Ich habe ein Wohnhaus vermietet, das Mietverhältnis gilt als Zeitmietvertrag bis 30.09.2012. Heute kam der Mieter zu mir und fragte ob er nicht bis 01.04.2011. aus dem Mietvertrag raus könnte. als Grund gab er an, er würde ab sofort weniger verdienen und könnte daher die Miete nicht zahlen. Als Kaution haben sie zwei Monatsmieten auf einem Sparbuch hinterlegt. Da ich dass Haus ab 2012 in Eigenbedarf bewohnen will, finde ich für den kurzen Zeitraum keinen Nachmieter. Frage: wie soll ich mich verhalten, kann ich die Kaution als Ausgleich für die entgangenen Mieten einbehalten.
Lassen sie sich das nachweisen .Ein geringeres Einkommen ist kein Kündigungsgrund.Wenn es so niedrig wäre , daß der Mieter es nicht mehr bezahlen kann , dann müsste er ja Wohngeld beantragen.Die Kaution steht Ihnen natürlich zu und darüber hinaus auch die Mieten bis zum Ablauf des Vertrages.