Liebe/-r Experte/-in,
ich studiere seit Okt. in der Studentenstadt Heidelberg.
Da die Wohnungssituation sehr angespannt ist, hab ich quasi die Katze im Sack gekauft und bin in ein WG-Zimmer 13m² für 350,-€ gezogen. Nun habe ich aber Aussicht auf ein schöner gelegenes und viel günstigeres Zimmer in einem Wohnheim.
Mein aktueller Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet und es steht darin, dass ich ihn frühzeitig nur wegene einer Exmatrikulation an der Uni kündigen darf. Ist das rechtens solche privaten Umstände zu kontrollieren? Ich mein, ich hab es ja unterschrieben, allerdings kenne ich das eigentlich so, dass der Mieter einen Nachmieter suchen muss und damit den Vertrag schon früher auflösen kann.
Vielen Dank für eure kompetenten Antworten und Hilfen!
Sonnenscheinchen