Frage zum Erbschaftsrecht!

Guten Tag, ein paar Fragen an alles die sich mit Erbrecht auskennen.

Eine Frau hat einen erwachsenen Sohn X aus erster Ehe.

Für den Sohn X sind als Erbteil ein Freieitgründstück im Wert von ca. 70 000€ vorgesehen.

Nun hat die Mutter des Sohnes nochmal geheiratet und die Eltern des neuen Ehemannes A besitzen ein Geschäftshaus. Der obere Teil ist vermietet mit einer Werbeagentur, der untere Teil ist an einen Künstler vermietet. Die beiden Einheiten haben einen Wert von ca. 1 000 000 €.  Die Eltern des neuen Gatten gaben das Haus an ihre leiblichen Kinder weiter, Kind A erhält die Werbeagentur, Wert 500 000€, Kind B erhält das Künstleratelier, Wert 500 000 €. 

Aus der zweiten Ehe der Mutter von X mit Ehemann A ging noch eine Tochter D hervor.

Nun zu den Fragen

Testamentarisch ist geschreiben, dass die Tochter D, das gesamte Haus erben soll, das Stiefkind nichts, ausser die Laube. 

Der Ehemann A hat mit seiner Frau, also der Mutter von X , Gütergemeinschaft, somit gehören 500000€  : 2    250000, der Mutter von X

Nun folgende Szenarien

Ehemann A stirbt - die Frau erbt wird aber ihr Testament wahrscheinlich wieder zu Gunsten von D schreiben. Kann X da einen Pflichtteil einklagen, denn die Laube hat er schon.

Die Frau von Ehemann A stirbt, also die Mutter von X, jetzt kann der Ehemann X wieder testieren, der wird aber nur D bedenken. Hat X eine Chance.

Wie hoch wäre der Pflichtteil?

Hi, zunächstmal gehört der Mutter von X aufgrund der Überschreibung des Elternhauses des Ehemanns von seinen Eltern an die Kinder garnichts!
Zugewinn bedeutet nämlich lediglich, dass bei einer Scheidung die Wertsteigerung berücksichtigt wird aber nicht das Grundkapital.
Stirbt der Eheman zuerst, erbt die Frau 1/2 und die, aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter auch 1/2.
Stirbt die Ehefrau zuerst, erbt der Mann von der Frau 1/2 und deren beide Kinder je 1/4.
Das wäre die gesetzliche Erbfolge.
Und auch wenn testamentarisch geschrieben wäre, dass Kind D das ganze Haus erben soll, dann wäre das nur so wenn der Ehemann zuerst sterben würde und, wenn die Ehefrau zuvor einen Erbverzichtsvertrag, das Haus betreffend, mit dem Ehemann abgeschlossen hätte.
Mal nebenbei gefragt, wieso sollte Sohn X eigentlich am Vermögen des Ehemannes Anteil haben wollen?
MfG ramses90

Hi Ramses,

"Hi, zunächstmal gehört der Mutter von X aufgrund der Überschreibung des Elternhauses des Ehemanns von seinen Eltern an die Kinder garnichts!
Zugewinn bedeutet nämlich lediglich, dass bei einer Scheidung die Wertsteigerung berücksichtigt wird aber nicht das Grundkapital. "

Die Sache ist WÄHREND der Ehe von den Eltern des Ehemannes an den Ehemann übertragen worden. Das Betrifft ja meines Wissens nicht das Grundkapital. Das mit dem Gerundkapital, zählt meines Wissens doch nur, wenn es VOR der Eheschließung übertragen worden wäre. Alles was doch bei einer ZUGEWINNGEIMEINSCHAFT hinzu gewirtschatet wird ist doch meines Wissens dann wenn KEINE Grütertrennung vereinbart worden ist auch ein Teil des Vermögens der Mutter - meine Meinung! Hast duafür bitte die ensprechenden Gesetze?

„Stirbt der Eheman zuerst, erbt die Frau 1/2 und die, aus dieser Ehe hervorgegangene Tochter auch 1/2. …“

Wieso erbt in diesem Fall das Stiefkind X nichts, obwohl es, das leibliche Kind der Mutter ist?

"Stirbt die Ehefrau zuerst, erbt der Mann von der Frau 1/2 und deren beide Kinder je 1/4
"
In dem Fall würde Stiefkind X was bekommen Also ist die Wohnung DOCH Vermögen der Frau AUCH - sonst könnte der Mann nicht von der Frau erben. Warum erbt das Stiefkind X dann nicht in dem Fall wo der Ehenmann zuerst verstirbt?

Also nochmal: Die Mutter von X ist mit ihrem Mann verheiratet. Jahre später bekommt der Sohn die Hälfte des Hauses von seinen Eltern. Da gehen doch dann automatsch 50% in den Besitz der Frau über und der Rest an den Mann - zugewinngemeinschaft.

X ist der Sohn seiner Mutter, welche durch das Geschenk der Stiefgroßeltern 500000 für das Haus bekommen hat. Es ist doch ungerecht, wenn das Halbgeschwister D von seiner Mutter 500000 erbst und der andere leibliche Sohn 70000€

Welche legelen Müglischkeiten gibt es da? Bitte helft mir :frowning:

„Stirbt der Eheman zuerst, erbt die Frau 1/2 und die, aus
dieser Ehe hervorgegangene Tochter auch 1/2. …“

Wieso erbt in diesem Fall das Stiefkind X nichts, obwohl es,
das leibliche Kind der Mutter ist?

Das fragst Du ?
Weil nur Verwandte(im Sinne von blutsverwandt) erben. Und X ist mit dem neuen Ehemann der Mutter nicht verwandt. Er erbt also NICHTS !
X kann nur von seiner Mutter erben. Aber natürlich erst wenn die stirbt.

"Stirbt die Ehefrau zuerst, erbt der Mann von der Frau 1/2 und
deren beide Kinder je 1/4
"
In dem Fall würde Stiefkind X was bekommen Also ist die
Wohnung DOCH Vermögen der Frau AUCH - sonst könnte der Mann
nicht von der Frau erben. Warum erbt das Stiefkind X dann
nicht in dem Fall wo der Ehenmann zuerst verstirbt?

Du verstehst das nicht. Hier erbt X von seiner LEIBLICHEN Mutter.

MfG
duck313

Hallo

Ramses hat es Dir doch schon erklärt.

Wenn Du allerdings weiter an diese = Deine irrige Meinung als oberstes Gebot setzt, dann kannst Du es natürlich nicht verstehen:

Also nochmal: Die Mutter von X ist mit ihrem Mann verheiratet. Jahre später bekommt der Sohn die Hälfte des Hauses von seinen Eltern. Da gehen doch dann automatsch 50% in den Besitz der Frau über und der Rest an den Mann - zugewinngemeinschaft.

=FALSCH
Der Ehemann=Sohn wird durch die Erbschaft von seinen Eltern alleiniger Eigentümer der Wohnung und daran ändert auch die Zugewinngemeinschaft nichts.

siehe z.B. hier
„Eine besondere Stellung bei der Ermittlung des Zugewinns nehmen Vermögenswerte ein, die von einem der Ehepartner während der Ehe geerbt worden sind. Solche Vermögenswerte, die einem Ehepartner von Dritter Seite aus persönlichen Gründen zugewendet wurden, sollen nämlich nach den Regeln des BGB nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen werden, § 1374 Absatz 2 BGB. Technisch wird diese gesetzgeberische Entscheidung dadurch umgesetzt, indem der Wert der Erbschaft zu dem Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten hinzugerechnet wird.“

Grüsse Rudi

1 „Gefällt mir“

Die Sache ist WÄHREND der Ehe von den Eltern des Ehemannes an
den Ehemann übertragen worden. Das Betrifft ja meines Wissens
nicht das Grundkapital. Das mit dem Gerundkapital, zählt
meines Wissens doch nur, wenn es VOR der Eheschließung
übertragen worden wäre. Alles was doch bei einer
ZUGEWINNGEIMEINSCHAFT hinzu gewirtschatet wird ist doch meines
Wissens dann wenn KEINE Grütertrennung vereinbart worden ist
auch ein Teil des Vermögens der Mutter -

Hi, ob vor oder während der Ehe, Schenkungen und Erbe gehören immer dem/der Beschenkten/Erben und eben nicht den Ehepartnern.
Und nur bei einer Scheidung spielt der Zugewinn eine Rolle.
http://www.finanzfrage.net/frage/angenommen-man-erbt…
Man sollte sich zudem mal klar machen, dass Eheleute nicht miteinader verwandt sondern lediglich verheiratet sind.
Also beerbt das Kind X nur seine Mutter und nicht den Stiefvater, wenn das Kind vom Stiefvater testamentarisch nicht zum Erben berufen wird
ramses90