Frage zum Erbrecht

Hallo @all,

weiß wer, wie bei fehlendem Testament in folgendem Fall das Erbrecht geregelt ist, bzw. wer zu welchen Teilen erbberechtigt ist?

Es geht um das Erbe eines Mannes, der zum zweiten Mal verheiratet ist. Aus erster Ehe hat dieser Mann drei inzwischen erwachsene Kinder (die ihrerseits wieder Kinder haben). Zu welchen Teilen muß sich die zweite Ehefrau das Erbe mit den Kindern teilen? Hat die Ex-Ehefrau (nicht wiederverheiratet) ebenfalls Erbansprüche und wie gestalten sich diese?

Die Frage ist btw durch einen Fall in der Verwandtschaft motiviert.

Vielen Dank und viele Grüße
Diana

hallo diana,

iss wurscht, woher und wie alt die kinder sind. aktuelle ehefrau bekommt die hälfte, die gesamtheit aller kinder des verstorbenen die andere hälfte.
also 1/2 erbe : kinderzahl = anteil pro kind.

ex-ehegatten haben keinerlei gesetzlichen erbanspruch.

gruß
ann

hallo diana,

iss wurscht, woher und wie alt die kinder sind.

richtig!

aktuelle

ehefrau bekommt die hälfte, die gesamtheit aller kinder des
verstorbenen die andere hälfte.

Was heißt bekommt?

Also die Ehefrau erbt, wenn Kinder vorhanden sind, 1/4 als gesetzliches Erbe.
§ 1931 BGB

Falls Zugewinngemeinschaft, und nur dann, vereinbart war (ist in Deutschland automatisch, wenn nichts anderes notariell festgelegt ist), bekommt sie pauschaliert noch mal 1/4.

Von dieser Pauschale muss bei Bedürftigkeit der Stiefkinder eine Ausbildung bezahlt werden. §1371 Abs 4 BGB

Gruß Norbert

ich war von der zugewinngemeinschaft ausgegangen.

gruß
ann