Frage zum Insolvenzverfahren

Hallo,
ich habe eine Frage…
Es hat sich jemand gemeldet, der mir und meinem Mann mal Geld
geliehen hat, das ist 15 Jahre her, ich hatte das total vergessen.
Jetzt will dieser sein Geld zurück, mein Mann und ich sind seit 12 J.
geschieden und er ist im Ausland.
Ich befinde mich im privaten Insolvenz.
Wie sind die Verjährungsfristen ???
Kann mir das bei meiner Inso schaden ???

Hallo,
nein kann ihnen nicht schaden, weil er seine Forderung beim InSo-Gericht anmelden muss. Hat er dies versäumt, hat er Pech gehabt. Verweisen Sie den Gläubiger an ihren InSo-Verwalter wenn er keine ruhe gibt. Der Verwalter weiß was zu tun ist.
Gruß
HBBHs

Super, vielen Dank für die Info, es tut mir zwar sehr leid, dass ich das nicht bezahlen kann, aber ich hatte schon Angst, dass ich 7 Jahre umsonst so gekämpft habe, in 3 Monaten bin ich nämlich fertig mit der Inso, ich dachte jetzt fängt alles wieder von vorne an…
Danke für die Antwort !!!
Lg

Hallo,
und zwar ist der Ablauf ja so, das das INSo-Gericht nach dre Eröffnung des Verfahrens dies in ein öffentliches Verzeichnis stellt, damit sich Gläubiger Ihre Forderung anmelden. Tun sie dies in einer bestimmten Frist nicht, haben sie pech gehabt. Mal was ganz anderes. Hat es einen Vertrag wegen dem Geld gegeben + hat wann hat dre Gläubiger das letzte mal sich bei Ihnen gemeldet. Also 1997 haben sie das Geld bekommen - richtig? Dann hat er sich wann wieder gemeldet? Bzw war dazwischen etwa ein Zeitraum von 3 Jahren wo er sich nicht gemeldet hat. Hat er Ihnen einen Mahnbescheid dazu zukommen lassen? Sind die Erinnerungen schriftlich gekommen?

ja es gibt einen vertrag, den hat sie mir in kopie gestern zugeschickt, der vertrag ist von 1998 und seit 1999 war kein kontakt mehr, habe nix mehr gehört seit dem…deshalb auch überhaupt nicht mehr dran gedacht.
Danke für die Info :smile:

Hallo,
wenn ich das sehe, ist die Forderung eh verjährt. Schicken sie mir bitte mal eine Kopi. (schwärzen sie bitte Namen und Adresse) Ich lese ihn mir durch und sage es ihnen genau wenn sie möchten

Kann ich gerne machen muss es nur erst kopieren.
Auch wenn es verjährt ist, muss ich es aber doch meinem Insolvenzverwalter angeben oder ?
Sicher ist sicher :smile:

Nein wahrscheinlich nicht. Schae es mir an. Schicke es bitte an [email protected].
Melde mich dann zurück

Kann ich gerne machen muss es nur erst kopieren.
Auch wenn es verjährt ist, muss ich es aber doch meinem
Insolvenzverwalter angeben oder ?
Sicher ist sicher :smile: