Liebe Experten - folgendes Problem (Frage),
Die geschiedene Frau M. hat wieder geheiratet. Sie hat eine Tochter aus erster Ehe. Frau M. lebt mit ihrem Mann in einem ihr gehörenden Haus. Das Haus ist ihr einziger Vermögenswert. Sie möchte für den Fall ihres Ablebens insofern vorsorgen, daß ihr Mann bis zu seinem Tode alleiniger Nutzer des Hauses ist und erst nach seinem Tod die Tochter das Haus erbt. Was kann sie diesbezüglich testamentarisch festlegen? Hat die Tochter im Fall ihres Ablebens Anspruch auf einen sofortigen gesetzlichen Erbschaftsanteil? Wie hoch ist dieser?
Ich freue mich auf Ihre Ratschläge und Tipps.
Peter
Hi!
Das Thema müsste sich auch so lösen lassen können, dass die Hauseigentümerin ihrer Tochter das Haus, gerne auch sofort, in Form einer Schenkung überträgt (spart Erbschaftssteuer).
Diese Schenkung kann unter den Vorbehalt des sog. Nießbrauches gestellt werden. Die Tochter kann dann erst voll auf das Haus zugreifen, wenn die Bedingungen dieses Nießbrauches erfüllt sind, also in diesem Fall Tod der Mutter.
Bzgl. des Ehemannes kann ja ein Wohnrecht auf Lebenszeit festgelegt werden.
Grüße,
Mathias
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Hi, Peter und Mathias,
wir haben das in unserem Fall (der fast identisch gelagert ist) genau so gemacht.
Ich empfehle den Gang zum Notar, der das Ganze wasserdicht macht. Kostet nicht gar so viel und dann bestehen keine Zweifel mehr.
Grüße
Eckard
Hallo zusammen,
VORSICHT, so pauschal darf man die Aussage zur Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht machen, denn wenn der anzusetzende WErt des Hauses den Freibetrag übersteigt, fallen im einen wie im anderen Fall Steuern an. D.h. man muss zunächst einmal den Wert ermitteln, und muss sich dann dementsprechend entscheiden, ob man das Haus komplett, oder ggf. in Teilen pro zehn Jahre überschreibt. Ansonsten ist die Sache mit der Überschreibung zu Lebzeiten und dem Wohnrecht für den neuen Ehemann natürlich eine Idee, aber sicher nicht die einzige Lösung. Da sollte man schon mal den Einzelfall sehr genau mit dem Notar oder einem Anwalt besprechen, und ggf. auch einen Steuerberater bemühen, um die Ideallösung für den konkreten Einzelfall zu finden. Die Kosten sind angesichts der Werte und dem sonstigen anzurichtenden Schaden gemessen wirklich nicht der Rede wert.
Gruß vom Wiz
Hallo Peter,
vielleicht findest du hier Antworten:
http://www.wdr.de/tv/recht/fragen/rfindex20023.html
Gruß
Nelly
Danke - noch eine Zusatzfrage
Hallo Nelly,
das war ein Klasselink (WDR). Aber ich habe noch eine Zusatzfrage:
Eine Frau ist Hauseigentümerin und möchte ihren Mann als Vorerben bestimmen. Die Tochter der Frau aus erster Ehe soll als Nacherbe eingesetzt werden. Hat die Tochter zum Zeitpunkt des Antretens der Vorerbschaft des Ehemannes einen Anspruch auf einen „Abschlag, Pflichtteil“ ?
Vielleicht kannst Du mir ja auch da weiterhelfen.
Gruß vom Niederrhein
Peter
Hi!
Was wärenn denn noch die Alternativen zur Schenkung?
Grüße,
Mathias