Nettolohne x 12 Monate + Sonderzahlungen (Urlaus- Weihnachtsgeld) abzgl. Werbungskosten, Fahrtkosten, Raten für das Auto was dich zur Arbeit bringt, krankheitsbedingte Mehraufwendungen). das dann wieder durch 12 geteil = durchschnittliches monatliches bereingte Nettoeinkommen.
Achtung! Im Selbstbehalt ist eine Warmmiete von etwa 360€ enthalten wenn diese höher ist, wird sich der Betrag um diesen erhöhen. Also Variate 1 oder weniger!
Hallo,
er wird, wenn er seine berufsbedingten Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit) abgezogen hat, den Rest vom Einkommen bis zum Selbstbehalt für den Unterhalt aufwenden müssen.
Zusätzliche Altersvorsorge wird in einem solchen Fall von den Gerichten meist nicht anerkannt, da es sich um einen sogenannten MANGELFALL handelt.
So lange nicht der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt wird, reagieren die meisten Gerichten recht „allergisch“ auf weitere Kosten, die den Unterhalt noch weiter mindern.
Gruß
Ingrid
Hallo Cassi also es kommt drauf ob es eine gütliche Einigung ist oder schon beim Familiengericht ,oder die Unterhaltsvorschusskasse tätig ist. fangen wir hinten an ist es bei der Unterhaltsvorschusskasse bekommst du ein Formular wo du deine Finanzen offen legen musst .
Familiengericht Achtung: die muten dir zu bessere Arbeit anzunehmen ggf 2ten Job Ortsnah wo du nicht soviel KM fahren musst und nicht wie bei der Arbeitsamt 5-10 Bewerbungen sondern bis zu 30!! (eigene Erfahrung) und viele Richter sagen nicht 1000€ Selbsterhalt sondern bis 650€ weil Kindesunterhalt geht vor allen anderen Verpflichtungen ( eigene Erfahrung) ggf müsstest du soga die pivate rentenversicherung auf Eis legen je nach Richter .Beste ist natürlich die Einigung mit deiner Exfrau das du einen Betrag X für die Kinder aufbringst die sich etwa an der Düsseldorfer Tabelle richtet weil das Verfahren kostet ja auch Geld von den Anwälten ganz zu schweigen. (Nenne es hier mal Win-Win Option )
Tip lass dich nicht auf die Rechnerei ein ein richter Sieht das ganz anders und das pro Kind
Herzlichen Dank. Es geht mir ja auch nur um die Kinder. Ich versuche erst einmal eine gütliche Einigung. Wenn das halt nicht klappt muß ein Richter entscheiden. Mir ist halt wichtig, daß ich den Kindern auch was bieten kann. Mal ins Kino oder in den Urlaub. Das sitzt halt bei 1000 Euro nicht drin. Vielleicht kann ich das dann dem Richter klar machen, wenn es leider so weit kommen muß.
Hallo erst mal und sorry das es mit der Antwort so lange gedauert hat. Bin gerade selber mitten in der Trennung (hoch Schwanger + Kind)
Also der Selbstbehalt kann nur dann beim Unterhaltspflichtigen runterreduziert werden, wenn dieser neu Verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ist, also falls durch einen neuen Partner sämtliche Generralkosten (Miete und so gemeinsam getragen werden).
Falls das der Fall ist kann der Selbstbehalt nur um einen bestimmten Satz reduziert werden weil der neue Partner dem Unterhaltspflichtigen „Taschengeld“ geben kann. Dies wird aber nur gemacht wenn auch der neue Partner voll Berufstätig ist und es dem zumut bar ist.
Es gibt kein neuen Partner ist es so das der Selbstbehalt unangetastet bleibt. Also der Unterhalt sich danach richtet was der Unterhaltspflichtige Verdient.
Da im geschildetet Fall nur 1500€ Nettolohn vorhanden ist wird nur der Unterhalt aus der kleinsten Verdienststufe der Düsseldorfertabelle fällig. Da für jedes Kind eine Stufe runter gegangen wird.Also würde der Unterhalt von dem Bereinigten Lohn berechnet werden minus des Anteiligen Kindergeld.
Natürlich wird auch unterschieden wie Alt die Kinder sind und so, aber im Grunde kann nur von den Übrig bleibenden 300€ Unterhalt berechnet werden.
Am besten du schaust mal auf diesem Link nach. http://www.rechner-unterhalt.de/ Und am besten immer zu einem Anwalt für Familienrecht oder dem Jugendamt gehen. Die helfen einem auch immer.
Herzlichen Dank für die ausführliche Mitteilung. Tut mir leid, daß Du das auch mitmachen mußt. Ich werde Ihr jetzt die 5% berufsbedingten Aufwendung abziehen. Ich hoffe, daß es im Guten ausgeht.