die Lohnabrechnung Juli eines AN (Bayern, LstKl.4, ohne Religion, ohne Kinderfreibetrag, gesetzl. Pflichtversichert) ergibt folgendes (beschäftigt bis 15.07.2012):
Lohn 850 Euro
Urlaubsabgeltung 941,52 Euro
Gesamt 1791,52 Euro
für den Lohn erfolgt Abzug von Lohnsteuer in Höhe 74,25 Euro
für die Urlaubsabgeltung erfolgt Abzug von Lohnsteuer in Höhe 221 Euro.
Gesamt Lohnsteuerabzug 295,25 Euro
Laut Bruttonettorechner käme für 1791,52 Gesamtlohn ein Steuerabzug von
170,83 Euro raus;
Sind die Berechnungen des AG richtig? Denn wenn man die Lohnarten einzeln im Bruttonettorechner eingibt, würde sich gar kein Lohnsteuerabzug ergeben; wie kann AG dann von den Einzelsummen einen bestimmten Steuerabzug berechnen? Es zählt doch der Gesamtlohn zur Berechnung der Lohnsteuer oder??
die Lohnabrechnung Juli eines AN (Bayern, LstKl.4, ohne
Religion, ohne Kinderfreibetrag, gesetzl. Pflichtversichert)
ergibt folgendes (beschäftigt bis 15.07.2012):
Der Lohnsteuerbetrag für Teilmonate ist auf einen ganzen Monat hochgerechnet zu ermitteln.
Die Lohnsteuer auf 850 Euro ist also die Hälfte der Lohnsteuer von 1.700 Euro im Vergleich mit einem ganzen Monat.
Die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung ist analog zu berechnen.
die Lohnabrechnung Juli eines AN (Bayern, LstKl.4, ohne
Religion, ohne Kinderfreibetrag, gesetzl. Pflichtversichert)
ergibt folgendes (beschäftigt bis 15.07.2012):
Der Lohnsteuerbetrag für Teilmonate ist auf einen ganzen Monat
hochgerechnet zu ermitteln.
Die Lohnsteuer auf 850 Euro ist also die Hälfte der Lohnsteuer
von 1.700 Euro im Vergleich mit einem ganzen Monat.
Die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung ist analog zu berechnen.
danke für die Antwort; Lohnsteuerberechnung für Lohn passt,
aber die Lohnsteuerberechnung des AG für die Sonderzahlung macht Kopfzerbrechen. Die 941,52 sind für 12 Tage Resturlaubanspruch gerechnet. 30 Tage würden dem AN zustehen bei Weiterbeschäftigung zustehen
(also 941,52 : 12 = 78,45 pro Tag x 30 T = 2353,68; da würden dann 302 Euro Lohnsteuer rauskommen laut Bruttonettorechner).
Wenn diese Rechnung stimmt, dann keine Beschwerde beim AG, weil mehr als er ausgerechnet hat
aber die Lohnsteuerberechnung des AG für die Sonderzahlung
macht Kopfzerbrechen. Die 941,52 sind für 12 Tage
Resturlaubanspruch gerechnet. 30 Tage würden dem AN zustehen
bei Weiterbeschäftigung zustehen
(also 941,52 : 12 = 78,45 pro Tag x 30 T = 2353,68; da würden
dann 302 Euro Lohnsteuer rauskommen laut Bruttonettorechner).
Wenn diese Rechnung stimmt, dann keine Beschwerde beim AG,
weil mehr als er ausgerechnet hat
Die Urlaubsabgeltung wird mit einer bestimmten Methode berechnet, die man nicht mit den „normalen“ Butto-Netto-Rechnern rausbekommt. Da der AN für diese Einmalzahlung weniger Lohnsteuer bezahlt, hat der AG auch richtig gerechnet, denn durch diese Extraberechnung soll ein überhöhter Lohnsteuerabzug vermieden werden.
Viele Grüße
Gesine
PS Hier habe ich dir mal einen Rechner rausgesucht, der diese Einmalzahlungen berechnet.