Frage zum Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind vergangenes Jahr nach 5 Jahren aus unserer Mietwohnung ausgezogen.
Während unseres Auszuges haben wir versehentlich den Küchenfussboden (PVC) beschädigt (ein großes Loch reingerissen). Daraufhin hat mir der Vermieter einen Kostenvoranschlag eines Fussbodenlegers vorgelegt (knapp 600,-) Ich habe dies meiner Hausrat-/Haftpflicht versicherung gemeldet, welche 250 Euro an mich überwiesen hat, mit der Begründung, dass ich nur den Zeitwert des Belages ersetzen müsse. (diesr war bei meinem Einzug neu - also beim Auszug 5 Jahre alt).
Der Vermieter hat sich bis heute nicht mit dieser Teilzahlung einverstanden erklärt. Beim Vermieter ist nich eine Kaution in Höhe von 1120,- hinterlegt, sollte also keine Einigung erzielt werden, wird der Vermieter das Geld einfach einbehalten.
Wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich die komplette Erneuerung zahlen?

Vielen Dank für ihre Hilfe

das hängt davon ab, ob gegebenenfalls ein Gutachter feststellt, dass der Belag reparabel ist. Das ist aber ausschließlich Sache ihrer Versicherung. Die muss entweder den ganzen Schaden bezahlen oder das entsprechende Gutachten. sie sollten das mit der Versicherung klären. Der Vermieter hat dann nur Anspruch auf das, was der Gutachter feststellt.

NEIN die Versicherung hat Recht, nur den Zeitwert. Ich halte allerdings 500 EUR für angemessen. Machen Sie dem vermieter ein Angebot.

Hallo,

der Vermieter verhält sich richtig. Er hat Anspruch auf 100%ige Wiederherstellung des Belages.
Allerdings hat Sie hier Ihre Versicherung „beschummelt“, denn ein Linoleumbelag hat eine Abschreibungszeit von 20 Jahren. 5 Jahre genutzt, bleibt eine Restzeit von 15 Jahren. Somit hätte die Versicherung ca. 450 € zahlen müssen. Da Sie die Zahlung allerdings schon erhalten und auch angenommen haben, ist die Versicherung nicht mehr in der Pflicht den Restbetrag zu zahlen.
Hoffe ich konnte helfen

Hallo,

um es kurz zu machen:
Ja, sie müssen es komplett bezahlen.

Die Versicherung hat zwar recht mit dem Zeitwert, jedoch kann ja nicht ein Loch einfach so gestopft werden. Entweder Sie tragen die Differenz oder Sie sprechen nochmal Ihre Versicherung an.

Gruß

Hallo,
da es für alle gemieteten Einrichtungen/Ausstattung einer Wohnung(auch PVC-Belag/Laminat/Parkett etc.) eine sogenannte Abschreibung gibt, hat Ihre Versicherung völlig korrekt reagiert. Sie hat den Zeitwert bezahlt und NUR den kann Ihr Vermieter Ihnen berechnen. Er kann und darf nach 5 Jahren keinen tadellosen PVC-Belag von verlanegn, dafür gibt es die „vertragsgerechte Abnutzung“ und die ist bei PVC-Belag mit 9-10Jahren generell erreicht. Da Sie den Schaden selbst verursacht habe, sind Sie verpflichtet, NUR den Zeitwert zu bezahlen. Weisen Sie Ihren Vermieter nochmals darauf hin und verlangen Sie eine fristgemäße Antwort(m.Terminsetzung). Teilen Sie ihm mit, dass Sie gegen seine Forderung rechtl.vorgehen werden mit dem Hinweis, dass es dann zu 99% mit einem Vergleich „ausgehen“ würde. Die dabei anstehenden Kosten tragen beide Seiten und so ist es unterm Strich teurer, als eine gütige Einigung.
Wenn Sie das so formulieren, sollte es mich wundern, wenn Ihr Vermieter weiterhin auf seinem Recht(Unrecht)besteht.
Ihnen viel Erfolg wünscht
Waldi64
(seit 35 Jahren Leiter einer Wohng.-Verwaltung u.Schöffe am Bezirksgericht…)

Guten Morgen,
kurz und bündig:
der Zeitwert liegt bei 40% nach 5 Jahren, und wenn Sie 50% angeboten haben, ist das völlig okay. Ihr Vermieter kann viel, aber kein Unrecht verlangen.
Gehen Sie zur Verbraucherschutzzentrale, wenn Sie nicht ohne Hilfe nicht weiter kommen, die beraten Sie bestens. Im Internet gibt es übrigens einige Urteile dazu. Das letzte vom LG Wiesbaden unter: 1S 395/90.
MfG Maximilian123

Hallo verehrte/r User/in,
Sie müssen nur den Zeitwert des Belages ersetzen !
Falls der Vermieter sich weiterhin stur stellt, sollten Sie sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo.
Sie müssen lediglich den Zeitwert /Stichwort: Abzug Neu für Alt/ ersetzen.
Warten Sie die Rechnung bzw. Kautionsabrechnung ab und setzen Sie sich dann evtl. mit dem Mieterverein oder mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.

Hi,

das ist wirklich eine Frage für einen Anwalt, denn hier geht es nicht um Mietrecht, sondern um die Pflicht zum Schadenersatz, und das ist vollkommen unabhängig davon, ob es sich um eine mitvermietete Sache handelt oder nicht.

Soweit ich informiert bin (und bedenken Sie, dass ich kein Anwalt bin), verhält es sich dabei wie folgt:

$249 BGB sagt:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Das bedeutet, dass Sie als Schädiger nicht verpflichtet sind, den Neuszustand wiederherstellen zu lassen. Schließlich hat der vollkommen neu verlegte Fußboden auch wieder eine längere „Lebenserwartung“ als der „alte“.

Ich würde das meinem Vermieter schreiben (zumal er vermutlich auch selbst weiß) und ihm mitteilen, dass ich meinerseits anfallende Kosten als Schadenersatz geltend machen würde, wenn ich einen Anwalt bemühen muss, der ihm diese Rechtsauffassung bestätigen soll. Unter Umständen reicht das vielleicht schon. :wink:

Mit freundlichen Grüßen

Florenz Villegas