Hallo folgende sache.Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin namens Vertragsstrafe und leider in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Das Problem ist ich fange bei einem neuen Arbeitsgeber zum 4.Oktober an was leider noch innerhalb der Kündigungsfrist liegt.
Die Klausel lautet folgendermaßen
Sofern Herr xxxdas Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist auflöst,die Arbeit vertragswidrig zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aufnimmt oder bei fristgerechter Kündigung vertragswidrig keine Arbeitsleistung mehr erbringt,wird eine Vertragsstrafe in Höhe des auf die Mindeskündigungsfrist entfallenden Bruttogehalts vereinbart,höhstens jedoch in Höhe eines bruttomonatsgehalts.Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens und die Ausübung des Rechts zur Kündigung bleiben davon unberührt.
Meine Frage ist nun da es nur die 2 wochen kündigungsfrist sind die ich nicht nachkommen kann werden mir dann 2 wochen gehalt abgezogen oder der komplette lohn?Vermutlich beschäftigen Sie in der Zeit einen Leiharbeiter
Wäre am besten wenn ein Anwalt was dazu sagen könnte
Das die Klausel richtig ist weiß ich meine frage ist nur ob ich 2 wochen lohn abgezogen bekomme oder den kompletten?Ein Schaden dürfte eigentlich nicht entstehen arbeite in einem 4 Mann Team was desöfteren auch zu 3. arbeitet (Urlaubsfall) kann jedoch sein das sie einen Leiharbeiter holen was in meinen augen nicht nötig ist
Hallo, meines Erachtens ist das richtig, bin aber keine RAin.
Viel Erfolg C
abgesehen davon, daß ich beim Anlesen deines Textes zunächst geglaubt habe, daß dein sogenannter ‚Arbeitsvertrag‘ nicht von dieser Welt ist,
kann ich dir nur dringend raten, auf dem kürzesten Wege einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu involvieren, denn ich glaube, daß die von deinem Arbeitgber abgefassten
Formulierungen in deinem Arbeitsvertrag wohl eher sittenwidrigen Charakter haben. An deiner Stelle würde ich mich schon jetzt nach einem anderen Arbeitgeber umschauen.
Wenn Du die Klausel genau liest, erklärt sich die Frage von selbst:
…„in Höhe des auf die Mindeskündigungsfrist entfallenden Bruttogehalts…“ bedeutet also für diese 14 Tage keinen Lohn. Lg
hallo,
bin kein Anwalt, kann deshalb auch nur wenig sagen.
sofort schriftliche Kündigung abgeben und den Erhalt bestätigen lassen.
Noch besser: vorher mit dem Chef reden. Nicht sagen, das Du was anderes hast, nur, das Du so schnell wie möglich aufhören möchtest. Vielleicht geht er darauf ein. Muss ja nicht zwingend so sein, das er Dich um jeden Preis behalten will. Und einen unmotivierten Mitarbeiter will eigentlich auch kaum jemand.
Wenn die Vertragsstrafe doch geltend gemacht wird, hilft wirklich nur der Anwalt. Dann gehts um sowas wie angemessen, zumutbar usw. viel Glück!
Hallo,
denke schon, dass es sinnvoll ist einen Anwalt, bzw. die kostenlose Rechtsauskunft eines Arbeitsgerichtes zu befragen. Solche speziellen Klauseln im Arbeitsvertrag können leider ziemlich auslegungsfähig (dehnbar)sein.
Viel Glück
Stahlberg
Danke für den Tipp dann werd ich das mal meinem Anwalt übergeben.
Ich habe schon einen neuen Arbeitgeber bei dem ich am 4.Oktober anfangen tue deswegen habe ich das Problem mit der Vertragsstrafe weil der Beginn meiner neuen Stelle in der Frist liegt
Hallo,
ja, ich sehe das so, dass du mit dem Abzug deines kompletten Monatslohn rechnen musst.
Aber einen Anwalt zu fragen ist sicherlich der beste Weg.
Gruß
J.D.
Wäre am besten wenn ein Anwalt was dazu sagen könnte
ich bin leider keiner und das geht leider zu sehr ins Detail —
Vorschlag: mach doch krank und kündige „normal“ innerhalb der 14 Tage. Dann hast du doch gar keine Probleme. Beim neuen AG legst du später die Lohnsteuerkarte vor…
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. In diesem Fall kann ich Ihnen nicht raten. Mir ist Ihre Tätigkeit auch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen.
Danke für eure Tipps ich werd das wohl mit dem Anwalt mal in Angriff nehmen vielleicht hat er ja die möglichkeit mit dem AG zu reden das ich einen Auflösungsvertrag bekomme.
Krank machen für die 14 tage sehe ich ein wenig kritisch weil ich nicht weiß wie ich der Krankenversicherung erklären soll das ich in der Krankenzeit arbeiten war
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. In
diesem Fall kann ich Ihnen nicht raten. Mir ist Ihre Tätigkeit
auch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen.