Frage zum pferdekauf, dring. um hilfe!

BITTE GANZ DRINGEND UM HILFE!!!
Hallo, ich habe eine Frage, ich weiß leider nicht mehr weiter und an wen ich mich noch wenden soll. Also folgender Fall: Ich habe ein Pferd auf einem Hof gekauft, mit mdl. Vertrag. Das Pferd sei Kerngesund, ganz lieb u brav. Auch Kinder könnten probleml. darauf reiten. In let. Zeit sei sogar jmd. geritten, der eigentl. nicht reiten kann. Also das muss ja schon was heißen genauer Wortlaut! Das Pferd habe einer Frau gehört die es 5 jäh. vom Züchter geholt habe u ihn anschl. 5 J. J. lang hatte u halt jetzt verk. möchte. mit dieser frau habe ich auch telef., die mir ebenf. bestätigte, es sei ganz lieb. Also habe ich 1.600EUR auf den Tisch gelegt. Auf Nachfrage nach Rechnung bzw. Vertrag, meinte er, dann müsse er die Mhwst mitberechnen, das geht so schon klarkein problem Dazu kommt es hat kein Equidepass und keine Urkunde. Lediglich den Impfpass hatte er. So, nachdem wir versucht haben das Pferdchen schön einzugewöhnen, klappt überhaupt nichts. Es ist absolut nicht lieb. Es rennt mich regelrecht um. Natürlich wird es ansch. auch etwas an mir liegen, aber eigentl. kann ich mich schon ganz gut durchsetzten. Aber es bringt einfach nichts. In der Halle ist mit ihm überhaupt nichts anzufangen, und wehe es kommen andere Pferde. Dann wars das direkt. Kein m mehr weiter. Außerdem tritt er nach dem ca. 30 min reiten hinten nicht mehr richtig unter. So dann war jetzt die Tierärztin da. Das Pferd dürfte jedenfalls mal im richtigen Alter sein, jedoch hat es an beiden Vorderbeinen kleine wachsende Ekzeme. Hinten konnte sie jetzt nichts erkennen, allerd. stand es auch vorher. So jetzt möchte ich dass der feine Herr das Pferd einfach abholen kommt, denn 1. ich habe das Pferd schon transp. ohne Equidepass, was ich lt. Tierarzt nicht darf. hätte er mir ja mal sagen müssen. 2. es hat einige Unarten, obwohl es als ganz lieb & brav bez. wurde. 3. er ist bald eh hier i. d. nähe auf Turnier, da wäre es wohl kein Problem. Jetzt bleibt halt die Frage muss er es zurück holen oder nicht? Die Tierärztin meinte ohne Equidepass dürfe er das Pferd gar nicht verkaufen. ich weiß überhaupt nicht mehr weiter, denke es wäre für alle, vor allem für das Pferd das Beste. So, hoffe jemand kann mir helfen. Email oder per SMS od. Anrufe. rufe auch gerne zurück. LG.

Guten Abend-
Leider bin ich kein Pferdeexperte… Aber ich glaube,ein Tierpsychologe koennte eventuell erkennen,ob das arme Pferd Eingewoehnungsprobleme oder eine Art Depression hat. Das kann passieren,besonders bei aelteren Tieren. Haben Sie schon einmal eine Bachbluetentherapie -Rescue Tropfen oder Globuli -versucht? Bei meinen Katzen und Hunden hat das sehr geholfen. Fuer das andere Problem-Equidepass-wuerde ich einen Anwalt zu Rate ziehen,der sich auf diesem Gebiet auskennt!
Tut mir leid ,Ihnen nicht mehr helfen zu koennen-
Viel Erfolg und Gruesse-
Shiras

Hallo – es ist eine „grosse Schei…“ Dieses Problem gibt es ÖFFTER als Dz denkst. Der Verkäufer hat ein anderes (für ihm unbrauchbares) Pferd verkauft. OK… mein Rat ist: Entweder der Verkäufer einigt sich mit dem Käufer oder den Rechtsweg einschlagen (Gericht, FN, den Namen veröffentlichen im versch.- Foren, wenn Notwendig auch anonym.) selber eine Schuld zuweisen ist falsch-- der/die Pferdeverkäufer haben einen Impfpass gegeben – also kennen DIE den Sachverhalt.

Hallo Kayras,

Ich empfehle dir dringend mal die Webseite Pferderecht-Wissen.de zu besuchen. Dort gibt es ein Pferdekaufrecht ABC und auch Beiträge zur Rückabwicklung eines Pferdekaufs. Ein mündlicher Vertrag gilt ebenso wie ein schriftlicher Vertrag - jedoch geht es hier um den Charakter des Tieres. In ähnlichen Fällen wurde bereits pro Pferdeverkäufer geurteilt, da das Verhalten des Tieres erst bei den neuen Besitzern abnorm wurde und Zeugen bestätigten, dass sich das Tier während der Zeit bei dem Pferdeverkäufer wie vertraglich beschrieben verhalten hatte. Doch in jedem Fall ist auch hier der Einzelfall zu prüfen - sollte das Tier bereits ab Übergabe nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprochen haben, hast du wie bei einem Gebrauchtwagen ein Rückgaberecht - es lohnt sich auf jeden Fallen, einen Experten zu Rate zu ziehen. Es ist an dem Verkäufer, zu beweisen, dass sich das Tier wie besprochen verhalten hat!!! Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen…

Grüße Degia

Hallo!
sorry, ich fürchte ich kann Dir nicht weiterhelfen, da ich kein Anwalt bin. Ich frage mich nur wie kann man so gutgläubig sein und ein Pferd kaufen a) ohne Ankaufsuntersuchung b) ohne es Probe zu Reiten c) ohne schriftliche Vereinbarung und das alles auch noch von jemand den man wie ich meine rauszulesen NICHT kennt?
Wenn es einen schriftlichen Vertrag gäbe, könntest Du sicherlich davon zurücktreten, aber da es diesen NICHT gibt, wird es meiner Meinung nach sehr schwierig! Ich würde ohne Umwege direkt einen Anwalt aufsuchen und mit ihm versuchen auf der rechtlichen Seite herauszufinden, welche Möglichkeiten Du hast.
Sorry, ich kann Dir leider nicht wirklich weiterhelfen!

Viele Grüsse,
Steffi

Hallo liebe Kayras,

erst einmal mein Beileid zu diesem Kauf. Ich habe selbst Pferde und kann nachvollziehen, wie das ist.

Gott sei Dank ist die rechtliche Lage ziemlich eindeutig, hier das Ganze in kurzen Stichpunkten:

  • Tiere werden vor dem deutschen Recht als Sachen behandelt (§ 90a BGB)
  • zwischen Ihnen und dem Herrn ist ein Kaufvertrag gemäß § 433 BGB entstanden, auch wenn sie nichts auf einem Blatt Papier vor sich liegen haben
  • die Kaufsache, das Pferd und die Gegenleistung, das Geld wurden übereignet (§ 929 BGB)
  • damit ist der Kaufvertrag abgeschlossen und es ist zwischen Ihnen und dem Herrn ein Schuldverhältnis entstanden aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben
  • Sie haben aus diesem Grund Rechte, wenn das Pferd einen Mangel aufweist (§ 437 BGB --> nicht vergessen, das Pferd ist vor dem deutschen Recht eine Sache)
  • hier hat das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 BGB)
  • da Sie von diesem Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nichts wussten, hatten sie auch keine Kenntnis und können den Mangel jetzt nach dem Kauf geltend machen (§ 442 BGB)
  • zuerst müsste der Verkäufer Ihnen einen mangelfreien Gegenstand geben (§ 439 BGB) also ein neues Pferd besorgen, das keine Mängel hat
  • dies wird aber nicht so einfach gehen, da er ja vielleicht nicht mehrere Pferde hat
  • Aus diesem Grund können sie vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB), d.h. sie geben ihm das Pferd wieder und er Ihnen das Geld oder sie mindern den Kaufpreis, verlangen also einen Teil des gezahlten Geldes zurück (§ 441 BGB) --> was Sie dann nehmen, bleibt Ihnen überlassen
  • außerdem können Sie eventuell gemäß § 437 Nr. 3 BGB auch Schadenersatz für die bisherigen Aufwendungen, wie Futter und Einstallung verlangen

Der feine Herr ist also verpflichtet, den Mangel zu beheben. Ob er das tatsächlich macht, ist natürlich fraglich. Aus diesem Grund würde ich im Zweifel mit einer Klage drohen, da aufgrund der fehlenden Papiere vielleicht auch von einem gestohlenen Pferd ausgegangen werden muss. Vielleicht zeigt er sich dann einsichtig. Nach dem vorliegenden Sachverhalt stünden die Chancen vor Gericht auch nicht schlecht würde ich denken. Aber noch ein kleiner Hinweis: nie Pferde oder ähnliche Dinge ohne Papiere kaufen! Die sind das A und O. Sie müssen diese sogar auf Verlangen vorzeigen können. Können Sie das nicht, kann Ihnen angehängt werden, das Pferd entwendet zu haben.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Bei Rückfrage stehe ich natürlich zur Verfügung.

MfG Saxony88

Hinweis: Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Ich übernehme keine Haftung für eventuelle Falschaussagen.

hallo, vielen, vielen dank für diese ausführliche antwort. leider erreiche ich ihn nicht, werd wohl mal zum anwalt gehen. lg kayras

Du hast ein Pferd gekauft, allerdings ist nach Deiner Schilderung der KV ungültig, bzw. Du kannst Ihn anfechten gemäß § 119, da die „Sache“ die Du nur erworben hast, aufgrund der Eigenschaft „lieb“!; ein Sachmangel vorliegt. Pflicht zur Nacherfüllung scheidet aus. Ebenso hast Du Schadenersatzansprüche in Höhe des negativen Interesse.
Gruß der B

Hallo , ja es stimmt Pferde dürfen ohne Paß nicht transportiert werden . Bei einem mündlichen Kaufvertrag oder Handschlag zählt das gleiche wie im schriftlichen Vertrag . Wenn das Tier als gutmütig und brav verkauft wird muß der Verkäufer das tier zurück nehmen da er seinen mündlichen Vertrag nicht eingehalten hat. Ich würde dem Verkäufer mit einem Anwalt drohen und einer Anzeige wegen Betrugs …aber nur drohen …meist nehmen diese Leute dann die Tiere zurück . Ich wünsche viel Erfolg