Frage zum Räumen von Schnee

Hallo zusammen,

folgender (fiktive) Sachverhalt:
Gegeben sei eine Dorfstraße, nicht sehr breit, in etwa so, dass wenn in der Straße geparkt wird, auf der anderen Hälfte der Bus fahren kann. Es wird aber nicht nur einseitig geparkt, sondern abwechselnd, so dass der Bus meistens „Schlangenlinien“ fahren muss, um durch die Straße zu kommen.

Auf beiden Seiten der Straße ist jeweils ein Bürgersteig, geschätzt 1 m breit, vielleicht 1,20m. An einem der Bürgersteige grenzt, auf mehreren Metern, ein langes Gebäude (Schuppen), vor und nach dem Gebäude sind zwei (schmalere, ohne Bürgersteig) Querstraßen, die natürlich ebenfalls frei gehalten werden müssen.

Die (fiktive) „Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung“ besagt u. a. „Bei Schneefall sind die Gehwege in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr mindestens in einer Breite von 1,00 Meter von Schnee zu räumen.“
sowie
„Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen sollen so gelagert werden, daß dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg nicht gefährdet oder behindert wird.“

Zu erwähnen ist, dass bei besonders viel Schnee auch noch ein Schneepflug kommt, der den Schnee von der Straße auf den Bürgersteig neben dem Schuppen „schmeißt“, damit der Bus „freie Fahrt“ hat.

Ich hatte neulich eine Antwort hier gelesen, aber irgendwie finde ich die Diskussion nicht mehr, in der geschrieben wurde, dass es sogar eine Ordnungswidrigkeit sei, wenn man den Schnee auf die Straße schiebt. Leuchtet auch irgendwie ein, aberd ie Frage lautet: wohin mit dem vielen Schnee? Die Stadt kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man den Schnee abtransportiert??

Viele Grüße
Christa

Hallo,

nach deinem Text vermute ich, dass es sich um eine Straße handelt,
in der die Stadt für die Räumung der Straße und Bußhaltestelle zuständig ist.

Informationen dazu findet man in der Gemeindesatzung.

Dies kann man aber auch bei der Gemeinde erfragen.

Gruß Merger

Hallo

Schneepflug …, der den Schnee von der Straße auf den Bürgersteig neben dem Schuppen „schmeißt“, damit der Bus „freie Fahrt“ hat.

Zu diesem Problem hat hier mal einer geantwortet, dass er dann einen Brief an die Stadtverwaltung schreiben würde, dass eine Gefährdung des öffentlichen Fußgängerverkehrs (Schnee auf dem Bürgersteig) von ihnen verursacht worden ist, die vorher nicht vorhanden war, und die sie umgehend wieder beseitigen sollen. -

Schnee auf die Straße schieben darf man nicht, auch wenn er vorher sich genau da befunden hat.

Viele Grüße

Hallo Merger und Simsy Mone,

vielen Dank erstmal für eure Antworten.

in der die Stadt für die Räumung der Straße und Bußhaltestelle
zuständig ist.

Für die Straßen reinigung sind die Anwohner zuständig, da keine Straßenreinigungsgebühren gezahlt werden, ich nehme an, dass der Schnee wegen des Busses geräumt wird, denn es wird auch nur dann gemacht, wenn viel Schnee liegt.

Zu diesem Problem hat hier mal einer geantwortet, dass er dann
einen Brief an die Stadtverwaltung schreiben würde, dass eine
Gefährdung des öffentlichen Fußgängerverkehrs (Schnee auf dem
Bürgersteig) von ihnen verursacht worden ist, die vorher nicht
vorhanden war, und die sie umgehend wieder beseitigen sollen.

Das ist nur das sekundäre Problem, was aber natürlich auch nicht zu vernachlässigen ist. Das primäre Problem ist, dass bei vermehrtem Schneefall es schon für die Räumung des Bürgersteigs nicht genug Platz zum Lagern des Schnees gibt. Die geforderte Breite von 1 m ist gar nicht einhaltbar, und wenn man nur eine Hälfte davon (was im Grunde genommen zu wenig wäre) freiräumte, gäbe es zwei Varianten: Variante 1: die Hälfte zur Straße hin wird zum Schuppen hin geräumt, Schneepflug kommt und „müllt“ alles wieder zu (hier tritt zusätzlich das sekundäre Problem in Erscheinung), Variante 2: die Hälfte zum Schuppen hin wird geräumt, der Schnee wird auf der Hälfte zur Straße hin gelagert und es bleibt nicht aus, dass Teile davon auf der Straße landen --> verboten.

Auszug aus der Satzung (§3):
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile wird den Eigentümern der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Pflicht
auferlegt, die Gehwege zu reinigen und Schnee und Eis aus den Gossen zu beseitigen.
Ausgenommen hiervon sind die ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßenabschnitte (Fußgängerzonen).“
und in einem weiteren Paragraphen (§4):
„Für die nicht im Straßenverzeichnis (§ 2 Absatz 1) aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile wird den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke neben der Reinigung nach § 3 die Reinigung der
Fahrbahn bis zur Mitte auferlegt.“

Die genannte Straße sei nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt.

Es ist also unstrittig, DASS der Schnee geräumt werden muss, es scheitert nur am praktischen Entsorgen desselben mangels Platz.

Viele Grüße
Christa

Hallo,

aber die Frage lautet: wohin mit dem vielen Schnee? Die Stadt kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man den Schnee abtransportiert??

Doch, genau das erwartet man. Notfalls im Garten oder an anderen geeigneten Stellen. Nun kann es natürlich sein, dass dies jedes Bundesland oder eigentlich ja Gemeinde für sich regelt und auch unterschiedlich streng kontrolliert ahndet. In den allermeisten Fällen passiert da einfach gar nichts, wenn man es nicht übertreibt. Es gibt weder ein Bussgeld, wenn etwas vom Berg auf die Straße kullert, noch eins dafür, dass vielleicht nur 80 cm geräumt sind. Dann liegt eben der Schnee irgendwo meterhoch aufgetürmt. Das hat dann auch den Reiz, dass dann der Schneepflug nicht mehr alles auf den Gehweg befördern kann.
Außerdem nochmal genau lesen, ob bzw. was da in der Satzung steht. Gelegentlich steht da sogar, dass es am Straßenrand gelagert werden darf, wenn sonst die geforderte Räumbreite nicht gewährleistet werden kann. Dann sind lediglich Gullydeckel und Ähnliches freizuhalten. http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=brem… Aber wie gessagt, kocht da jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen.

Grüße

Hallo

der Schnee wird auf der Hälfte zur Straße hin gelagert und es bleibt nicht aus, dass Teile davon auf der Straße landen --> verboten.

Wenn es nicht zu viel ist, wird doch wohl niemand was sagen. Man kann ja aus dem Schnee einen Schutzwall gegen das Zumüllen errichten.

Im übrigen habe ich es noch nie erlebt, dass das irgendjemand kontrolliert. Hier streuen die Leute tonnenweise Salz auf die Bürgersteige, obwohl das ganz klar verboten ist.

Solange nicht wirklich jemand verunfallt, WEIL man da nicht ordentlich Winterdienst gemacht hat, kräht doch außer den neugierigen Nachbarn kein Hahn danach. Laufen kann man auf dem Schnee eh viel besser als auf den geräumten Flächen. Ich würde 30 cm freiräumen, da kann einer gehen, und das reicht.

Viele Grüße

Ich würde
30 cm freiräumen, da kann einer gehen, und das reicht.

Mit einem Rollator oder einem Kinderwagen reicht das ganz bestimmt nicht!