Frage zum Insolvenzrecht

Hallo zusammen,
es ergibt sich demnächst folgende Situation in dieser Konstellation:

  1. Ehemann befindet sich in Privatinsolvenz
  2. Ehefrau hat ein Konto worauf auch der Ehemann Zugriff hat
  3. Kinder ( voll-u. minderjährig ) bekommen aus einem Erbe Geld überwiesen
  4. Geld soll auf das gem. Konto überwiesen werden da
  5. Ehefrau die Gelder der Kinder verwaltet

Frage: hat der Insolv.- Verwalter die Möglichkeit auf diese ( Erbschafts- ) Gelder zuzugreifen um sie zu verwerten ?

Besten Dank für Eure Kommentare schon im Voraus

makhl

Hallo Makhl,
wer hat denn geerbt? Ehemann oder Ehefrau?
Gruß Michael

Hallo zusammen,
es ergibt sich demnächst folgende Situation in dieser
Konstellation:

  1. Ehemann befindet sich in Privatinsolvenz
  2. Ehefrau hat ein Konto worauf auch der Ehemann Zugriff hat
  3. Kinder ( voll-u. minderjährig ) bekommen aus einem Erbe
    Geld überwiesen
  4. Geld soll auf das gem. Konto überwiesen werden da
  5. Ehefrau die Gelder der Kinder verwaltet

Frage: hat der Insolv.- Verwalter die Möglichkeit auf diese (
Erbschafts- ) Gelder zuzugreifen um sie zu verwerten ?

Hallo,

wenn das Konto nur auf die Ehefrau lautet (und der Ehemann hätte nur eine Verfügungsberechtigung), hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf das Konto. Ist es jedoch ein gemeinsames Konto (ein sogenanntes „Oder-Konto“) dann schon, weil ja auch der Ehemann dann der Mit-Kontoinhaber wäre.

Das Geld aus der Erbschaft sollte jedoch auf ein - ggf. neu anzulegendes - Konto überwiesen werden, das auf den Namen der Kinder lautet. So ist es eine saubere Sache. Es kann „nichts passieren“, und ist auch den Kindern gegenüber verantwortungsbewußt gehandelt. Denn es ist ihr Geld/ihr Erbe.

Gruß, Hemba

Hey Michael,

weder noch, die Kids sind die Erben und die Ehefrau verwaltet die Gelder in deren Auftrag.