Hallo zusammen,
es ergibt sich demnächst folgende Situation in dieser
Konstellation:
Ehemann befindet sich in Privatinsolvenz
Ehefrau hat ein Konto worauf auch der Ehemann Zugriff hat
Kinder ( voll-u. minderjährig ) bekommen aus einem Erbe
Geld überwiesen
Geld soll auf das gem. Konto überwiesen werden da
Ehefrau die Gelder der Kinder verwaltet
Frage: hat der Insolv.- Verwalter die Möglichkeit auf diese (
Erbschafts- ) Gelder zuzugreifen um sie zu verwerten ?
Hallo,
wenn das Konto nur auf die Ehefrau lautet (und der Ehemann hätte nur eine Verfügungsberechtigung), hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf das Konto. Ist es jedoch ein gemeinsames Konto (ein sogenanntes „Oder-Konto“) dann schon, weil ja auch der Ehemann dann der Mit-Kontoinhaber wäre.
Das Geld aus der Erbschaft sollte jedoch auf ein - ggf. neu anzulegendes - Konto überwiesen werden, das auf den Namen der Kinder lautet. So ist es eine saubere Sache. Es kann „nichts passieren“, und ist auch den Kindern gegenüber verantwortungsbewußt gehandelt. Denn es ist ihr Geld/ihr Erbe.