemeinschaft.
Ihr solltet auf alle Fälle zum Notar gehen und Euch beraten lassen. Ich glaube man kann auch ohne ein Testament das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Dies müßte dann alles Dein Mann regeln. Du allein, denke ich, kannst da gar nichts machen.
mfg
Lara50
Hallo Claudia, 1.) ein lebenslanges Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden, da es aufgrund mündlicher Absprache nicht gültig ist. Diese Eintragung muss ein Notar beim Amtsgericht beantragen. 2.) ich nehme an, dass der Mann in 1. Ehe geschieden ist. Bei seinem Tod würdest Du und seine beiden Kinder aus 1. Ehe gemeinschaftliche Erben werden. Falls Du das Erbe nicht annehmen möchtest, müsstest Du dann die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ausschlagen - bei Gericht oder einem Notar -. Ich weiss nur nicht, ob das negativen Einfluss auf das lebenslängliche Wohnrecht hat. Hier würde ich auf jeden Fall einen Beratungstermin bei einem Notar vorschlagen. MfG Löwenkind
Hallo Claudia,
automatisch hat man kein Wohnrecht. Das kann und sollte man ins Grundbuch eintragen lassen, sonst können dich die Kinder aus 1. Ehe raussetzen, sobald dein Mann verstorben ist. Das hat auch mit der Restschuld nichts zu tun. Ist allein eine Sicherheit für dich. Das würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen!!!
Viele Grüße von der Blonden
Liebe Claudia,
es gibt da einige Ratschläge, aber ich rate Dir dringend zu einem kurzen Beratungsgespräch mit einem Juristen, Notar od Anwalt. Das Erstgespräch sollte wohl kostenlos sein.
Jedenfalls sind Deine Rechte ohne Grundbucheintragung und ohne familiäre Rechtsbeziehung auf das Mietrecht beschränkt, abhängig von Deinem Mietvertrag.
Wenn Du den Mann heiratest, dann hast Du ein gesetzliches Erbrecht auf Anteile an der Liegenschaft.
Wenn ein Testament vorliegt, dann ist das gültig, wenn entsprechend bezeugt und deponiert. Den Pflichtteil der übrigen Erbberechtigten solltest Du beachten!
Mehr will ich Dir als Techniker dazu nicht sagen, da gilt deutsche Gesetzgebung.
Alles Gute!
Klaus
meine Frage ist folgende: Wenn ich einen Mann heirate, welcher
ein Grundstück mit Haus besitzt, habe ich dann automatisch ein
lebenslanges Wohnrecht?
Nein.
Oder könnten mich die Kinder aus
erster Ehe aus dem Haus raus zwingen sobald mein Mann
verstorben ist?
Wenn die Kinder die allenigen Erben wären theoretisch ja.
Anbei möchte ich bemerken, dass ich nicht mit
im Grundbuch stehen würde, aus dem Grund das eine :Restschuld
auf dem Haus lastet.
Was hat denn die Grundschuld damit zu tu. Aus der Übernahme der Grundschuld entsterht keine petrsönliche Haftung für das Darlehn. Im schlimmsten Fall ist das Haus weg - mehr nicht! Das kann also kein Grund sein.
Muss man ein Testament machen?
Müssen nein, können ja.
Mit oder ohne Notar?
Auch das ist ihnen überlassen. Wenn es ohne Notar errichtet wird rate ich jedoch zumindest sich einige Informationen einzuholen - insbesondere zur Form des testamentes.
Ich bin auch nur Laie und kann Dir nur Folgendes sagen:
Wenn Du lebenslanges Wohnrecht haben möchtest,
müsst Ihr beide zum Notar und das im Grundbuch eintragen lassen;
Noch besser :
Überzeuge deinen Mann, dass Ihr Euch gegenseitig in einem Testament zum Alleinerben einsetzt, dann hast Du einen ganz großen Anteil am Haus ( mind. 75 % bei Zugewinngemeinschaft) ; die Kinder haben nur einen kleinen Pflichteilsanspruch;
Frage Deinen Mann auch nach Lebensversicherungen oder Wertpapieren, die er hat und lass Dich als alleiniger Bezugsberechtigter für den Todesfall einsetzen !!
( Kontaktaufnahme mit der Versicherung und Bank ).
Toi toi toi
Eine zugewinngemeinschaft entsteht automatisch bei Eheschließung, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde z.b. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Es behält also jeder das, was er vor dem Ehedatum hatte, bezw. mitgebracht hat.
Die Kinder sind also gegenüber ihrem Vater voll erbberechtigt für das vermögen ihres Vaters.
z.B. Haus vom Ehemann mitgebracht Wert 200 000,-- belastet noch mit 100000,- bei Eheschließung (Zugewinngemeinschaft) Während der Ehe werden die restlichen 100000,- getilgt, so hat die Ehefrau einen Zugewinnausgleich von 50.000,-- Euro.Auch bei Scheidung.
Hier sollte man eine notarielle Regellung treffen, die den Vorstellungen aller gerecht werden.
Alle ist möglich und kann vereinbart werden. N o t a r i s c h ansonsten unwirksam.