Frage zum Erziehungsgeld

Liebe WWWler,

meine Frau und ich überlegen gerade, ob es Sinn macht, einen Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld zu stellen. Unser Kind kommt Ende September. Meine Frau hatte im vergangenen und auch in diesem Jahr nur geringfügige Einkünfte. Ich hingegen war bis September 2004 Student und hatte gar keine Einkünfte, im September habe ich dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen. Von September bis Dezember habe ich dann rund 13.000 Euro brutto verdient.

Im Leitfaden unserer Stadt steht nun, dass bei der Prüfung auf Anspruch auf Erziehungsgeld immer das Jahresbruttoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres zu Grund gelegt wird. Ist das wirklich immer so? Ich werde ja in diesem Jahr knapp 40.000 Euro brutto verdienen. Da ich im vergangenen Jahr aber nur vier Monate gearbeitet habe, liege ich deutlich unter dem Höchstsatz, und uns würde Erziehungsgeld zustehen. Auf dem Bogen ist auch nirgends vorgesehen, dass man angeben muss, dass man im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich mehr verdienen muss als im Vorjahr. Macht man sich strafbar, wenn man dass nicht noch irgendwo auf dem Antrag anmerkt?

Vielen Dank für Eure Auskünfte!

Matt

Hallo Matt,
genaue Auskünfte kann ich dir auch nicht geben, frag beim zuständigen Sachbearbeiter nach.
Vielleicht hilft dir auch dieser Link:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/erz-rechner…

Grüße
dragonkidd

Hallo Matt,

bei der Berechnung des ErzG für das 1. Lebensjahr wird das Einkommen aus dem Jahr VOR der Geburt herangezogen. Was Du im Jahr der Geburt verdienst, ist erst im Antrag für das 2. Lebensjahr erheblich.

Hier noch zwei Links:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publik… l

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehu…

Gruß
Dany

Hallo Matt,

die Einkommensgrenze bei Ehepaaren mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt leben, beträgt für die ersten sechs Lebensmonate 30.000 €. Bei einer Entscheidung für die Budgetierung (also unumstößliche Festlegung der Zahlung des Erziehungsgeldes nur für die ersten 12. Lebensmonate des Kindes) beträgt sie 22.086 €.

Bei dem Regelerziehungsgeld erhaltet ihr 300 € pro Monat.
Bei dem Budgetierungserziehungsgeld erhaltet ihr 450 € im Monat.

Maßgeblich für den Anspruch auf Erziehungsgeld im ersten bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im Kalernderjahr der Geburt.

Übt die berechtigte Person während des Erziehungsgeldbezugs keine Erwerbstätigkeit aus, wird ihr Erwerbseinkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) nicht berücksichtigt.

Entscheidend bei euch ist also, ob derjenige von euch, der das Erziehungsgeld erhalten wird, während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte. Tut er es nämlich nicht, steht ihm der volle Regelsatz zu.

Das alles kannst Du Dir hier downloaden http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publik… bzw. die Broschüre per E-Mail zuschicken lassen: [email protected]

Viele Grüße
Jana