Liebe WWWler,
im WDR lief gestern ein Tatort, in dessen Nachgang ich eine Frage habe:
Gibt es eigentlich ein Notwehrrecht gegenüber Staatsbediensteten und Gerichtsentscheidungen?
Kurz zum Hintergrund: In der Tatortgeschichte ging es um einen Mann, der unschuldig für einen Raub mit Totschlag zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt wurde. Im Gefängnis ereilte ihn das volle Programm: Frau weg, Kind entfremdet, Selbstmordversuche etc. Nach sechs Jahren täuschte er eine akute Blinddarmentzündung vor und versuchte im Krankenhaus zu fliehen. Ein Justizvollzugsbeamter stellte sich ihm in den Weg und im anschließenden Handgemenge tötete der unschuldig Inhaftierte den Beamten durch einen Schlag mit einem Feuerlöscher.
Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, ob man den unschuldig Inhaftierten in einem solchen Fall wirklich wegen Totschlags verurteilen könnte, denn im Grunde hat er sich ja nur gegen ein wahnsinniges Unrecht gewehrt. Das BGB ist hier ja eigentlich eindeutig: „Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich und Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Es dürfte ja kaum zur Disposition stehen, dass es rechtswidrig wäre, einen Unschuldigen ins Gefängnis zu stecken. Auf der anderen Seite wusste der Beamte natürlich nicht, dass er einen Unschuldigen einfangen will. Eine wirklich gruselige Vorstellung.
Gab es solche Fälle - ein Unschuldiger wendet beim Fluchtversuch Gewalt an - eigentlich bereits in der Realität, und wir wurden sie abgeurteilt?
Vielen Dank,
Matt