Hallo,beim kauf einer Eigentumswohnung,bei der die Heizung kaputt war,und die Wohnung vom Markler zugesagt wurde,habe ich mir für eine neue heizung einen Kostenvoranschlg machen lassen,jetzt tritt der Eigentümer vom Verkauf zurück,wer muss jetzt den Kostenvoranschlg bezahlen?
Hallo michael1954,
meines Erachtens müssen Sie den Kostenvoranschlag bezahlen da Sie ihn ja auch
selbst bestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
karolus910
Hallo,erstmal danke für die Antwort,ja ich habe den Kostenvoranschlag,machenlassen,das ist richtig aber erst nach dem man mir die Wohnung zugesagt hat,und dann ist der verkäufer kurz vor unterschrift beim Notar vom Verkauf zurückgetreten,meines erachtens müsste er sämtliche unkosten bezahlen.
M.Kirchhöfer
Hallo michael1954,
ich bin trotzdem der Ansicht das der Verkäufer nicht bezahlen muß; weil er nicht der Auftraggeber des Kostenvoranschlages ist.
Grüße karolus 910
Hallo karolus,danke für die Antwort,
einen schönen Tag Michael