Die Eltern habe den Nachlass notariell vor 10 Jahren geregelt. Der Sohn erhielt das Haus, die Eltern ein lebenslanges Wohn- und Niessbrauchrecht am Haus und muessen die Kosten wie ein Mieter selbst tragen. Die Schwester wurde vom Bruder mit einem vereinbarten Betrag ausbezahlt. Vor 4 Jahren haben die Eltern auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten aus Bequemlichkeitsgruenden die Oelheizung gegen eine Gasheizung ausgetauscht.
Jetzt fordert die Schwester vom Bruder Geld fuer die Heizung, weil er die Kosten fuer die neue Heizung haette tragen muessen. Muss der Bruder jetzt noch seine Schwester auszahlen?
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre bestimmt interessanten Antworten!
Hallo,
wenn die Vertragsgestaltung so ist,das die Eltern als „Mieter“ gelten,so tragen sie auch alleine die Kosten für eine andere Heizungsart.
So wie es eben auch bei Mietern ist,die sich auf ihre Kosten eine Etagenheizung haben einbauen lassen.
Vor 4 Jahren haben die
Eltern auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten aus
Bequemlichkeitsgruenden die Oelheizung gegen eine Gasheizung
ausgetauscht.
Und der Niebrauchberechtigte bekam die Genehmigung vom Hausbesitzer
solch eine Umbaumaßnahme im Haus durchzuführen ???
Jetzt fordert die Schwester vom Bruder Geld fuer die Heizung,
weil er die Kosten fuer die neue Heizung haette tragen
muessen.
ist die Schwester der Vormund der Eltern ?
bzw. was hat die Schwester damit überhaupt zu tun ?
Ist es nicht so, dass jeder (in diesem Fall die Eltern) selbst entscheiden kann, für was er sein Geld ausgibt ?
Gruß Merger
Hallo Herr/Frau Merger,
vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Zu Ihren Anmerkungen:
1.Natuerlich wurde den Eltern vom Hausbesitzer nicht verweigert eine neue Heizung einzubauen.
2. Die Schwester ist nicht der Vormund, sondern fuehlt sich einfach nur uebervorteilt.
In ihren Augen haben ja die Eltern ihrem Sohn die Heizung bezahlt, waehrend sie als Tochter leer ausging.
Gruss
Winnet2
- Die Schwester ist nicht der Vormund, sondern fuehlt sich
einfach nur uebervorteilt.
so lange die eltern leben hat sie genau gar keinen anspruch auf irgendwas - nicht mal auf einen feuchten händedruck. erbschaft, pflichtteil, ergänzungsansprüche etc. gibt es erst im todesfall. vielleicht sollte sie sich das in ihrer gier mal klarmachen.