Guten Tag
Ich bin seit 2014 getrennt lebend wir haben ein gemeinsames Kind und ich habe noch ein Kind aus einer früheren Beziehung. Aktuell bin ich in Elternzeit.
Da ich eine eigene Wohnung habe, habe ich den Zweitwohnsitz bei ihm (in dem nur ich gemeldet war )gleich nach unserer Trennung 2014 wieder abgemeldet.
Mein Mann hat ohne dass ich ihm je den Kinderfreibetrag meines ledigen Kindes übertragen habe, den Freibetrag auf seine Steuerkarte genommen und die Steuererklärungen 2013 und 2014 so abgewickelt.
Er hat nie für sein uneheliches Kind Unterhalt oder ähnliches bezahlt und das Kind war auch nicht bei ihm wohnlich gemeldet.
Da nun wieder die nächste Steuererklärung ansteht, möchte ich wissen ob das erstens überhaupt rechtens ist und ob ich das dann vermeiden kann dass er das Kind wieder mit aufführt. Ich würde gerne eine getrennte Veranlagung machen, aber ich werde erst ab Herbst wieder arbeiten gehen und geschieden sind wir auch noch nicht.
Danke im Voraus