Frage zum Fragebogen zur steuerl. Erfassung!

Hi,

Ich fülle ich gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und hänge bei Punkt 3. fest.

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

einmal „im Jahr der Betriebsöffnung“ und „im Folgejahr“

Wie darf ich diese Zeitangaben verstehen? ICh habe das Gewerbe im September 2010 angemeldet. Heißt im Jahr der Betriebsöffnung, jetzt alles Einkommen aus dem Jahr 2010( also Januar bis Dezember),
wäre bei mir ja nur noch knapp 3 Monate in denen ich ein Einkommen erzielen könnte. Oder ist damit das Jahr von September 2010(Betriebseröffnung) bis August 2011 gemeint?
Ich blick da nicht so ganz durch.
Achso und noch ein Frage zu Punkt 2.4 Kammerzugehörigkeit:

Die IHK hat sich bisher noch nicht gemeldet, nehme aber an das werden die noch tun. Wenn ich jetzt NEIN ankreuze und den Bogen abgebe, kann man das im nachhinein noch ändern oder wie läuft das ab?

Würd mich über eine Antwort sehr freuen und danke schon mal.

Gruß
LaserDeth

Hallo,

ein Geschäftsjahr ist grundsätzlich immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres-
In deinem Fall ist das Jahr der Betriebsöffnung also alles von 2010.

Zur Kammer: Kreuze hier „Nein“ an. Brauchst du auch in Zukunft nicht ändern.

Gruß

Sascha

Hi,

Ich fülle ich gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
aus und hänge bei Punkt 3. fest.

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

einmal „im Jahr der Betriebsöffnung“ und „im Folgejahr“

Wie darf ich diese Zeitangaben verstehen? ICh habe das Gewerbe
im September 2010 angemeldet. Heißt im Jahr der
Betriebsöffnung, jetzt alles Einkommen aus dem Jahr 2010( also
Januar bis Dezember),
wäre bei mir ja nur noch knapp 3 Monate in denen ich ein
Einkommen erzielen könnte. Oder ist damit das Jahr von
September 2010(Betriebseröffnung) bis August 2011 gemeint?
Ich blick da nicht so ganz durch.
Achso und noch ein Frage zu Punkt 2.4 Kammerzugehörigkeit:

Die IHK hat sich bisher noch nicht gemeldet, nehme aber an das
werden die noch tun. Wenn ich jetzt NEIN ankreuze und den
Bogen abgebe, kann man das im nachhinein noch ändern oder wie
läuft das ab?

Würd mich über eine Antwort sehr freuen und danke schon mal.

Gruß
LaserDeth

Hi,

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
einmal „im Jahr der Betriebsöffnung“ und „im Folgejahr“
Wie darf ich diese Zeitangaben verstehen?
ICh habe das Gewerbe
im September 2010 angemeldet. Heißt im Jahr der
Betriebsöffnung, jetzt alles Einkommen aus dem Jahr 2010( also
Januar bis Dezember),
wäre bei mir ja nur noch knapp 3 Monate in denen ich ein
Einkommen erzielen könnte. Oder ist damit das Jahr von
September 2010(Betriebseröffnung) bis August 2011 gemeint?
Ich blick da nicht so ganz durch.

Es gibt wenige Ausnahmen, da weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, in der Regel gilt für dich aber das Kalenderjahr als Geschäftsjahr.

Also von Sep. 2010 bis 31. Dez. 2010 ist ein sogenanntes Rumpfjahr und alle Grenzen, die man evtl. überschreiten kann, werden auf ein volles Jahr umgerechnet.

z.B. Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro.

Sep Okt Nov Dez = 4 Monate

=> (4 * 17.500) / 12 wäre die Grenze von das Jahr 2010 um Kleinunternehmer zu bleiben (nur ein Beispiel)

Das Folgejahr geht über das ganze Kalenderjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011

Achso und noch ein Frage zu Punkt 2.4 Kammerzugehörigkeit:

Die IHK hat sich bisher noch nicht gemeldet, nehme aber an das
werden die noch tun. Wenn ich jetzt NEIN ankreuze und den
Bogen abgebe, kann man das im nachhinein noch ändern oder wie
läuft das ab?

Ich hab nein angekreuzt, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keiner Kammer angehört habe und als Kleinunternehmer auch nicht werde.

Würd mich über eine Antwort sehr freuen und danke schon mal.

Gruß
LaserDeth