Hallo Florian,
zunächst mal Danke für Deine schnelle Antwort.
Hab ich nicht, einige Lokalsender bekomme ich schlicht nicht.
Es gibt einfach Sender, die (meiner Meinung nach) besser,
informativer sind als andere, ich möchte die empfangen, deren
Programm mir gefällt.
Es geht nicht um gefallen, sondern um die grundlegende
Möglichkeit, sich überhaupt in nennenswertem Umfang zu
informieren. Jetzt mach ich mir doch mal die Mühe, um aus
BVerfGE 90, 27 (36) zu zitieren, weil das
Bundesverfassungsgericht sicherlich besser in der Lage ist,
den entscheidenden Punkt darzulegen, als ich:
„Dem Interesse des Eigentümers an der Bewahrung des
Erscheinungsbildes seines Hauses wird dadurch Rechnung
getragen, daß er die Anbringung von Parabolantennen durch
Bereitstellung eines Kabelanschlusses abwenden kann. Umgekehrt
fällt angesichts des Programmangebots, das über einen
Kabelanschluß genutzt werden kann, die Beeinträchtigung der
Informationsfreiheit des Mieters, der keine Parabolantenne
errichten darf, nicht erheblich ins Gewicht.
b) Den besonderen Informationsinteressen dauerhaft in
Deutschland lebender Ausländer trägt diese auf den typischen
Durchschnittsfall bezogene Abwägung jedoch nicht ausreichend
Rechnung. Sie sind in der Regel daran interessiert, die
Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das
dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und
sprachliche Verbindung aufrecht erhalten zu können. Diese
Möglichkeit besteht angesichts der kleinen Zahl ausländischer
Programme, die in die inländischen Kabelnetze eingespeist
werden, meist nur mittels einer Satellitenempfangsanlage.“
Florian, ich bin kein Jurist und kann vielleicht nicht so richtig zwischen den Zeilen lesen.
Wenn ich, wie angeführt Fremdsprachen studiere, z.B. chinesisch, dann habe ich ein objektives Interesse an den Sendern. Da die Sat-Schüsseln nicht mehr sehr groß sind, hm, weiss ich nicht wo der Einfluss des Eigentümers aufhört.
Es gibt wohl auch z.B. das Recht eines Architekten, an „seinem“ Bauwerk Veränderungen vorzunehmen.
Ich habe in zwei Fällen miterlebt, dass Architekten Schwierigkeiten machten, sinnvolle Veränderungen am Bauwerk vornehmen zu lassen.
Es handelte sich um eine Brücke zwischen zwei Schulgebäuden und um Alu-Fenster in Büroräumen, die ausschließlich als Kältebrücke dienten.
Denken wir 20 Jahre zurück, da war das noch kein Thema.
Damals gab es auch noch kein Kabel. Die Rechtsprechung ist ja
gerade nun der Ansicht, dass Paraolantennen nicht erforderlich
sind, weil über Kabel ein ausreichendes Grundmaß an
Information möglich ist - für Deutsche.
Jein, ein gewisses Grundmaß ist ja erreichbar.
Du irrst, wenn Du meinst, dass Tiere nicht als Sachen
behandelt werden!
In § 90a BGB steht nun: Tiere sind keine Sachen.
Das würde ich vielleicht noch unterschreiben, wenn da nicht
der Satz 3 wäre, der eben besagt, und da hast Du das Gesetz
vielleicht falsch verstanden, dass Tiere wie Sachen zu
behandeln sind.
Ich habe nicht in das Gesetz gesehen, sondern mich an eine Zeitungsmeldung erinnert.
Um es wieder nicht mit meinen eigenen Worten auszudrücken,
zitiere ich den Palandt: Dies macht die Vorschrift zu einer
gefühligen Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt.
Das ist gesetzgeberisches Grünen-Öko-Gewäsch ohne jeglichen
Nährwert. Das mag beim Antidiskriminierungsgesetz anders sein,
weil es tatsächlich in einem Maß in die Privatautonomie
eingreift, das ich nicht für vertretbar halte.
Deswegen: § 90a BGB ist Humbug, das Antidiskriminierungsgesetz
ebenfalls.
Beim Antidiskriminierungsgesetz sehe ich auch viele Probleme auf uns zu kommen.
Das kann doch zu herrlichen Spielchen führen:
Um beim obigen Beispiel zu bleiben, ich möchte Chinesisch lernen und deshalb wünsche ich mir einen Muttersprachle,deshalb lehne einen Bayern ab, und jetzt???
Das mit den Tieren habe ich entweder noch nicht richtig nachvollzogen, ich habe auch die Texte nicht vorliegen, oder noch falsch verstanden.
Es gab eine Pressemeldung, dass Tiere (zumindest Wirbeltiere) als Mitgeschöpfe „gehandelt“ werden, also keine Sachen mehr sind.
Erstmal schönen Gruß Volker