Frage zum PÜB

Hallo,

ich fülle gerade den Vordruck für einen PÜB aus und bin mir bei einigen Punkten nicht ganz sicher, vielleicht wißt Ihr Bescheid:

Ich soll das Datum des Kostenfestsetzungsbeschlusses eintragen, so einen Beschluß gibt es jedoch nicht. Kann ich diese Zeile bedenkenlos streichen oder verlangt das Gericht irgendeine Angabe dazu?

Auf der rechten Hälfte des PÜB-Formulars wird nach den Kosten gefragt. Was müßte ich bei „II. Kosten für diesen Beschluss“ eintragen?
Ich soll einen Scheck über 10 € als Verwaltungsgebühr beifügen. Ist das eine Gebühr gem. Nr. 1640 oder 1655 der KV? Müßte ich Zustellungsauslagen gem. Nr. 9002 der KV eintragen oder macht das das Gericht?

Ich will zwei PÜB’s in die Welt setzen, einen für eine Lohnpfändung, einen anderen für eine Kontopfändung. Muß ich nun zweimal die 10 € bezahlen oder ist das ein Abwasch?

Ist es ratsam, die PÜB’s parallel laufen zu lassen oder besser nacheinander?

Stehen in § 840 ZPO die Regelungen zur EIV?

Dank im voraus,
Raúl

hi raul,

da dir keiner antwortet, will ich mal meine erfahrungen posten. ich bin zwar kein experte, habe aber in letzter zeit eine menge anträge auf PFÜBs ausgefüllt…

Ich soll das Datum des Kostenfestsetzungsbeschlusses
eintragen, so einen Beschluß gibt es jedoch nicht. Kann ich
diese Zeile bedenkenlos streichen oder verlangt das Gericht
irgendeine Angabe dazu?

wenn PFÜB aus vollstreckungsbescheid heraus, ist hier einfach ein strich zu machen…

Auf der rechten Hälfte des PÜB-Formulars wird nach den Kosten
gefragt. Was müßte ich bei „II. Kosten für diesen Beschluss“
eintragen?

das habe ich immer offen gelassen, hat sich bisher noch kein gericht dran geärgert. obs dadurch allerdings 2-3 tage länger dauert, weiss ich nicht…

Ich soll einen Scheck über 10 ? als Verwaltungsgebühr
beifügen. Ist das eine Gebühr gem. Nr. 1640 oder 1655 der KV?

überfragt… sorry!

Müßte ich Zustellungsauslagen gem. Nr. 9002 der KV eintragen
oder macht das das Gericht?

macht auch das gericht!

Ich will zwei PÜB’s in die Welt setzen, einen für eine
Lohnpfändung, einen anderen für eine Kontopfändung. Muß ich
nun zweimal die 10 ? bezahlen oder ist das ein Abwasch?

ja, da du 2 drittschuldner hast. einmal die bank und einmal den arbeitgeber. also müssen aus 2 pfübs erlassen werden und vom GV zugestellt werden…

Ist es ratsam, die PÜB’s parallel laufen zu lassen oder besser
nacheinander?

ich würde erst die kontenpfändung versuchen, wenn hier was vermutet wird. wenn der arbeitslohn allerdings sehr hoch eingeschätzt wird und kaum unterhaltspflichten anfallen (der wahrsagerblick ist hier immer gefragt) und die forderung aus 2-3 raten der gehaltspfändung getilgt werden kann, dann diesen. wenn hier allerdings mit einer rate von unter 10% der schuld gerechnet wird, dann erst den bank-pfüb.

Stehen in § 840 ZPO die Regelungen zur EIV?

m.E. ist hiermit gemeint, wenn die forderungen beim drittschuldner ggf. vorbelastet sind (bsp. sparbuch ist verpfändet als mietkaution) …

vielleicht konnte ich ja helfen…

gruss vom

showbee

Hi Showbee,

danke für die Mühe. Wo hast Du denn die 10 € Gerichtsgebühr für den PÜB eingetragen? Will ich ja schließlich wiederhaben. Hat das Gericht die auch von sich aus in Deinen Fällen eingetragen?

Gruß,
Raúl

hi,

aus der hohlen hand gelesen, habe ich die einfach mit in die kosten einsaldiert, sodass die summe der forderung diesen betrag schon enthielt.

gruss vom

showbee