Frage zum Kindesunterhalt

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

ich bin mir nicht ganz sicher …den die unterhaltspflicht gilt ja nur hier in deutschland

Hallo,

nein, dass muss er nicht.

Gruß, DC

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

tut mir leid, keine Ahnung.

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

Guten Morgen,
wenn der Vater mit der Privatschule (In- oder Ausland spielt keine Rolle) einverstanden ist und den Vertrag mit der Schule unterschreibt, so hat er die Hälfte mit zu tragen. Spricht er sich gegen eine Privatschule aus, so ist es die Entscheidung der Mutter, die somit auch die Kosten für die Schule zu tragen hat.
Sagt er nur mündlich zu, so ist dieses nicht verbindlich, er kann die Zahlung einstellen, auch wenn er bereits mehrmals gezahlt hat.
Tip:
Dem Vater verständlich erklären, dass es sich bei der Wahl der Schule um eine Entscheidung zum Wohl des Kindes handelt und nicht um einen Raubzug in das Portemonaie des Erzeugers. Immer wieder erklären, warum die Privatschule die bessere Wahl ist. Suggestivfrage stellen: „Möchtest Du nicht auch, dass Dein Kind die besten Lernbedingungen vorfindet?“ (Oder ähnlich) Keine Sätze wie: „Ist ja klar, dass Du immer nur an Dein Geld denkst und nicht an Dein Kind.“ Dann geht gar nichts mehr.
Wenn die Verhältnisse zwischen den Partnern zerrüttet sind, wird es schwierig.
Gruß Karlo

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

ich denke nicht.
Die Unterhaltspflicht des Vater wird i.d.R. nach der Düsseldorfer Tabelle gemäß seinem Verdienst und Selbstbehalt gemessen.
Davon ist unabhängig was Du für Ausgaben hast. Evt. kann man ja darüber sprechen aber eine Verpflichtung hat er nicht…

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

Hallo,
grundsätzlich ist die Entscheidung über den Schulbesuch
Angelegenheit des Sorgeberechtigten.
Die Kosten können als Zusatzbedarf gelten gemacht werden.
Allerdings muss die Kosten verursachende Maßnahme
auf eine sachliche Begründung ruhen.

Mit Gruß

Hallo,

natürlich nicht. Unter Umständen musst Du Dich sogar an den Umgangskosten des Vaters beteiligen, da Du ja die Entfernung verursacht hast.

Je nachdem welches Ausland, reduziert sich auch der Unterhaltsbetrag, da es dort meist einen anderen Lebenssstandard gibt als in Deutschland. Für teurere Länder gibt es aber keinen Zuschlag.

Gruß

Nein!

Das Kindesunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle
2011 hinterlegt.

Einfach mal dannach suchen! Da steht fast alles drin was interessieren könnte.

Gruß blackdaniel

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?

Hallo Ponylippe
Entschuldige das ich jetzt erst Antworte. Deine Frage ist etwas kompliziert ohne Hintergrundwissen. Ward/seit ihr verheiratet/geschieden oder in Trennung?
Ich bitte Dich deine Frage zu konkretisieren und vielleicht auch noch andere Experten damit zu konsultieren.
Frohe Ostern und liebe Grüße
Marcus41751

Ich werde mit meinen Kind ins Ausland ziehen. Muss der Vater
sich an den Kosten für eine Privatschule beteilingen?