Frage zum Erbrecht

Hallo Rechtsexperten,

nehmen wir mal folgenden Fall an: ein Millionär hat 4 Kinder, einem von diesen schenkt er eine beträchtliche Summe für den Hausbau und sagt, es sei ein Teil des Erbes, einfach schon mal früher ausbezahlt. Einen Vertrag o.ä. gibt es nicht. Das Kind baut sich sein Haus.

6 Jahre später, der Millionär hat sein ganzes Geld verprasst und stirbt bettelarm.

Die Frage ist: haben die anderen drei Kinder ein Anrecht auf einen Teil dieser Schenkung? Immerhin ist ja sonst kein Erbe mehr vorhanden…

Danke für Eure fundierten Antworten. :slight_smile:

Hi
wenn ich recht informiert bin, kann die Erbengemeinschaft die Schenkung 10 Jahre lang wieder zurückfordern - „neuerdings“ aber nur anteilsgemäß.
Also: Betrag nehmen, durch 10 teilen. von dem Ergebnis können 4 Teile zurückgefordert werden und gelten dann als Erbmasse.

(So jetzt die Experten:…)

Gruß
HaWeThie

Nein, aber sie haben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 BGB.

Im vorliegenden Fall beträgt das Erbe Null - und damit auch der Pflichtteil der anderen Kinder.

Da 6 Jahre vergangen sind, werden dem Erbe von Null 40% der Schenkung hinzugerechnet.

Für Erbfälle nach dem 31. Dezember 2009 - Kinder, wie die Zeit vergeht.

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Kein Experte, aber dennoch informiert genug, um in deinem beitrag eine Menge Halbwissen zu erkennen.
Die Erben können eine Schenkung natürlich nicht „zurückfordern“ - sondern nur einen Geldwerten Ersatz. Und es erhöht sich auch nicht die Erbmasse, sondern nur der Pflichteil.

Eben. Wikipedia als allwissende und gesetzgeberische Instanz darf man nicht ignorieren.

Eine hochgradig alberne Reaktion. Lies bitte, was ich geschrieben habe. Was Hawethie geschrieben hat, ist halt ziemlich halbgar - das weißt Du auch, denn du hast selbst auf das BGB verwiesen. Und - Überraschung! - das ändert sich auch nicht dadurch, dass man zufälligerweise bei Wikipedia das gleiche findet.

„Zurückfordern“ und „erhöht die Erbmasse“ ist halt nunmal nur halbrichtig oder auch halbfalsch.

Kopfschüttelnde Grüße,
Max

PS: Möglicherweise hast Du durch die geänderte Reihenfolge (Arghh!) meinen Beitrag auf deinen völlig richtigen und einzig sinnvollen Beitrag bezogen. Ich habe aber auf Hawethie weiter unten geantwortet. Anders kann ich mir deine Reaktion grad nicht erklären. :slight_smile:

Nein. Ich bezog mich darauf, dass ein Auszug aus Wikipedia als „Beweis“ angeführt wird. Hier wie auch anderswo.

Denn wenn es da geschrieben steht, muss es ja stimmen. Wozu dann noch in die Quellen gucken.

Lies dir nur mal den Artikel zur Kleinunternehmerregelung durch, dann weißt du vielleicht, was ich meine.

Kanze mal sehen, wie oft ich damit zu tun habe :wink:

Das mit dem Geldwerten Ersatz war mir klar (schließlich erben z.B. zwei Erben nicht jeweils ein halbes Auto (das würde ja umkippen) sondern der eine kriegt das Auto, der andere den halben Wert ausgezahlt - oder das Auto wird verkauft und der Erlös geteilt).
Dass ich kein Experte bin, hatte ich doch erkennen lassen oder? Und ob nun die Erbmasse oder der Pflichtteil erhöht wird…

Dann schreib doch mal, was genau an dem Wikipedia-Beitrag falsch ist. Nach meinem Verständnis edeckt er sich mit dem, was mir im vergangenen Jahr auch ein Erbrechtler dazu erklärt hat.

Denn wenn es da geschrieben steht, muss es ja stimmen.
Dann streite dich doch mit jemandem, der so etwas behauptet hat. Ich habe es jedenfalls nicht getan.

M.

Warum soll ich mir eine Drittquelle durchlesen, wenn ich im Gesetz gucken kann?

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten - bin aber bei der Fülle der Inhalte etwas überfordert.
Also noch mal ganz konkret: die Antwort war „NEIN“, dann aber heißt es:

Also haben die Geschwister einen Anspruch? Oder nicht?

DAnke!