Hallo Lufthansa Pilot,
tut mir leid das ich so spät antworte auf die Frage mit dem Namensrecht…
War selbst in Schwierigkeiten.
Zum „Namensrecht“
es handelt sich um eine Form des Gewerblichen Rechtsschutzes, im Fall von NAMEN zieht hier das „Markenrecht“.
Auf Namen gibt es keine Patente, sondern eben man kann „Marken-Namen“ anmelden/schützen lassen.
Beim Schützen lassen muss man den Namen den man melden möchte einer Warengruppe/klasse zuordnen.
So ist es sogar möglich das Namen mehrfach vergeben werden. Wichtig dabei das z.B. nicht die gleiche Branche berührt wird.
Ausser denn die Firma ist so groß und in so vielen Bereichen tätig, das sie es sich leisten könnte und der Name bereits so bekannt, eine art Universal-anerkennung zu bekommen bzw für sich zu beanspruchen.
Über das Markenrecht ist nachzulesen beim deutschen Patentamt, mögliich online unter www.dpma.de
Wichtig ist ausserdem ob dieser Name gewerbliche Anwendung findet.
Als „Künstlername“ kann, muss aber nicht das selbe gelten. Daher kann es durchaus sein, das sie sich einen Namen geben, der bereits existiert, aber das niemand interessiert, weil sie den Namen z.B, nicht für einen Song verwenden sondern für sich also nur einmal. Andererseits, sollten sie irgendwann „berühmter“ werden mit der Musik und das ganze kommerziell, also gewerblich werden könnte es später sein, das sich jemand meldet.
Verklagt wird man aber eigentlich nicht sofort.
Normalerweise erfolgt eine Aufforderung, die Nutzung zu unterlassen als erstes, das wenigstens wäre angebracht.
Zu warten wieviel „stücke“ sie mit dem Namen verkaufen und dann danach später einen „Schaden“ zu errechnen und diesen einzuklagen, ist zwar möglich aber auch anfechtbar, weil man fragen muss, weshalb sich jemand nicht gleich meldete, wenn es bekannt wurde…
Dies sind meine Erkenntnisse zu der Sache aus meinen Erfahrungen, ich bin aber kein Jurist.
Wie gesagt, Markenrecht mal nachlesen.
Ach ja, wenn die Warenklasse wirklich unterschiedlich ist, was ja sein kann, dann einfach selbst einen Markennamen anmelden 
Ein Künstlername ist aber eigentlich nicht das gleiche.
Natürlich kann man sich aber in so einer Branche den Küünstlernamen schützen lassen wenn man will.
Ein echter Künstlername wäre aber Sache eines Ausweises, den dort sogar eintragen zu lassen, wenn man anerkannter Künstler ist.
Wenn das ganze nur als Hobby betrieben wird ohne kommerzielle Aspekte, sollte das auch so verteidigt werden. Also den Namen verwenden und abwarten
sich dann aber notfalls beugen, wenn die Unterlassung verfügt wird.
lg
Mütze