heute hatte ich ein langes Gespräch mit einem Kollegen über meine bevorstehende Selbständigkeit… Dieser meinte im Impressum muss ich, als Webdesignerin, meinen Namen unter Verantwortlich für den Inhalt schreiben. Das hat mich total verunsichert. Normalerweise steht da doch der Betreiber der Website. So hab ich das gelernt und so wurde es bei meinem momentanen Arbeitgeber gehandhabt. Mein Kollege meint nun aber das sei falsch. Er sagt dass der Webdesigner für den Inhalt verantwortlich ist.
heute hatte ich ein langes Gespräch mit einem Kollegen über
meine bevorstehende Selbständigkeit… Dieser meinte im
Impressum muss ich, als Webdesignerin, meinen Namen unter
Verantwortlich für den Inhalt schreiben.
IANAL.
Das TDG §6 sagt, dass ein Diensteanbieter bestimmte Angaben machen muss. Explizit ist da die Verantwortlichkeit für den Inhalt nichtmal erwähnt. Allerdings der Difinition des Begriffs „Diensteanbieter“[1] nach sollte der Designer damit nichts zu tun haben, da er ja weder im Auftrag des Anbieters Dienste anbietet noch Inhalte schafft, sondern diese lediglich präsentiert.
Allerdings solltest du dir bei deinem Geschäftsfeld auf jeden Fall einen qualifizierten Anwalt suchen, der sich mit eben diesen Fragen auskennt.
„Diensteanbieter“ jede natürliche oder juristische Person,
die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder
den Zugang zur Nutzung vermittelt;
_[…]_und dabei übersehen, dass es juristisch kaum
einen Unterschied macht, ob ein Hinweis auf eine andere Seite
nun anklickbar ist oder nicht […]
Fragt mal Heise, da gab es ja neulich ein in genau dieser Hinsicht sehr verworrenes Urteil, das dann auch sofort von Kläger und Beklagtem angefochten wurde.
Zur Frage sagt die Seite im übrigen recht wenig, ist aber trotzdem nett.