Frage zum Mietvertrag (Hundehaltung)

Hallo Wissende!

Wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe einen Interessenten. Dieser sagte, daß er einen Hund habe. (Eigentlich wollte ich Hundehaltung in der Wohnung nicht gestatten.)
Nun erklärte aber der Mieter, daß sein Mischlingshund ABSOLUT friedlich sei, nichts kaputtmachen und auch nicht bellen würde. Auch sei es kein Kampfhund, allerdings ähnele er äußerlich ein wenig einem Rottweiler. (Ich habe das Tier selber noch nicht gesehen)

Ansonsten ist mir der Mieter durchaus symphatisch, und deshalb meine Frage: kann ich als Vermieter im Vertrag festhalten, daß die Hundehaltung nur unter der Voraussetzung gestattet wird, daß der Hund tatsächlich verträglich und ruhig ist, also den Hausfrieden nicht stören wird?
Wenn ja, in welcher Form müßte das geschehen, damit es im Falle einer Auseinandersetzung auch tatsächlich haltbar wäre?
Außerdem möchte ich im Vertrag gerne aufnehmen, daß die Gestattung der Haustierhaltung sozusagen „von Tier zu Tier“ neu geregelt werden soll. (Als Vorbeugung, damit nicht der Mieter einen „nicht so friedlichen“ Hund als Gefährten für das erste Tier oder als Ersatz für diesen anschafft)
Wie mache ich das am besten?

Für gute Tips bin ich wirklich dankbar!!!

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Wissende!

Wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe einen
Interessenten. Dieser sagte, daß er einen Hund habe.
(Eigentlich wollte ich Hundehaltung in der Wohnung nicht
gestatten.)
Nun erklärte aber der Mieter, daß sein Mischlingshund ABSOLUT
friedlich sei, nichts kaputtmachen und auch nicht bellen
würde. Auch sei es kein Kampfhund, allerdings ähnele er
äußerlich ein wenig einem Rottweiler. (Ich habe das Tier
selber noch nicht gesehen)

Dann würde ich mir den Hund mal zeigen lassen.

Ansonsten ist mir der Mieter durchaus symphatisch, und deshalb
meine Frage: kann ich als Vermieter im Vertrag festhalten, daß
die Hundehaltung nur unter der Voraussetzung gestattet wird,
daß der Hund tatsächlich verträglich und ruhig ist, also den
Hausfrieden nicht stören wird?

Kann man schon, nur es wird wenig helfen, wenn der Hund bellt.

Wenn ja, in welcher Form müßte das geschehen, damit es im
Falle einer Auseinandersetzung auch tatsächlich haltbar wäre?

Grundsätzlich ist im Mietrecht geregelt, dass jegliche Ruhestörung unterlassen wird.

Außerdem möchte ich im Vertrag gerne aufnehmen, daß die
Gestattung der Haustierhaltung sozusagen „von Tier zu Tier“
neu geregelt werden soll. (Als Vorbeugung, damit nicht der
Mieter einen „nicht so friedlichen“ Hund als Gefährten für das
erste Tier oder als Ersatz für diesen anschafft)

Im Mietvertrag kann nur vereinbart werden "Tierhaltung wird für den zum Zeitpunkt des Mietvertrages abgeschlossenen Hund erlaubt. Für ein anderes Tier muss erneut eine Zustimmung eingeholt werden ".

und ferner sollte vereinbart werden
„Der Mieter hat den Nachweis vorzulegen, dass er eine Haftpflichtversicherung für den Hund im Falle von Mietschäden abgeschlossen hat“

darauf achten, wenn der Hund nicht sauber ist, muss notfalls komplett der gesamte Boden ausgewechselt werden.

Wie mache ich das am besten?

Für gute Tips bin ich wirklich dankbar!!!

Schönen Gruß,
Robert

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