Hallo folgende sache.Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin namens Vertragsstrafe und leider in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Das Problem ist ich fange bei einem neuen Arbeitsgeber zum 4.Oktober an was leider noch innerhalb der Kündigungsfrist liegt.
Die Klausel lautet folgendermaßen
Sofern Herr xxxdas Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist auflöst,die Arbeit vertragswidrig zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aufnimmt oder bei fristgerechter Kündigung vertragswidrig keine Arbeitsleistung mehr erbringt,wird eine Vertragsstrafe in Höhe des auf die Mindeskündigungsfrist entfallenden Bruttogehalts vereinbart,höhstens jedoch in Höhe eines bruttomonatsgehalts.Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens und die Ausübung des Rechts zur Kündigung bleiben davon unberührt.
Meine Frage ist nun da es nur die 2 wochen kündigungsfrist sind die ich nicht nachkommen kann werden mir dann 2 wochen gehalt abgezogen oder der komplette lohn?Vermutlich beschäftigen Sie in der Zeit einen Leiharbeiter
Wäre am besten wenn ein Anwalt was dazu sagen könnte