würde sich Jörg Kachelmann eigentlich strafbar machen oder sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen, wenn er eine Anzeige folgenden Inhalts in diversen Tageszeitungen schalten würde: „Ich habe Frau [Klarname der Anzeigeerstatterin], wohnhaft in [Adresse, Telefon] nicht vergewaltigt. Ihr Jörg Kachelmann.“
Wer macht sich denn einer solchen Verletzung ggf. schuldig? Der, der dem anderen ein schweres Verbrechen vorwirft, oder eher derjenige, der das lediglich bestreitet?
Ich habe auch nicht gesagt, dass es sich um einen Straftatbestand handelt. Die Frage lautete schlicht und ergreifend: macht sich diese Person „eigentlich strafbar“ oder „setzt sie sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen“ aus.
Und deine Arroganz solltest du dir sparen … kommt nicht wirklich gut, wirkt eher etwas deplaziert in einem Diskussionsforum.