Hallo Wissende!
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe einen Interessenten. Dieser sagte, daß er einen Hund habe. (Eigentlich wollte ich Hundehaltung in der Wohnung nicht gestatten.)
Nun erklärte aber der Mieter, daß sein Mischlingshund ABSOLUT friedlich sei, nichts kaputtmachen und auch nicht bellen würde. Auch sei es kein Kampfhund, allerdings ähnele er äußerlich ein wenig einem Rottweiler. (Ich habe das Tier selber noch nicht gesehen)
Ansonsten ist mir der Mieter durchaus symphatisch, und deshalb meine Frage: kann ich als Vermieter im Vertrag festhalten, daß die Hundehaltung nur unter der Voraussetzung gestattet wird, daß der Hund tatsächlich verträglich und ruhig ist, also den Hausfrieden nicht stören wird?
Wenn ja, in welcher Form müßte das geschehen, damit es im Falle einer Auseinandersetzung auch tatsächlich haltbar wäre?
Außerdem möchte ich im Vertrag gerne aufnehmen, daß die Gestattung der Haustierhaltung sozusagen „von Tier zu Tier“ neu geregelt werden soll. (Als Vorbeugung, damit nicht der Mieter einen „nicht so friedlichen“ Hund als Gefährten für das erste Tier oder als Ersatz für diesen anschafft)
Wie mache ich das am besten?
Für gute Tips bin ich wirklich dankbar!!!
Schönen Gruß,
Robert