Frage zum Pflichtanteil, etwas kompliziert

Guten Tag,

also mal angenommen, es kommt vor, das Person A, das Erbe vom verstorbenen Vater bekommt (Antiquitäten) , so steht dem Bruder, also der Person B ja ein Pflichtanteil zu von 25%!

Die Person B beauftragt jetzt einen Anwalt A, der dieses Geld dann „besorgen“ soll von Person A. Also die Person A geht zu einem Notar, dieser schaut sich Bilder von den Antiquitäten an, schätzt diese dann auf Betrag X, und schickt dieses Schreiben dann an den Anwalt A.

Doch jetzt meldet sich die Person B monatelang, nicht mehr beim Anwalt.

Jetzt möchte Person A endlich in den schon monatelangen gebuchten Urlaub fahren, ruft den Anwalt A von Person B an, und sagt bescheid, das er jetzt für 2 Wochen in den Urlaub fährt, damit in der Zwischenzeit keine Fristen verstreichen.

Jetzt schreibt Anwalt A aber in der Zwischenzeit die Person A an, und setzt die Frist der Bezahlung von den 25% genau auf 7 Tagen, wo Person A im Urlaub ist, und natürlich nicht rechtzeitig darauf reagieren kann.

In dem Schreiben von Anwalt A steht z.B. drin, wenn Person A nicht innerhalb von 1 Woche (mindestens!) die 25% zahlt, muss Person nochmal 4% mehr dazu zahlen.

Als Person A dann aus dem Urlaub kommt, ruft er dann seinen Notar an, dieser sagt der Person A dann, sie soll das Geld bitte sofort überweisen, was Person A dann auch tut.

Doch nach 2 Tagen dieser Überweisung, bekommt Person A von Anwalt A, eine Anzeige, wegen des nicht bezahlten Betrages von einem Polizisten persönlich vorbeigebracht.

Jetzt hätte ich einige Fragen, zu dem ganzen Thema:

Darf Anwalt A innerhalb von einer Frist von einer Woche, 4% dazurechnen?

Hat Person A einen gesetzlichen Schutz davor, weil Person A ja gerade in der Zeit des Schreibens im schon lange geplanten Urlaub war?

Kann Anwalt A noch Geld nachfordern, wegen dem im Schreiben angegebenden „mindestens“?

und die letzte Frage:

Gibt es irgendein Recht oder Pflicht, wie Person A jetzt reagieren sollte?

Vielen Dank für die Antworten

MfG

Jetzt schreibt Anwalt A aber in der Zwischenzeit die Person A
an, und setzt die Frist der Bezahlung von den 25% genau auf 7
Tagen, wo Person A im Urlaub ist, und natürlich nicht
rechtzeitig darauf reagieren kann.

Das Verhalten dürfte treuwidrig sein, § 242 BGB. Hier soll wohl gerade die Abwesenheit ausgenutzt werden. M.E. entfällt der Verzug damit bis zur Rückkehr des Urlaubers.

In dem Schreiben von Anwalt A steht z.B. drin, wenn Person A
nicht innerhalb von 1 Woche (mindestens!) die 25% zahlt, muss
Person nochmal 4% mehr dazu zahlen.

Das ist ohnehin falsch. Mit Eintritt des Verzugs schuldet der Erbe Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, § 288 BGB, also 5% + x, aber natürlich pro Jahr.

Doch nach 2 Tagen dieser Überweisung, bekommt Person A von
Anwalt A, eine Anzeige, wegen des nicht bezahlten Betrages von
einem Polizisten persönlich vorbeigebracht.

An dieser Geschichte wird die Geschichte unglaubwürdig. Die Polizei kümmert sich nicht um Forderungseinzug. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie ist nur für Gefahrenabwehr und für Strafverfolgung zuständig. Eine Straftat liegt hier nicht vor, eine Gefahr (für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung) ist hier ebenfalls nicht gegeben. Es besteht kein Anfangsverdacht.

Darf Anwalt A innerhalb von einer Frist von einer Woche, 4%
dazurechnen?

Nein.

Hat Person A einen gesetzlichen Schutz davor, weil Person A ja
gerade in der Zeit des Schreibens im schon lange geplanten
Urlaub war?

Ja, § 242 BGB.

Kann Anwalt A noch Geld nachfordern, wegen dem im Schreiben
angegebenden „mindestens“?

Nein.

Gibt es irgendein Recht oder Pflicht, wie Person A jetzt
reagieren sollte?

Er musste nur den Pflichtteil auszahlen. Mehr nicht.