Hallo Wissende - noch eine Frage!
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich möchte meine Wohnung auf Zeit vermieten, mit einem auf vier Jahre befristeten Zeitmietvertrag. Ich weiß, daß ich eine „qualifizierte Begründung“ dafür in den Vertrag aufnehmen muß - aber was heißt hier „qualifiziert“?
Ich besitze zwei direkt aneinandergrenzende Eigentumswohnungen und bewohne eine davon selbst. Die andere muß ich (leider) aus finanziellen Gründen erst einmal vermieten, und zwar für etwa vier Jahre. Nach dieser Zeit möchte ich die Wohnung wieder selbst übernehmen, einen Durchbruch stemmen und aus zwei kleinen eine große Wohnung machen.
erste Frage: reicht hierfür als Begründung für den Zeitmietvertrag aus:
„Das Mietverhältnis ist bis zum XX.XX.XX befristet. Es endet mit Ablauf der Befristung ohne daß es einer Kündigung bedarf. Grund für die Befristung: nach Rückgabe der Wohnung erfolgt Umbau und anschließende private Nutzung.“
Nicht daß ich hinterher den Mieter nicht herausbekomme, weil die Begründung nicht ausreichend sei!
zweite Frage: kann ich dem Mieter bei Ablauf des Mietvertrages ggf. ein wenig entgegenkommen, daß ich ihm kurzfristig die Mietdauer verlängern würde? Angenommen, er fragt zum Ablauf des Mietvertrages an ob er noch zwei Monate länger in der Wohnung bleiben könnte, weil seine neue Bleibe noch nicht frei sei oder renoviert werden müsse o.ä.? Oder torpediere ich hiermit meine eigenen Absichten und habe hinterher doch „auf kaltem Wege“ einen unbefristeten Vertrag am Hals?
Für gute Tips bin ich immer noch dankbar!!!
Schönen Gruß,
Robert
Hallo Wissende - noch eine Frage!
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Ich möchte meine Wohnung auf Zeit vermieten, mit einem auf
vier Jahre befristeten Zeitmietvertrag. Ich weiß, daß ich eine
„qualifizierte Begründung“ dafür in den Vertrag aufnehmen muß
- aber was heißt hier „qualifiziert“?
Ich besitze zwei direkt aneinandergrenzende Eigentumswohnungen
und bewohne eine davon selbst. Die andere muß ich (leider) aus
finanziellen Gründen erst einmal vermieten, und zwar für etwa
vier Jahre. Nach dieser Zeit möchte ich die Wohnung wieder
selbst übernehmen, einen Durchbruch stemmen und aus zwei
kleinen eine große Wohnung machen.
erste Frage: reicht hierfür als Begründung für den
Zeitmietvertrag aus:
„Das Mietverhältnis ist bis zum XX.XX.XX befristet. Es endet
mit Ablauf der Befristung ohne daß es einer Kündigung bedarf.
Grund für die Befristung: nach Rückgabe der Wohnung erfolgt
Umbau und anschließende private Nutzung.“
Hallo, diese Regelung kannst Du aufnehmen, sie ist bindend, auch für Dich.
Nicht daß ich hinterher den Mieter nicht herausbekomme, weil
die Begründung nicht ausreichend sei!
zweite Frage: kann ich dem Mieter bei Ablauf des Mietvertrages
ggf. ein wenig entgegenkommen, daß ich ihm kurzfristig die
Mietdauer verlängern würde? Angenommen, er fragt zum Ablauf
des Mietvertrages an ob er noch zwei Monate länger in der
Wohnung bleiben könnte, weil seine neue Bleibe noch nicht frei
sei oder renoviert werden müsse o.ä.? Oder torpediere ich
hiermit meine eigenen Absichten und habe hinterher doch „auf
kaltem Wege“ einen unbefristeten Vertrag am Hals?
Nein, der Zeitmietvertrag wird nicht torpediert, wenn schriftlich erklärt wird, dass das Mietverhältnis beendet ist, jedoch bis zum xx.xx.xxxx ein Nutzungsverhältnis vereinbart ist, das ohne Kündigung endet.
Viel Spass Grüsse Günter
Danke für beide Antworten! (oT)
Hallo Günther!
Vielen Dank für die prompten Antworten! 
Schön, ein paar echte Fachleute hierzuhaben!
Gruß,
Robert