Hi,
Ich fülle ich gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und hänge bei Punkt 3. fest.
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
einmal „im Jahr der Betriebsöffnung“ und „im Folgejahr“
Wie darf ich diese Zeitangaben verstehen? ICh habe das Gewerbe im September 2010 angemeldet. Heißt im Jahr der Betriebsöffnung, jetzt alles Einkommen aus dem Jahr 2010( also Januar bis Dezember),
wäre bei mir ja nur noch knapp 3 Monate in denen ich ein Einkommen erzielen könnte. Oder ist damit das Jahr von September 2010(Betriebseröffnung) bis August 2011 gemeint?
Ich blick da nicht so ganz durch.
Achso und noch ein Frage zu Punkt 2.4 Kammerzugehörigkeit:
Die IHK hat sich bisher noch nicht gemeldet, nehme aber an das werden die noch tun. Wenn ich jetzt NEIN ankreuze und den Bogen abgebe, kann man das im nachhinein noch ändern oder wie läuft das ab?
Würd mich über eine Antwort sehr freuen und danke schon mal.
Gruß
LaserDeth