Frage zum P-Konto bei Lohnpfändung

hallo an alle wissenden.

bei mir liegen dauerhaft (sicherlich für die nächsten 2 Jahre) Lohnpfändungen in der vollen, erlaubten Höhe.
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Nun habe ich vor, mir ein P-Konto einzurichten. Wie bekomme ich den Basisfreibetrag, der sich um 980,- Euro bewegt, auf die volle Höhe meines verbleibenden Einkommens (nach Abzug der Lohnpfändungen)? Zudem liegt die Schwierigkeit vor, das ich ein provisions-abhängiger Angestellter bin und somit über zum Teil stark schwankendes Einkommen verfüge.Bislang habe ich für die einlaufenden Kontopfändungen jedesmal, immer einmailg pro Pfändung, vom Gericht eine Freigabe über das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt bekommen. Wie führe ich den Nachweis an die Bank, das mein Gehalt gepfändet wird, ohne jedesmal zu Gericht laufen zu müssen.

Vielen Dank an alle, die was wissen und an alle, die zumindest darüber nachgedacht haben.

Strawi

Leider nur dieselbe Frage
Sorry! Leider habe ich keine Antwort auf diese Frage.
Vielmehr habe ich dieselbe Frage und ich frage mich ob niemand darauf etwas weiß.

Bisher habe ich in Erfahrung gebracht das man einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages beim Amtsgericht stellen kann, aber ob dieser bei einem variablen Gehalt jeden Monat neu gestellt werden muß oder ob es eine andere Regelung gibt wäre mal interessant.

Zudem stellt sich die Frage ob der Antrag erst bei aktueller Kontopfändung oder schon vorher gestellt werden kann.