Servus,
wie Du schon mehrmals schon in Deiner Frage erkannt hast, kann man es mit der Verlobung halten wie man will.
Erst einmal ein paar Hintergründe:
Die Verlobung ist ja bekanntlich ein Eheversprechen dar. Das BGB regelt das „Verlöbnis“ in §§ 1297–1302 BGB als einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Anders als bei anderen Verträgen, kann aber keine Erfüllung des Vertrages verlangt werden § 1297 (1) BGB.
Die Aufhebung einer Verlobung ist heutzutage daher an keine großen Konsequenzen mehr geknüpft (außer dass der Partner ziemlich verärgert sein dürfte). Früher gab es durchaus das so genannte „Kranzgeld“. Das war eine Entschädigung für die „Entlobte“, wenn im Stadium der Verlobung vor der Hochzeit schon Geschlechtsverkehr stattfand.
Da heutzutage vorehelicher Geschlechtsverkehr kein Makel mehr ist, entfiel Grundlage für eine Entschädigung.
Da eine Verlobung schon stattfindet, sobald beide Partner sich gegenseitig übereinstimmend versprechen zu heiraten, kann es rein formal gar keine eine Eheschließung ohne Verlobung geben (auch wenn sich viele darüber nicht im Klaren sein mögen).
Aus all dem Gesagten folgt, dass es auch keine „festen“ Regeln geben kann, wie eine Verlobung auszusehen hat.
Aber wenn Du den „traditionellen“ Vorgaben folgen willst, gelten folgende „Regeln“:
1.) Was ist so die allgemeine Verlobungszeit?
Ich dachte zB, dass viele auch zwei Jahre verlobt sind,
bevor Sie heiraten, aber zu mir hat jemand gesagt, die meisten
sind ein Jahr verlobt. (Ich weiss schon, dass es da keine
Vorgaben oder so gibt *g*)
Es stimmt, dass man in der Regel nicht mehr als ein Jahr verstreichen lässt, bis man heiratet. Wichtigster Faktor wird jedoch hierbei sein, ob man das Geld und die Planungen für die Hochzeit in dieser Zeit hin bekommt. Auf keinen sollte man hetzen, nur weil man die „Ein-Jahres-Regel“ einhalten will.
2.) Beim Heiratsantrag selbst, stellt man doch die Frage, und
gleichzeitig, öffnet man das Ringkästchen, und bietet den Ring
an, oder? (Auch hier weiss ich, dass es eigentlich keine
Vorgabe gibt *g*)
Rein klassisch, ja. Wobei man auch den Ring auf vielfältige Art verstecken kann. Dabei nur aufpassen, dass der nichtsahnende Partner den Ring nicht verschlucken kann (weil im Kuchen eingebacken, oder im Champagnerglas steckend).
3.) Der besagte Ring, ist dann der Verlobungsring?
Ja.
3.1) Also der Ring, den man von diesem Tag, bis zur Hochzeit
trägt?
Ja.
3.2) Verlobungsringe kauft man immer im Paar, also auch gleich
für sich selbst mit?
Nö. In der Regel eigentlich nur für die Frau.
3.3) Was sollte man für Verlobungsringe ausgeben?
Hängt vom Kulturkreis, dem eigenen Geldbeutel und nicht zuletzt von den Erwartungen des Partners ab.
Allgemein gesprochen reicht hier in Deutschland in der Regel ein Ring zwischen 300,00 und 1000,00 EURO. Schließlich wird der Hochzeitsring noch deutlich wertvoller sein.
In USA ist jedoch z.B. „the rock“ (also der Stein) des Ringes wichtig, somit muss es schon ein Brillant mit entsprechenden Karat sein, was natürlich den Preis in die Höhe treibt.
Die Freude am „rock“ wirkt sich übrigens auch auf die Ring-Form aus. Während in USA eher der klassische Verlobungsring mit einem Solitär gewählt wird, sind die Ringformen hierzulande häufig individueller.
Auch in manchen osteuropäischen oder islamisch geprägten Ländern trägt man ganz gerne einen Ring im Gegenwert eines Kleinwagens an der Hand, da dort die finanzielle „Absicherung“ der Frau durch Schmuck noch mehr im Vordergrund steht…
Danke + LG
Michele
Bitte.
Gruß,
Sax