Guten Tag, ein paar Fragen an alles die sich mit Erbrecht auskennen.
Eine Frau hat einen erwachsenen Sohn X aus erster Ehe.
Für den Sohn X sind als Erbteil ein Freieitgründstück im Wert von ca. 70 000€ vorgesehen.
Nun hat die Mutter des Sohnes nochmal geheiratet und die Eltern des neuen Ehemannes A besitzen ein Geschäftshaus. Der obere Teil ist vermietet mit einer Werbeagentur, der untere Teil ist an einen Künstler vermietet. Die beiden Einheiten haben einen Wert von ca. 1 000 000 €. Die Eltern des neuen Gatten gaben das Haus an ihre leiblichen Kinder weiter, Kind A erhält die Werbeagentur, Wert 500 000€, Kind B erhält das Künstleratelier, Wert 500 000 €.
Aus der zweiten Ehe der Mutter von X mit Ehemann A ging noch eine Tochter D hervor.
Nun zu den Fragen
Testamentarisch ist geschreiben, dass die Tochter D, das gesamte Haus erben soll, das Stiefkind nichts, ausser die Laube.
Der Ehemann A hat mit seiner Frau, also der Mutter von X , Gütergemeinschaft, somit gehören 500000€ : 2 250000, der Mutter von X
Nun folgende Szenarien
Ehemann A stirbt - die Frau erbt wird aber ihr Testament wahrscheinlich wieder zu Gunsten von D schreiben. Kann X da einen Pflichtteil einklagen, denn die Laube hat er schon.
Die Frau von Ehemann A stirbt, also die Mutter von X, jetzt kann der Ehemann X wieder testieren, der wird aber nur D bedenken. Hat X eine Chance.
Wie hoch wäre der Pflichtteil?
