Frage zum Immobilien Verkauf

Ein Makler/Verwalter,der vor Ort lange Zeit viel geregelt hat, hat unser Haus in den Niederlanden(es standen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an) gekauft und gesagt,dass er uns einen guten Preis gemacht hat.Wir haben jetzt gehört,dass er das Haus sofort für das doppelte weiterverkauft hat.
Ist das nicht Betrug?Und kann man ihn anzeigen?
Danke für eine Antwort

Hallo Basketball,
ich bin kein Jurist und kann deine Frage ob ein Betrug vorliegt nicht eindeutig beantworten. Beruflich habe ich jedoch ab und an etwas mit Kaufverträgen zu tun und würde aus der Routine heraus und dem wie ich es bisher erlebt habe sagen, daß im Nachhinein der Makler kaum zur Verantwortung gezogen und der Kaufvertrag nicht angefochten werden kann! Wenn es sich um eine große Diskrepanz handelt und es Euch lohnenswert erscheint, solltet Ihr vorsichtshalber einen Fachanwalt konsultieren. Ich wünsche Euch viel Erfolg.LG

Hallo,

ich denke, das ist eher Kapitalismus… Ich glaube nicht, dass jemand „Geschäftssinn“, auch wenn er etwas zwielichtig erscheinen mag, gerichtlich bestrafen wird. Das macht jeder Autohändler nicht anders.
Aber ärgerlich ist das schon.

Hallo!

Ich kann mich den obigen Antworten blos anschließen. Auch wenn Ihr im Vertrauen das Haus an den Makler verkauft habt und der Meinung gewesen seid, dass er es für sich selbst kauft. Ich gehe nicht davon aus, dass man Ihn belangen kann, schließlich ist er rein theoretisch betrachtet, nur seinem Job nachgegangen. Ich denke eher, vor Gericht wird man euch Gutgläubigkeit vorwerfen. Auch wenn man sich einem Makler anvertraut, sollte man parallel den Markt selbst grob prüfen. Aber bitte nicht persönlich nehmen!!

Hallo,

tut mir leid, aber zu dieser Frage bin ich wohl der falsche Ansprechpartner. Wir beschäftigen uns mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden vor dem Verkauf derselben. Falls ein international rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer zustande kam, vermute ich, dass Sie keine Handhabe gegen den Käufer haben werden. Würden Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen erwerben und jemanden finden, der bereit ist das doppelte dafür zu zahlen, könnte sicher der ursprüngliche Verkäufer kaum Kosten gegen Sie geltend machen. Falls Sie sich dennoch betrogen fühlen, sollten Sie sich unbedingt einen Rechtsbeistand nehmen. Falls ein sozusagen geschöntes Verkehrswertgutachten dem Verkaufpreis zugrunde gelegt wurde, besteht vielleicht auch heute noch die Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrages. Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine Erstberatung kostet in etwa 90 Euro.

Mit freundlichem Gruß

Jörg Reibold

Guten Tag,
ich bin kein Anwalt und darf somit keine Rechtsauskunft geben. Ich rate Ihnen deshalb einen Fachanwalt zu befragen. Falls Sie Deutsche sind, gibt es einige in solchen Dingen erfahrene Anwälte. Grundsätzlich haben Sie den Verkauf gewollt und durchgeführt. Entscheidend ist auch ob der Makler einen Alleinauftrag oder einen Vermittlungsauftrag hatte und ein Anwalt wird da erst mal die Vertragsdetails ansehen müssen. Es wird auch nicht einfach nachzuweisen, dass der Makler schon zum Zeitpunkt Ihres Verkaufs den Weiterverkauf geplant und vorbereitet hatte oder dass er Sie falsch beraten hatte. Er wird Ihnen vorwerfen, dass Sie sich selbst nicht ausreichend informierten.
Grüße
Fritz Schweninger
[email protected]

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Hallo,
ich muss vorwegsagen, dass ich kein Experte für Immobilien bin. In Ihrem Fall aber ist die Rechtslage aber doch ganz klar. Sie haben diesem Verwalter geglaubt, da er schon viele Dinge in Ihrem Sinne, und sicher auch zu seinem Vorteil, für Sie geregelt hat.
Sie haben Ihm nun Ihr Haus verkauft. Mit dem Preis waren Sie offenbar zufrieden. Sonst hätten Sie es ihm doch nicht überlassen oder Sie hätten einen anderen Magler hinzugezogen. Dass er das Haus jetzt für das doppelte weiterverkauft ist nicht strafbar. Das hätte jeder andere auch so gemacht. Das hätten Sie nur verhindern können indem Sie als Klausel in den Vertrag aufgenommen hätten, dass er die Immobilie die nächsten z.B. 20 Jahre selbst nutzt und nicht verkauft, ansonsten muss er sie wieder an den früheren Besitzer zurückgeben.
MfG M. Volkmer