also ich habe folgende frage…ich habe noch nie einen führerschein besessen…und jetzt wo ich ihn machen will sagt die führerschein behörde das ich ihn nicht machen darf weil sie einen verdacht auf ein erhöhtes agressionspotenzial haben…dabei berufen sie sich auf meine jugendstrafe von vor 14 jahren… mein führungszeugnis ist aber schon seit sieben jahren leer also steht nix negatives drin…trotzdem soll ich ein mpu und ein aggressions abbau mitmachen…jetzt die frage dürfen die das obwohl ich noch nie ein führerschein hatte???ich hoffe auf eure ratschläge mit freundlichen gruß Enrico
hallo,
die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es verschiedene Arten von Zulassungen und Zulassungsbestimmungen.
Über die Zulassungen entscheiden die Straßenverkehrsbehörden nach pflichtgemäßen Ermessen.
Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge aller Art, sondern
auch für Personen. So kann die Verwaltungsbehörde,
-Straßenverkehrsamt- bei den verschiedensten Zulassungsarten auch verschiedene Nachweise verlangen.
Für die Zulassung der persönlichen Erlsubnis der Teilnahme als Fahrzeugführer im Straßenverkehr, kann die Verwaltungsbehörde demnach auch eine der erwähnten
Nachweise verlangen. Die Behörde ist allerdings verpflichtet eine nachvollziehbare Begründung abzugeben. Willkürmaßnahmen sind nicht gestattet.
Sollte ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter ohne Erfolg sein, bleibt letztlich der
Rat eines Rechtsanwaltes über eine Aussicht einer
Verwaltungsklage gegen die Verkehrsbehörde.
Vkiel Glück
Hallo!
Um dir helfen zu können benötige ich auf jeden Fall folgende Angaben:
Wie alt warst du denn also du die Jugendstrafe begangen hast und was war das für eine Tat?
Liebe Grüße
Hallo,
Prinzipiell haben die Führerscheinstellen da wohl alle Freiheiten, aber ich würde da nen Anwalt nehmen.
mfg, Jörn Otten.
Hallo !
Gewisse Vergehen haben nun mal Verjährungsfristen. Ich kann von hier aus nicht beurteilen was da gelaufen ist. Fakt ist wohl das Du rechtskräftig verurteilt worden bist.Diese Taten unterliegen nun einmal einer Verjährung. Das bedeutet, das nach Ablauf der Verjährung die Daten gelöscht werden, so das diese nicht mehr gegen Dich verwendet werden dürfen. Noch hat aber das SVA zugriff auf diese Daten. Dann haben die sogar die Pflicht Deine Eignung für die Fahrerlaubnis zu überpfüfen.
Das sind von mir aber alles nur Vermutungen, da ich keine genauen Fakten kenne. In Deinem Fall macht es wohl Sinn einen Anwalt aufzusuchen. Denn nur der darf wirklich Rechtsauskunft geben.
mfg
Du müßtest einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Wenn sie den ablehnen, dann hast Du die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Dann wird ein Gericht entscheiden, ob das rechtens ist… 
Viel Erfolg
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Hallo,
scheinbar bist du der Willkühr deiner Führerscheinstelle ausgeliefert. Da kann man nicht viele gegen unternehmen.
olli
Generell sind Straftaten mit einem hohen Aggressionspotential, die im Verkehrszentralregist oder im Bundeszentralregister ( nicht Führungszeugnis ) einzutagen sind, bereits als Einzeltat und auch ohne Bezug zum Straßenverkehr erheblich, Straftaten, bei denen ( i.S.v. § 11 III 1 Nr.4 FeV ) Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen, dürften nur solche sein, die eine Veranlagung zur Rohheit oder eine geringe Hemmschwelle gegenüber der körperlichen Integrität anderer Menschen erkennen lassen, wobei - auch unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - im Falle einer lediglich einmaligen Straftat eine gewisse Erheblichkeit erforderlich sein. Die Beibringung einer MPU einer anerkannten Gegutachtungsstelle für Fahreignung kann im Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.,…, oder der Bewerber erhebliche Straftaten begangen hat die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestanden.Der bloße Zeitablauf vermag allein einen Ausnahmefall nicht zu begründen.
hallo Enrico,
die führerschein behörde kann immer dann, wenn bedenken an der eignung bestehen, eine mpu anordnen. wenn jemand in der vergangenheit straffällig geworden ist, kann das solche bedenken begründen. 14 jahre sind allerdings eine lange zeit und es ist anzunehmen, dass die straftat, zumal es sich um eine jugendstrafe gehandelt hat, inzwischen getilgt und somit nicht mehr als begründung für bedenken herangezogen werden kann. ob das der fall ist, solltest du durch einen rechtsanwalt prüfen lassen, da es auch einzelfälle gibt, bei denen ein sehr langer tilgungszeitraum besteht.
ich hoffe, das hilft dir weiter.
Hallo Enrico,
leider kann ich dir auf deine Frage keine Expertenantwort geben. So ein Fall wie deiner ist mir bisher nicht untergekommen.
Meine persönliche Meinung ist, das nur die Annahme allein nicht ausreichend ist um den Führerschein abzulehnen. Ich würde mich erst einmal keinerlei Tests unterziehen und mir hier eine ordentliche Rechtsberatung / Rechtsbeistand einholen.
Mit freundlichen Grüßen, Fopo
Hallo Enrico,
vermutlich ist dieses Vorgehen rechtens - die Behörde würde dies sonst so nicht verlangen.
Vielleicht fragst du aber auch nochmal einen Anwalt.
Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de
die dürfen sehr viel.
Ich würd mich nicht ärgern und einen Führerschein im EU-Ausland machen.
Da gibt es so was nicht.
Viel Erfolg Robert
Hallo!
Nach dem ich nun feststellen musste, dass ich Ihre Email nicht über meine Mailadresse beantworten konnte, kommt diese Antwort entsprechend spät…
Zudem wird Sie Ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen.
Das tut mir sehr leid!!!
Ich habe mich versucht zu dem Thema schlau zu machen, bin aber leider nicht weiter gekommen.
Von einer solchen Maßnahme habe ich bisher nichts gehört.
Haben Sie sich über einen Anwalt zu diesem Thema informiert?
Eine solche Auskunft ist nicht kostspielig.
Ansonsten besteht grundsätzlich die Möglichkeit Einspruch einzulegen und sich eine ausführliche Begründung zu dieser Maßnahme -in schriftlicher Form- geben zu lassen.
Haben Sie keine Einträge in Ihrem Führungszeugnis und „in Flensburg“, können Sie die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme anzweifeln!
Ich hoffe Ihnen wenigstens etwas weitergeholfen zu haben.
Wintergrüße!
also einem bekannten von mir erging es ähnlich und
da er die willkür der ämter nicht mehr aushielt,
ging er zu [email protected]
und machte den EU FS
hoffe dir geholfen zu haben