Frage zum gestrigen Tatort

Liebe WWWler,

im WDR lief gestern ein Tatort, in dessen Nachgang ich eine Frage habe:

Gibt es eigentlich ein Notwehrrecht gegenüber Staatsbediensteten und Gerichtsentscheidungen?

Kurz zum Hintergrund: In der Tatortgeschichte ging es um einen Mann, der unschuldig für einen Raub mit Totschlag zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt wurde. Im Gefängnis ereilte ihn das volle Programm: Frau weg, Kind entfremdet, Selbstmordversuche etc. Nach sechs Jahren täuschte er eine akute Blinddarmentzündung vor und versuchte im Krankenhaus zu fliehen. Ein Justizvollzugsbeamter stellte sich ihm in den Weg und im anschließenden Handgemenge tötete der unschuldig Inhaftierte den Beamten durch einen Schlag mit einem Feuerlöscher.

Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, ob man den unschuldig Inhaftierten in einem solchen Fall wirklich wegen Totschlags verurteilen könnte, denn im Grunde hat er sich ja nur gegen ein wahnsinniges Unrecht gewehrt. Das BGB ist hier ja eigentlich eindeutig: „Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich und Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Es dürfte ja kaum zur Disposition stehen, dass es rechtswidrig wäre, einen Unschuldigen ins Gefängnis zu stecken. Auf der anderen Seite wusste der Beamte natürlich nicht, dass er einen Unschuldigen einfangen will. Eine wirklich gruselige Vorstellung.

Gab es solche Fälle - ein Unschuldiger wendet beim Fluchtversuch Gewalt an - eigentlich bereits in der Realität, und wir wurden sie abgeurteilt?

Vielen Dank,

Matt

„Eine durch Notwehr gebotene Handlung
ist nicht widerrechtlich und Notwehr ist diejenige
Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen
Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.“

Hallo Matt,
der Notwehrparagraf zieht hier nicht, denn eine rechtskräftige Aburteilung ist weder ein gegenwärtiger noch ein rechtswidriger Angriff.

Davon vollkommen unabhängig ist, dass oder ob dem Betroffenen Unrecht geschah. Nur - nach unserem Rechtssystem ist es dem Einzelnen nicht gestattet Recht zu schaffen. Das obliegt einzig dem Staat und seinen Organen.

Gruß
Eckard

Davon vollkommen unabhängig ist, dass oder ob dem Betroffenen
Unrecht geschah. Nur - nach unserem Rechtssystem ist es dem
Einzelnen nicht gestattet Recht zu schaffen. Das obliegt
einzig dem Staat und seinen Organen.

Das ist so ein wenig wie die Geschichte von dem auf Grund eines Indizienbeweises wegen Mordes Verurteilten, der nach seiner Entlassung nach 15 Jahren zufällig auf das „Opfer“ trifft und dann meint, weil er schon gesessen hat, das nun richtig umbringt.
Das so etwas passiert, ist zwar recht unwahrscheinlich, aber trotz alledem wird er wieder wegen zumindest Totschlages wieder einsitzen dürfen, allerdings stünde ihm wohl für die umsonst gesessenen 15 Jahre eine Haftentschädigung zu.

CU

Axel

Hi,

Ein Justizvollzugsbeamter stellte sich ihm in den Weg
und im anschließenden Handgemenge tötete der unschuldig
Inhaftierte den Beamten durch einen Schlag mit einem
Feuerlöscher.

Täter schlägt, Opfer tot, Totschlag…

im Grunde hat er sich ja nur gegen
ein wahnsinniges Unrecht gewehrt.

Ach so… Dann ist ein Gemetzel im Knast ok, wenn ich zu Unrecht drin bin?

Auf der anderen Seite wusste der Beamte natürlich
nicht, dass er einen Unschuldigen einfangen will.

Und wenn er es gewußt hätte, wäre es ok, ihn umzubringen? Würdest du dich für EUR 1200 netto jeden Tag der Gefahr aussetzen, dass dir jemand eins über die Rübe haut? Oder soll jeder Gefängniswärter den ganzen Prozeß eines jeden Insassen detailliert aufrollen, um ihn bei Unrecht freizulassen bzw. sich abstechen zu lassen?

Wo lebst du?? Erst denken, dann schreiben.

Nils

[…]

allerdings stünde ihm wohl für die umsonst gesessenen 15 Jahre
eine Haftentschädigung zu

, von derem wirklich mageren Betrag er dann allerdings Kost und Logis für die 15 Jahre nachbezahlen muss, da er ja unschuldig, also unberechtigt, in die Staatsherberge einquartiert wurde …

Boris *kummer kummer*

Hi,

solche Postings liebe ich ja bei WWW: Einfach mal pöbeln, gell?

Ein Justizvollzugsbeamter stellte sich ihm in den Weg
und im anschließenden Handgemenge tötete der unschuldig
Inhaftierte den Beamten durch einen Schlag mit einem
Feuerlöscher.

Täter schlägt, Opfer tot, Totschlag…

Ich habe deshalb gefragt, weil ich mir da eben nicht sicher war. Wenn ich Dich mit dem Ziel überfalle, Dich für Jahre in meinen Keller zu sperren und Du mich dabei totschlägst, ist es eben kein Todschlag, sondern Notwehr - Eckhard hat aber erklärt, warum hier keine Notwehr vorliegt (übrigens ganz sachlich).

Auf der anderen Seite wusste der Beamte natürlich
nicht, dass er einen Unschuldigen einfangen will.

Und wenn er es gewußt hätte, wäre es ok, ihn umzubringen?
Würdest du dich für EUR 1200 netto jeden Tag der Gefahr
aussetzen, dass dir jemand eins über die Rübe haut? Oder soll
jeder Gefängniswärter den ganzen Prozeß eines jeden Insassen
detailliert aufrollen, um ihn bei Unrecht freizulassen bzw.
sich abstechen zu lassen?

Wenn der Beamte gewusst hätte, dass er einen Unschuldigen ins Gefängnis steckt, ist er ein Verbrecher. Im Übrigen würde ich mich auch für deutlich mehr als 1200 Euro netto keinem in den Weg stellen.

Gruß,

Matt

Hallo,

Wenn der Beamte gewusst hätte, dass er einen Unschuldigen ins
Gefängnis steckt, ist er ein Verbrecher.

Das ist gerade nicht der Fall. Die Tat müsste ja rechtswidrig sein und bei einem rechtskräftigen Urteil, auch wenn dieses inhaltlich falsch ist, ist dies nicht der Fall.

Tatsächlich würde er sich, wenn er den Gefangenen freilässt, der Gefangenenbefreiung strafbar machen. Hier könnte er aber über Art. 4 GG (Gewissensfreiheit) gerechtfertigt sein.
Gruß
Dea

[…]

allerdings stünde ihm wohl für die umsonst gesessenen 15 Jahre
eine Haftentschädigung zu

, von derem wirklich mageren Betrag er dann allerdings Kost
und Logis für die 15 Jahre nachbezahlen muss, da er ja
unschuldig, also unberechtigt, in die Staatsherberge
einquartiert wurde …

Warum muß er diese in dem Fall nachbezahlen, wenn er durch Dummheit des Gerichts und nicht durch eigenes Vortäuschen eines Haftgrunds inhaftiert wurde?

Im Vollzug nicht…
Hallo Matt,

im Strafvollzug gibt es kein „Notwehrrecht“ gegen Vollzugsbedienste,da es sich hierbei um die „Verbüßung“ einer Freiheitsstrafe handelt,die bestimmte Bürgerliche Rechte außer Kraft setzt…
Anders sähe der Fall jedoch gegenüber „Mitgefangenen“ aus…
(siehe akutes Beispiel in NRW)…

mfg

im Strafvollzug gibt es kein „Notwehrrecht“ gegen
Vollzugsbedienste, da es sich hierbei um die „Verbüßung“ einer
Freiheitsstrafe handelt,die bestimmte Bürgerliche Rechte außer
Kraft setzt…

das ist so nicht ganz richtig. gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen angriff hat jeder immer ein notwehrrecht - auch gegen vollzugsbeamte. allerdings ist das einsperren hier nicht rechtswidrig. z.b. hätte der strafgefangene das recht sich gegen mißhandlungen zur wehr zu setzen.

, von derem wirklich mageren Betrag er dann allerdings Kost
und Logis für die 15 Jahre nachbezahlen muss, da er ja
unschuldig, also unberechtigt, in die Staatsherberge
einquartiert wurde …

Warum muß er diese in dem Fall nachbezahlen, wenn er durch
Dummheit des Gerichts und nicht durch eigenes Vortäuschen
eines Haftgrunds inhaftiert wurde?

Doch, ohne Witz! Ich weiß es nicht 100% positiv, habe das aber irgendwo gelesen und zermartere mir z. Zt. den Kopf, wo. (BILD war es nicht, wohlgemerkt; es war was Seriöses).
Einer hat 7 Jahre gesessen, Wiederaufnahmeverfahren mit Urteil „Unschuldig aus tatsächlichen Gründen“, d.h. erwiesene Unschuld. Er bekam, meine ich, 15 Euro / Tag; davon musste er bezahlen die Sozialversicherungen für die 7 Jahre + Kost und Logis.
Ich versuche, den Text wiederzufinden bzw. Genaueres zu erfahren.

Bye
Boris

Notwehr gibt es nur gegen unberechtigte Angriffe. Ein Juszizvollzugsbediensteter ist berechtigt und verpflichtet, einen Fluchtversuch zu verhindern, notfalls auch mit krperlicher Gewalt und sogar mit Hilsmittelln der körperlichen Gewalt (Schlagstock, Handfesseln, u.U. Schusswaffe), hier kann keine Notwehr geltend gemacht werden.
Hinzu kommt noch, dass JustVollzBed weder in der Lage noch berechtigt sind, Schuld oder Unschuld von Inhaftierten zu beurteielen.

Mecki

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Wenn der Beamte gewusst hätte, dass er einen Unschuldigen ins
Gefängnis steckt, ist er ein Verbrecher.

Das KANN er gar nicht wissen. Es sei denn, er glaubt den Inhaftierten, dann müsste er die Meisten freilassen, um nach Deiner Definition kein Verbrecher zu sein :smile:))

Im Übrigen würde ich
mich auch für deutlich mehr als 1200 Euro netto keinem in den
Weg stellen.

Nun ja, dazu sind Justizvollzugsbedienstete aber nun mal weitgehend verpflichtet. Blöder Job, gell?

Gruß,

Matt

Mecki

Nee, das nun nicht. Man kann nicht zwei mal wegen der gleichen Tat angeklagt werden.

Mecki

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Hach, wie witzig! owT

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Jetzt hör schon auf mit dem Quatsch. Das ist schlicht Unsinn.Er bekommt eine finanzielle Haftentschädigung, der Rest ist einfach nur Quatsch.

Mecki

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