Frage zum Nebenjob,

in meinem Vertrag steht, daß ich einen Nebenjob
in der Firma bekanntgeben und ggfs. auch genehmigen lassen muß.
Was kann passieren, wenn ich darauf keine Rücksicht nehme und den Arbeitgeber nicht informiere?

Grüße

Caro

z.B. Abmahnung, Kündigung

Auf die Genehmigung besteht Anspruch, wenn eine Beeinträchtigung des Hauptjobs nicht zu erwarten ist (Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften etc.) und es ohnehin um max. 15 Wochenstunden Nebentätigkeit geht. Teilzeitbeschäftigte haben ggf. weitergehend Anspruch auf weitere Teilzeittätigkeiten.

In kaufmännischen Berufen ist eine andere kaufmännische Betätigung im selben Handelszweig jedoch grds. nicht gestattet (§ 60 HGB)