Wenn ein Alleinerziehender ein Kind hat und das andere Elternteil nicht in der Geburtsurkunde aufgeführt ist d.h das Kind hat offiziell nur ein Elternteil. Wie ist dies nun mit dem Kinderfreibetrag zu verstehen? Steht dem ELternteil nach wie vor nur der halbe Freibetrag zu oder der ganze.
Und wie ist es mit dem § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Gilt dies nur, wenn der Elternteil bereits wieder zurück im Beruf ist, oder auch während der Elternzeit?
Vielen Danke im Voraus
Hi,
Wenn ein Alleinerziehender ein Kind hat und das andere
Elternteil nicht in der Geburtsurkunde aufgeführt ist d.h das
Kind hat offiziell nur ein Elternteil. Wie ist dies nun mit
dem Kinderfreibetrag zu verstehen? Steht dem ELternteil nach
wie vor nur der halbe Freibetrag zu oder der ganze.
ganzer Kinderfreibetrag, ganzes Kindergeld
§ 32 Abs. 6 EStG
Und wie ist es mit dem § 24b Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende?Gilt dies nur, wenn der Elternteil bereits wieder zurück im
Beruf ist, oder auch während der Elternzeit?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von der Summe der Einkünfte abgezogen, also immer, wenn Voraussetzungen erfüllt, siehe Gesetz.
Wenn man keine Einkünfte hat, nutzt er nur nichts.
Schöne Grüße
C.