Frage zum mietrecht

hallo leute, hab da mal ne frage zum mietrecht… habe in einer wg gewohnt und als ich die wohnung gekündigt habe waren noch nebenkosten zu zahlen. liess mir vom mitbewohner schriftlich bestätigen das er alle anfallenden kosten übernimmt. nun will die hausverwaltung aber trotzdem geld von mir da er nicht zahlt oder wie die sagen nicht zu finden ist. es geht um ca. 900 euro. was kann oder muss ich tun. danke schon mal…wäre echt super wenn ihr helfen könnt…die bestätigung liegt auch bei der hausverwaltung vor.

Also das wird leider so laufen das du die Summe erst mal zahlen musst und dir das von deinem Mitbewohner wiederhohlen. Es ist leider so das alles auf deinem Namen lief und du auch für die Zahlung verantwortlich bist!! In dem Fall solltest du dir einen Guten Anwalt suchen und die Summe einklagen!!

Die offenen Forderungen sind zu bezahlen! Gegen Gebühr stehen Mieter Kopien der Rechnungen zu. Bei zweifelhaften Forderungen ist das ratsam. Eine Vereinbahrung der Mieter untereinander interessiert Vermieter nicht, warum auch. Ist eine zivilrechtliche Sacher der Mieter. Um zusätzliche Kosten, dem Vermieter bleibt nur die Klage, abzuwenden rate ich: den Betrag zu zahlen und sich das Geld bzw. anteilig vom Mitbewohner zurück zu holen.

Hallo,
wenn du mit auf dem Mietvertrag stehst, haftest du auch für ausstehende Zahlungen; es handelt sich um eine gesamtschuldnerische Haftung. Eine Vereinbarung zwischen den Mietern interessiert den Vermieter nicht, das ist ein zivilrechtliches Problem zwischen euch.
Der Vermieter kann vollkommen legal dich zur Zahlung zwingen.
Kann leider nichts besseres feststellen.
Gruß suver

Ihr seid beide vertragspartner gewesen. die verwaltung kann das geld von beiden fordern. wenn einer nicht zahlt, muß der andere mit herhalten. das geld kannst du natürlich bei deinem mitmieter einfordern. die hausverwaltung interessiert dies nicht.

Wenn etwas schriftliches in der Art vorliegt hast du schon mal gute Karten. Versuche mit der Hausverwaltung zu reden und einen ev. einen Kompromiss zu finden. Selbst wenn du Zahlungspflichtig bist ist es auf keinen Fall so das du die kompletten 900 € zahlen musst, da du Sie ja auch nicht allein verbraucht hast. Da dieser Fall aber nicht sehr einfach ist würde ich Dir raten Dich an den örtlichen Mieterverein zu wenden oder im extrem Fall einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen dies sollte aber dein letzter Weg sein. Reden bringt oft mehr.

Hallo ceejay!

Ich glaube, es sieht nicht gut aus für Dich , denn ich nehme an,dass Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast. D.h. der Vermieter kann Dich regresspflichtig machen. Das Einzige, was Du tun kannst, ist, dass Du das Geld später von Deinem Mitbewohner zurückholst, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
Liebe Grüße
Vally

P.s. Lies bitte Deinen Mietvertrag durch, wer wofür haftet, es könnte sein, dass Du dann nur anteilig dafür belangt werden kannst.

Liebe Grüße
Vally