Hallo,
Praktikable Lösung: Die Kosten für den Feuerwehreinsatz an die Kfz-Haftpflicht weiterreichen. Die übernimmt das nämlich.
Gruss HighQ
Hallo,
Praktikable Lösung: Die Kosten für den Feuerwehreinsatz an die Kfz-Haftpflicht weiterreichen. Die übernimmt das nämlich.
Gruss HighQ
Guten Morgen Michael,
ich habe mal aus deinen Fragen die aus meiner Sicht entscheidende herausgesucht:
Nun noch einmal konkret:
Wenn die Kostenrechnung womoeglich falsch ist, ein falscher
Adressat angegeben worden ist, das Ermessen nicht richtig
ausgeuebt worden ist, kann man dies dann alles als Begruendung
mit angeben und zu was wuerde das fuehren?!
Ja, das alles kann man mit angeben. Wenn ich mir das Beispiel NRW mal angucke (http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf), dann sehe ich zum Beispiel, dass auf den Fahrzeughalter abgestellt wird. Ist die Person nicht der Halter, könnte hier schon eine Rechtswidrigkeit im Bescheid liegen. Außerdem gibt es eine Härtefallklausel (§ 41 Abs. 6), auf die man sich auch berufen könnte.
Vor einem Widerspruch sollte mit der Versicherung gesprochen werden. Wenn sie den Schaden des Unfallgegners begleicht, müsste sie eigentlich auch die Einsatzkosten übernehmen.
Guten Abend!
vorneweg erstmal meine subjektive Einschätzung:
Du scheint emotional ziemlich aufgewühlt zu sein, so
interpretiere ich Deine Beiträge hier. Wie wäre es mit „tief
durchatmen und ruhig an die Sache gehen“?
Ja, psychologisch richtig interpretiert. J Ich denke zwar, sofern man nichts falsch macht, wenn man denn etwas falsch machen kann (daher auch Ansatz darauf bezogene Fragen), dass die Versicherung bezahlt, aber ich handele hier einerseits nach dem Gerechtigkeitsaspekt, andererseits nach der Befriedigung meiner Wissbegierheit…
Nehmen wir mal an, der Verwaltungsakt richtet sich an die
„falsche“ Person. Dann wird er zurückgenommen und an die
„richtige“ Person gerichtet. Warum denn auch nicht?
Aber dann sind doch erst einmal die Voraussetzungen, genauer gesagt die materiellen Voraussetzungen nicht erfuellt, oder? Was ist es dann? Ist der VA dann rechtswidrig oder nichtig/unwirksam?
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass, wenn die Behoerde den VA nach § 49 VwVfG zuruecknehmen wuerde, dass die Angelegenheit der Vergangenheit zugesprechen werden koennte?
Es kann sogar § 49 greifen.
Was wuerde dies denn dann bedeuten?
Apropos: Es ist doch richtig, dass beim Verwaltungsrecht die Eigentuemerverhaeltnisse analog zum BGB in Betracht gezogen werden koennen, d.h. Eigentuemer ist in der Regel, der das Auto gekauft hat und den Fahrzeugbrief hat?!
Noch was zum Stichwort „kann“:
Selbst wenn in der fiktiven „Gebührensatzung der Gemeinde
Hupfendorf für Tätigkeiten der kommunalen Feuerwehr“ steht,
daß die Kosten eingefordert werden können, mag es sein, daß es
hierfür „Spielregeln“ gibt, die bestimmen, wann der
Ermessensspielraum gegeben ist und wann nicht. Eine freie
Entscheidung, ob die Kosten eingezogen werden, nur weil die
Betroffene blond, finanziell minderbemittelt,
Gemeindebürgerin, ehrenamtlich aktiv oder wasweisich ist, hat
der Bearbeiter möglicherweise garnicht.
Und wo steht das, wo findet man das raus?!
Schoenen Abend & danke noch einmal…
Michael
Hallo & guten Abend
Praktikable Lösung: Die Kosten für den Feuerwehreinsatz an die
Kfz-Haftpflicht weiterreichen. Die übernimmt das nämlich.
Aber doch nicht immer, oder?
Kann es einen Nachteil haben, wenn man erst Widerspruch einlegt, und es dann der Versicherung uebermittelt, insb. dann, wenn der VA rechtswidrig/unwirksam/nichtig, sorry, weiss aber nicht, was wann ist, wenn der falsche Adressat angegeben worden ist?!
Vielen Dank & schoenen Abend!
Guten Abend Ultra,
vielen Dank noch einmal fuer Deine Antwort.
ich habe mal aus deinen Fragen die aus meiner Sicht
entscheidende herausgesucht:
Ja, das alles kann man mit angeben. Wenn ich mir das Beispiel
NRW mal angucke
(http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf), dann
sehe ich zum Beispiel, dass auf den Fahrzeughalter abgestellt
wird. Ist die Person nicht der Halter, könnte hier schon eine
Rechtswidrigkeit im Bescheid liegen. Außerdem gibt es eine
Härtefallklausel (§ 41 Abs. 6), auf die man sich auch berufen
könnte.
Ok, muss ich mal schauen, ob dies auch in dem Bundesland gibt, in dem ich mich befinde. Aber welche ‚Haerte‘ wird da angesprochen?!
Kann man also festhalten, dass beim falschen Adressen der VA rechtswidrig ist? Aber die Behoerde zu jeder Zeit zu oft wie moechte einen neuen VA zum gleichen Sachverhalt stellen kann? Wo ist dies denn geregelt?
Apropos: Greift denn bei diesem Kostenersatz nocht auf die OWiG, wenn ich da jetzt richtig recherchiert habe. Naemlich dort ist es der Fall, dass die Verjaherung 6 Monate ist, nicht 3 Jahren, wenn man diesen verwaltungsrechtlichen Kram auf das BGB auch abstellen kann.
Diesbezueglich frage ich mich auch, wenn denn nach der Verwaltungsrecht nun Eigentuemer und Besitzer ist?!?
Vor einem Widerspruch sollte mit der Versicherung gesprochen
werden. Wenn sie den Schaden des Unfallgegners begleicht,
müsste sie eigentlich auch die Einsatzkosten übernehmen.
Das hat sie ja, soweit ich weiss, auch schon. Normal ist es doch auch der Fall, dass man sich gleich an die Versicherung wendet, oder nicht?!
Nur besteht ja insb. auch das Problem, abgesehen davon, dass ich es nicht richtig finde, dass es womoeglich der falsche Adressat ist und somit die Versicherung nichts damit anfangen kann…
Vielen Dank noch mal & einen schoenen Abend.
Viele Gruesse
Michael
PS: Mich wuerde auch mal interessieren, was sein muss, Rechtswidrigkeit zum xten-Mail des VA, Nichtigkeit, Unwirksamkeit des VA, dass die Behoerde nicht mehr die Moeglichkeit hat, einen erneuten VA zu diesem Fall zu bestehen.
Im Augenblick sehe ich, dass der Verwaltungsakt fuer mein Begriffsversrtaendnis rechtswidrig ist, da die Voruassetzungen der Ermaechtigungsgrundlage nicht erfuellt sind, und zwar einige… Hat das keine besondere Wirkung, wenn gleich mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen?
Hallo & guten Abend
Praktikable Lösung: Die Kosten für den Feuerwehreinsatz an die
Kfz-Haftpflicht weiterreichen. Die übernimmt das nämlich.Aber doch nicht immer, oder?
Kann es einen Nachteil haben, wenn man erst Widerspruch
einlegt, und es dann der Versicherung uebermittelt, insb.
dann, wenn der VA rechtswidrig/unwirksam/nichtig, sorry, weiss
aber nicht, was wann ist, wenn der falsche Adressat angegeben
worden ist?!
Hi,
doch immer, bzw. falls die Kosten für den Einsatz ungerechtfertig wären, müsste sich die Haftpflicht mit der Gemeinde auseinandersetzen.
Was genau meinst Du mit Adressat falsch?
Ein Widerspruch ändert nichts daran.
Gruß
Tina
Hallo,
hinzukommt noch, dass die Person X der Strafbehel anerkannt
hat. Koennen denn dann nch solche nachtraegliche Kostenersatz
kommen?
Hi,
man muß unterscheiden: Ein Strafbefehl ist eine Strafe. Der Kostenersatz für den Einsatz sind Kosten, die eben dadurch entstanden ist, das die Feuerwehr ausrücken muß. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Und wenn ja, sollte/muesste dies nicht direkt an die
Versicherung gestellt werden?!
Nein und zumeist liegen der Feuerwehr diese Daten auch nicht vor.
Der Bescheid ist sehr ‚mysterioes‘…
Definiere das mal.
Gruß
Tina
Guten Abend,
Nein und zumeist liegen der Feuerwehr diese Daten auch nicht
vor.
Ok. Kann es denn negativ sein, wenn man zuerst Widerpsruch einlegt, z.B. fegen dem falschen Adressat, und sich erst danach bei der Versicherung melden? Vielleicht fuehlt sie sich dann ‚gekraenkt‘, obwohl man ihr ja nur helfen/sie unterstuetzen wollte… -
Der Bescheid ist sehr ‚mysterioes‘…
Definiere das mal.
Das wusste ich auch gern mal… -
Schoenen Abend & viele Gruesse
doch immer, bzw. falls die Kosten für den Einsatz
ungerechtfertig wären, müsste sich die Haftpflicht mit der
Gemeinde auseinandersetzen
Also die Versicherung eher? Vielleicht sollte man sich telefonisch vorab mit der Versicherung auch einmal in Verbindung setzen, insb. hat sie eine kostenlose Rechtsberatung, die also fuer Mitglieder zur Verfuegung gestellt wird…
Was genau meinst Du mit Adressat falsch?
Dass der Adressat in dem VA falsch angegeben worden. So ja z.B. auch andere Dinge, die ich hier genannt habe, bspw. falsche Kostenrechnung etc.
Es wurde sich auf den Paragrafen bezogen, der den Fahrzeughalten ins Visier nimmt, ich aber nicht der Fahrzeughalter bin, es daher doch eigentlich gar keine Rechtswirkung haben kann, auch wenn die Behoerde einen Ermessenspielraum hat, oder?!
Ein Widerspruch ändert nichts daran.
Ok, aber die Behoerde kann doch aber nicht die ganze Zeit neue VA zum gleichen Sachverhalt erstellen?!
Was waere es denn, wenn der Adressat falsch ist, eine Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit?
Noch einmal einen schoenen Abend!
Hi,
Also die Versicherung eher? Vielleicht sollte man sich
telefonisch vorab mit der Versicherung auch einmal in
Verbindung setzen, insb. hat sie eine kostenlose
Rechtsberatung, die also fuer Mitglieder zur Verfuegung
gestellt wird…
man schickt der Versicherung die Rechnung mit der Bitte um Kostenübernahme. Ist man der Meinung irgendetwas stimme nicht, teilt man das ebenfalls mit.:
Was genau meinst Du mit Adressat falsch?
Dass der Adressat in dem VA falsch angegeben worden. So ja
z.B. auch andere Dinge, die ich hier genannt habe, bspw.
falsche Kostenrechnung etc.
Woher kommt der Fehler? Halter und Fahrer nicht identisch? Von der Polizei falsch aufgenommen?
Ob die Kosten des Einsatzes gerechtfertigt sind, läßt sich im Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.
Es wurde sich auf den Paragrafen bezogen, der den
Fahrzeughalten ins Visier nimmt, ich aber nicht der
Fahrzeughalter bin, es daher doch eigentlich gar keine
Rechtswirkung haben kann, auch wenn die Behoerde einen
Ermessenspielraum hat, oder?!
Das solltest Du im Versicherungsbrett nachfragen. Nach meiner Kenntnis haftet für solche Einsätze der Fahrzeughalter über den das Fahrzeug ja auch versichert ist. Wie sonst sollte das Laufen? Was wäre, wenn der Fahrzeugführer keine Privathaftpflicht hat? Wer soll dann für die durch den Unfall verursachten Kosten aufkommen?
Wir hatten vor einiger Zeit hier in der Firma auch einen durch einen Mitarbeiter verursachten Unfall. Unsere Kfz-Haftpflicht hat auch die Kosten des Feuerwehreinsatzes bezahlt, trotz Widerspruch über die Höhe und der eingesetzten Feuerwehrhelfer. Uns wurden für ein in den Graben gerutschtes Fahrzeug, mit Bergung des Mitarbeiters, ohne Fremdbeteiligung für mehrere Stunden über 30 FW-ler in Rechnung gestellt, inkl. Anfahrt mehrere Fahrzeuge, obwohl 20 Mann locker hätten wieder abrücken können. Die Versicherung hat trotz unseres Widerspruches voll bezahlt.
Ok, aber die Behoerde kann doch aber nicht die ganze Zeit neue
VA zum gleichen Sachverhalt erstellen?!
Wenn aufgrund falscher Angaben ein falscher Bescheid ausgestellt wurde, kann sie ihn auch korrigieren. Umgekehrt geht das doch auch, was wäre wenn Du einen Bescheid erhälst, der falsch und für Dich ungünstig ist? Würdest Du nicht wollen, das der Bescheid dann korrigiert wird?
Was waere es denn, wenn der Adressat falsch ist, eine
Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit?
Mit Verwaltungsrecht kenne ich mich nicht aus, aber ich denke die Behörde nimmt den Bescheid zurück und stellt einen neuen aus.
Ich verstehe Dein Problem nicht. Diese Kosten sind von der Kfz-Haftpflicht zu tragen, unabhängig wer gefahren ist.
Gruß
Tina
Ok. Kann es denn negativ sein, wenn man zuerst Widerpsruch
einlegt, z.B. fegen dem falschen Adressat, und sich erst
danach bei der Versicherung melden? Vielleicht fuehlt sie sich
dann ‚gekraenkt‘, obwohl man ihr ja nur helfen/sie
unterstuetzen wollte… -
Hi,
in unserem Fall nein, wir hatten gegen den Kostenbescheid der Stadt für den Feuerwehreinsatz auch erst Widerspruch eingelegt und nachdem dieer abgelehnt wurde, die Kosten der Versicherung mitgeteilt. Bei unserer Versicherung war das kein Problem.
Der Bescheid ist sehr ‚mysterioes‘…
Definiere das mal.
Das wusste ich auch gern mal… -
Hä? Du musst doch wissen, was Dir bei dem Bescheid komisch vorkam.
Gruß
Tina
Ultra. Re^6: Frage zum Kostenersatz
Guten Morgen,
vielen Dank fuer Deine Rueckmeldung.
man schickt der Versicherung die Rechnung mit der Bitte um
Kostenübernahme. Ist man der Meinung irgendetwas stimme nicht,
teilt man das ebenfalls mit.:
Woher kommt der Fehler? Halter und Fahrer nicht identisch? Von
der Polizei falsch aufgenommen?
Von der Polizei richtig aufgenommen, bei der Behoerde, so meine Einschaetzung, liegt eine asymmetrischen Information gegenueber mir und der Behoerde vor, d.h. nach dem Feuerwehrgesetz kann sie den Schadne nur gegen den Halten des Fahrzeuges verlangen, der ich nicht bin, somit falscher Adressat, zumindest nach meinem Begriffsverstaendnis. Ich denke, die Behoerde ist scharf darauf, die Kosten zu bekommen, obwohl hier ein Ermessensspielraum vorliegt und es freiwillig ist. Des Weiteren vermute ich, dass hier eine Befangenheit vorliegt, wenn ich die Zeitungsbericht vergleiche und der Sachbearbeiter im Auftrag des Buergermeisters. Man muss bedenken, dass es hier sich hier um eine kleine Seelengemeinde handelt…
Es ist doch der Fall, dass das Begriffsverstaendnis Eigentuemer und Besitzer aus dem BGB fuer dieses Fall entnommen werden kann…
Ob die Kosten des Einsatzes gerechtfertigt sind, läßt sich im
Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.
Wie gesagt, Ermessenspielraum und versucht, sich mit den vorhandenen Informationen auf mich zu beziehen, mit der Hoffnung, dass ich der Halter bin…
Wenn aufgrund falscher Angaben ein falscher Bescheid
ausgestellt wurde, kann sie ihn auch korrigieren. Umgekehrt
geht das doch auch, was wäre wenn Du einen Bescheid erhälst,
der falsch und für Dich ungünstig ist? Würdest Du nicht
wollen, das der Bescheid dann korrigiert wird?
Ja, aber irgendwann muss doch der VA zum gleichen Sachverhalt nicht mehr gestellt werden koennen…
Wo ist dies rechtlich festgelegt, Paragraf?
Mit Verwaltungsrecht kenne ich mich nicht aus, aber ich denke
die Behörde nimmt den Bescheid zurück und stellt einen neuen
aus.
Vielleicht koenntet sich hierzu ‚Ultra‘ bitte noch einmal melden - vielen Dank.
Ich verstehe Dein Problem nicht. Diese Kosten sind von der
Kfz-Haftpflicht zu tragen, unabhängig wer gefahren ist.
Ja, das verstehe ich ja auch, zumindest ist in der Regel so, dass die Kfz-Haftplicht dafuer aufkommt (oder?). Nur sehe ich es nicht als richtig an bzw. ich bin doch gar nicht der Halter, daher muss ich doch, bevor ich ein Schreiber der Versicherung gebe, ein Widerspruch einlegen, damit der tatsaechlich Halter (Fahrzeugbrief II/Eigentuemer) diese seiner Versicherung auch einreichen kann, oder sehe ich das falsch…
Vielen Dank noch einmal.
Guten Morgen noch einmal,
in unserem Fall nein, wir hatten gegen den Kostenbescheid der
Stadt für den Feuerwehreinsatz auch erst Widerspruch eingelegt
und nachdem dieer abgelehnt wurde, die Kosten der Versicherung
mitgeteilt. Bei unserer Versicherung war das kein Problem.
Ok, ich hoffe, dass es hier bei der Versicherung auch der Fall ist.
Wiess leider nicht, ob dies eine Kulanzregeleung ist oder ob man dies in den AVB/AHB festgelegt hat.
War es also kein Erfolg, als Widerspruch eingelegt worden ist? War der Widerspruch mit einem Emblem von Anwalt versehen?
Hä? Du musst doch wissen, was Dir bei dem Bescheid komisch
vorkam.
Ganz einfach: Gehen wir einfach zum Beispiel ueber ‚Gerechtigkeitssinn im Weinberg‘ oder thereoretisch gesehen die Gerechtigkeitstheorie nach Adam: Ich finde, dass die Geldstrafe und das Fahrverbot schon zu hoch angemessen gewesen ist. Aber einen Anwalt einzuschalten war mir zu stressig. Ausserdem bin ich davon ausgegangen, dass dann vielleicht die Geldstrafe um die Haelfte in etwa reduziert werden kann, dafuer aber eigentlich nur 'ne Kostenstelle sich aendert, naemlich von der Staatswanwalt zum Anwalt.
Natuerlich habe ich mich sehr informiert, und immer wieder die Antwort bekommen, dass dies in der Regel (grundsaetzlich) fallen gelassen werde wuerde, der Staatsanwalt kein Strafbefehl hinsichtlich dem besonderen oeffentlichen Interesse stellt, wobei dies mein erste Verkehrsunfall gewesen, ich keine Drogen zugenommen oder Alkohol getrunken habe, aber es dann doch der Fall gewesen ist.
Jetzt auch noch 'ne Feuerwehrrechnung - wahnsinn. Ich bin auch noch Student. Schon damals hat der Staatsanwalt bzw. die Richterin meine wirtschaftliche Verhaeltnisse schlicht ignoriert bzw. in die Begruendung mit einbezogen.
Hier ist es nun der Fall, dass der falsche Adressat womoeglich vorliegt, Kostenrechnung womoeglich falsch, Ermessensspielraum womoeglich nicht richtig ausgeuebt etc…
Vielen Dank & einen schoenen Resttag!
Viele gruesse
Guten Morgen,
waere wirklich dankbar, wenn sich ‚Ultra‘ und ‚Engelchen‘ zu den grundlegendsten Frage noch einmal aeussern koennte, insb., da Ultra mehr Kenntnisse und Erfahrung vom Verwaltungsrecht hat - herzlichen Dank dafuer noch einmal im Voraus.
Aber eins kann wichtig:
Muss man es nicht sogar machen, wenn es der falsche Adressat ist, einen Widerspruch einzulegen, um es der Versicherung ueberhaupt richtig uebereichen zu koennen?!
Vielen Dank & viele Gruesse
Hi,
Wiess leider nicht, ob dies eine Kulanzregeleung ist oder ob
man dies in den AVB/AHB festgelegt hat.
das ist eine Frage für das Versicherungsbrett.
War es also kein Erfolg, als Widerspruch eingelegt worden ist?
War der Widerspruch mit einem Emblem von Anwalt versehen?
Warum muß man alles über einen Anwalt laufen lassen? Der kostet doch zusätzlich.
Hä? Du musst doch wissen, was Dir bei dem Bescheid komisch
vorkam.Ganz einfach: Gehen wir einfach zum Beispiel ueber
‚Gerechtigkeitssinn im Weinberg‘ oder thereoretisch gesehen
die Gerechtigkeitstheorie nach Adam: Ich finde, dass die
Geldstrafe und das Fahrverbot schon zu hoch angemessen gewesen
ist.
Und es wäre gerecht, die Allgemeinheit für den verursachten Schaden aufkommen zu lassen? Die FW´ler bekommen evtl. auch Geld, das Fahrzeug kostet, das Gebäude kostet. Wenn es also nach dem Gesetz möglich ist, Kostenersatz zu verlangen, warum sollte man darauf verzichten und alle anderen zahlen lassen?
Merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.
Zumal diese Kosten ja entstanden sind und nichts mit einer Strafe zu tun haben.
Aber einen Anwalt einzuschalten war mir zu stressig.
Ausserdem bin ich davon ausgegangen, dass dann vielleicht die
Geldstrafe um die Haelfte in etwa reduziert werden kann,
dafuer aber eigentlich nur 'ne Kostenstelle sich aendert,
naemlich von der Staatswanwalt zum Anwalt.
Hätte wäre wenn…
Natuerlich habe ich mich sehr informiert, und immer wieder die
Antwort bekommen, dass dies in der Regel (grundsaetzlich)
fallen gelassen werde wuerde, der Staatsanwalt kein
Strafbefehl hinsichtlich dem besonderen oeffentlichen
Interesse stellt, wobei dies mein erste Verkehrsunfall
gewesen, ich keine Drogen zugenommen oder Alkohol getrunken
habe, aber es dann doch der Fall gewesen ist.
In der Regel ist nicht immer.
Jetzt auch noch 'ne Feuerwehrrechnung - wahnsinn. Ich bin auch
noch Student. Schon damals hat der Staatsanwalt bzw. die
Richterin meine wirtschaftliche Verhaeltnisse schlicht
ignoriert bzw. in die Begruendung mit einbezogen.
Und? Dann muß man nicht für einen entstandenen Schaden aufkommen? Nur weil man Student ist und wenig Geld hat? Sollen doch die anderen zahlen? Merkwürdige Einstellung.
Hier ist es nun der Fall, dass der falsche Adressat womoeglich
vorliegt, Kostenrechnung womoeglich falsch, Ermessensspielraum
womoeglich nicht richtig ausgeuebt etc…
Ist der Adressat falsch, teilt man ihn der Behörde mit, auch hier verstehe ich das Problem nicht.
Ansonsten nimmt man die Rechnung und übergibt sie der Kfz-Versicherung.
Gruß
Tina
Hi,
Von der Polizei richtig aufgenommen, bei der Behoerde, so
meine Einschaetzung, liegt eine asymmetrischen Information
gegenueber mir und der Behoerde vor, d.h. nach dem
Feuerwehrgesetz kann sie den Schadne nur gegen den Halten des
Fahrzeuges verlangen, der ich nicht bin, somit falscher
Adressat, zumindest nach meinem Begriffsverstaendnis.
Dann gebe doch die Daten des Fahrzeughalters an die Gemeinde weiter und sage, das sie sich an dessen Versicherung wenden sollen.
Ich
denke, die Behoerde ist scharf darauf, die Kosten zu bekommen,
obwohl hier ein Ermessensspielraum vorliegt und es freiwillig
ist.
Ob es freiwillig oder ein Ermessenspielraum ist, kann man anhand der Angaben hier nicht beurteilen.
Es ist doch der Fall, dass das Begriffsverstaendnis
Eigentuemer und Besitzer aus dem BGB fuer dieses Fall
entnommen werden kann…
Hä?
Ob die Kosten des Einsatzes gerechtfertigt sind, läßt sich im
Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.Wie gesagt, Ermessenspielraum und versucht, sich mit den
vorhandenen Informationen auf mich zu beziehen, mit der
Hoffnung, dass ich der Halter bin…
Dann klärt man das auf, wo ist das Problem?
Ja, aber irgendwann muss doch der VA zum gleichen Sachverhalt
nicht mehr gestellt werden koennen…
Wo ist dies rechtlich festgelegt, Paragraf?
Warum glaubst Du, daß es für alles einen § geben muß?
Mit Verwaltungsrecht kenne ich mich nicht aus, aber ich denke
die Behörde nimmt den Bescheid zurück und stellt einen neuen
aus.Vielleicht koenntet sich hierzu ‚Ultra‘ bitte noch einmal
melden - vielen Dank.Ich verstehe Dein Problem nicht. Diese Kosten sind von der
Kfz-Haftpflicht zu tragen, unabhängig wer gefahren ist.Ja, das verstehe ich ja auch, zumindest ist in der Regel so,
dass die Kfz-Haftplicht dafuer aufkommt (oder?). Nur sehe ich
es nicht als richtig an bzw. ich bin doch gar nicht der
Halter, daher muss ich doch, bevor ich ein Schreiber der
Versicherung gebe, ein Widerspruch einlegen, damit der
tatsaechlich Halter (Fahrzeugbrief II/Eigentuemer) diese
seiner Versicherung auch einreichen kann, oder sehe ich das
falsch…
Frag doch einfach bei der Versicherung nach.
Gruß
Tina
Hallo & danke noch einmal fuer Deien Antwort.
Dann gebe doch die Daten des Fahrzeughalters an die Gemeinde
weiter und sage, das sie sich an dessen Versicherung wenden
sollen
Aber es liegt doch dann zumindest die materielle und ggf. auch die formelle Rechtmaessigkeit des VA nicht vor: falscher Adressat und somit ist dieser VA rechtswidrig…ist das richtig?!
Es ist doch der Fall, dass das Begriffsverstaendnis
Eigentuemer und Besitzer aus dem BGB fuer dieses Fall
entnommen werden kann…Hä?
Ich liege doch mit meiner Annahme richtig, dass der Fahrzeughalter der Eigentuemer des Autos ist, der Fahrzeugfuehrer hingegen Besitzer, wobei der Fahrzeugfuehrer gleichzeitig auch Eingetuemer (=Haltes) des Fahrzeuges sein kann, aber nicht umgekehrt, oder liege ich da falsch?!
Dann klärt man das auf, wo ist das Problem?
Da die Behoerde zum Teil mit allen Mitteln versucht Geld zu bekommen…
Warum glaubst Du, daß es für alles einen § geben muß?
Da dies Deutschland ist… J
Frag doch einfach bei der Versicherung nach.
Ja, aber zuvor moechte ich auf meine Verantwortung und mit meiner Zeit gerne gegen den VA Widerspruch einlegen, aber nicht mit der Konsequenz leben moechten, wenn es zu einem neuen, neuen… VA, und die Versicherung dann urploetzlich nicht mehr bezahlen moechte. Wobei ja gesagt werden muss, noch einmal, dass ich nicht der Halter und auch Versicherungsnehmer bin, d.h., der rechtswidrige VA muss ohne abgeaendert werden…
Noch einmal Danke & ein schoenes Wochenende!
Viele Gruesse
Michael
Hallo ncoh einmal
das ist eine Frage für das Versicherungsbrett.
Ok.
Warum muß man alles über einen Anwalt laufen lassen? Der
kostet doch zusätzlich.
Richtig, manchmal ist aber sinnvoll und zweckmaessig. Man koennte haargenau das selbe schreiben, wenn aber ein Anwalt mit seinem Titel eine Unterschrift abgibt, hat dies eine ganz andere Wirkung…
Und es wäre gerecht, die Allgemeinheit für den verursachten
Schaden aufkommen zu lassen? Die FW´ler bekommen evtl. auch
Geld, das Fahrzeug kostet, das Gebäude kostet. Wenn es also
nach dem Gesetz möglich ist, Kostenersatz zu verlangen, warum
sollte man darauf verzichten und alle anderen zahlen lassen?
Richtig, vollkommen, bezueglich der Allgeminheit gesprochen. Aber was ich gerecht? Ist die Welt wirklich gerecht, der Staat, die Organisationen, nein, eher nicht, wenn ueberhaupt im Einzelfall…
Man befindet sich gesellschaftlich betrachtet eher in einer Welt, die von Ungerechtigkeit ueberflutet ist…
Genau, sie kann, hat ein Ermessen, muss das Ermessen aber auch richtig ausueben, darf nicht befangen sein, muss aber das Ermessen eben auch nicht in Betracht ziehen…
Merkwürdiger Gerechtigkeitssinn.
Ja…
Zumal diese Kosten ja entstanden sind und nichts mit einer
Strafe zu tun haben.
Genau, aber es kann nicht sein, dass eine Privatmann alles zu bezahlen hat, und Fehler macht man halt nun einmal…
Hätte wäre wenn…
J
In der Regel ist nicht immer.
Genau, eher so etwas wie grundsaetzlich
Und? Dann muß man nicht für einen entstandenen Schaden
aufkommen? Nur weil man Student ist und wenig Geld hat? Sollen
doch die anderen zahlen? Merkwürdige Einstellung
So meine ich dies nicht, aber wir leben hier in einem Sozialstaat und wenn man sich an die Sitten gehalten hat, sollte es nicht sein, dass ein einzige Person so viel Geld zu bezahlen hat…
Wie man hoert man von Faellen, bei den solch etwas passiert ist, und nicht ist gekommen, sowohl keine Kostenersatz, Strafe un dergleichen mehr… Wo ist hierbei dann die Gerechtigkeit?!
Ist der Adressat falsch, teilt man ihn der Behörde mit, auch
hier verstehe ich das Problem nicht.Ansonsten nimmt man die Rechnung und übergibt sie der
Kfz-Versicherung.
Genau das sit ja dann auch noch das Problem. Erstmals ist doch der Verwaltungsakt rechtswidrig oder ggf. ex tunc/ex nunc nichtig, zweitens bezahlt die Versicherung nichts, was ihren Versicherungsnehmer nicht betrifft… Oder wie sieht’s Du das?
Viele Gruesse
Hallo noch einmmal,
Du erwaehntest auch, dass sich nach einem Widerspruch nichts aendert…
Widerspricht mich man allerdings, z.B.l insb. wegen einem falschen Adressat, ist der VA rechtswidrig. Ist das richtig? Wenn nein, was sonst? Vielleicht sogar nichtig, wegen formellen Rechtmaessigkeiten der Anspruchsgrundlage nicht erfuellt?
Wenn der VA rechtswidrig ist, dann muesste ja ein neuer VA erstellt werden, bei dem man wieder Widerspruch einlegen koennte, oder?
Wenn dies nicht der Fall waere, und der VA abgelehnt werden wuerde, und man es erst dann der Versicherung ueberhaendigt, koennte die Versicherung ja nur noch den Rechsweg vor dem Gericht einschlagen, da das Vorferfahren (Widerspruch) dann vorbei ist, oder?
Viele Gruesse