Frage zum Minijob

Liebe Wissende,

ein Arbeitnehmer hat in einem englischen Unternehmen ein Minijob, in dem er an zwei wechselnden Abenden in der Woche Bürotätigkeiten ausübt.

  1. Ist es denn rechtens, dass alle Krankheitstage nachgeholt werden müssen? (ab 2 oder 3 Wochen muss man nichts mehr nachholen, es gibt dann aber auch überhaupt kein Gehalt)

  2. Ist es rechtens, dass man bei anfallenden Feiertagen immer zwei Mal in der Woche kommen muss?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß,
Micha

hallo,

in welchem Land wird denn die Arbeit ausgeübt ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

die Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt.

Gruß, Micha

Hallo,

dann gilt deutsches Arbeitsrecht, zB EFZG. Der AN kann seine Ansprüche vor einem deutschen Arbeitsgericht geltend machen.

&Tschüß
Wolfgang