kann man als Zeuge und Geschädigter nach der ersten Verhandlung noch weitere Äußerungen tätigen ? Die zweite Verhandlung wird schon in 2 Wochen sein. Die Angeklagte hatte eine Stunde Zeit ihren Standpunkt zu erörtern. Man müßte in dieser Zeit den Verhandlungssaal verlassen und als man hereingerufen wurde, konnte man lediglich die Fragen des Richters beantworten ohne auf die Unwahrheiten der Angeklagten reagieren zu können. Erst im Nachhinein habe man erfahren welche ( nicht richtigen) Aussagen die Angeklagte von sich gab. Man möchte nun wissen, ob man in der zweiten Verhandlung noch die Möglichkeit habe, wichtige Punkte mit dem Richter zu besprechen und sich zu der ersten Verhandlung zu äußern. Man habe wichtige Punkte durch Aufregung während der Befragung vergessen. Hat man noch eine Möglichkeit diese anzusprechen ? Da es eine öffentliche Verhandlung war und man nur durch anwesende Personen den kompletten Werdegang der Verhandlung erfahren habe, ist auch erst im Nachhinein aufgefallen das die Staatsanwaltschaft gar keine Fragen an die Angeklagte hatte. Ist das normal ?
Man hat keinen Anwalt beauftragt, da man sich 100 % sicher war, daß dies nicht nötig ist. man habe einer angeblichen Steuerberaterin die man auch kennt, einen höheren Geldbetrag gegeben um einer Schwester zu helfen.Es war die Steuerberaterin dieser Schwester die herantrat und sagte, daß diese Schwester einen 4-stelligen Betrag sofort an das Finanzamt zu zahlen hätte. Nach einigen Tagen habe man der Steuerberaterin das Geld gegeben UND es auch schriftlich von Ihr quittieren lassen, daß man ihr das Geld gegeben habe. Jetzt wurde die Sache vor Gericht so dargestellt, daß die Steuerberaterin zwar zugibt, daß sie das Geld bekommen hat aber behauptet, daß meine Schwester eine fingierte Person beauftragt hätte, die sich als Vollzugsbeamter vom Finanzamt auszugeben um das Geld in Empfang zu nehmen damit sie auf diesem Wege das Geld wieder zurück „ergaunern“ kann. Ihm hätte sie daß Geld gegeben und hätte auch eine Quittung bekommen, die sie natürlich nicht vorlegen konnte. Auch der zuständige Finanzbeamte war in der ersten Verhandlung und konnte bestätigen, daß ein Finanzamt nie Beamte herausschickt um Geld einzutreiben. Das muß ausschließlich per Überweisung passieren. Man habe nun Angst daß das Verfahren Mangels an Beweisen eingestellt wird, da ja nun Aussage gegen Aussage steht. Wie soll man während einer Verhandlung beweisen können, daß es diese Person nicht gibt ? Es müßte doch so sein, daß die Angeklagte beweisen müßte, daß es diese Person gibt.
( Was sie natürlich nicht kann )
Ich wäre sehr dankbar um eine schnelle Antwort !