Hallo zusammen,
folgender (fiktive) Sachverhalt:
Gegeben sei eine Dorfstraße, nicht sehr breit, in etwa so, dass wenn in der Straße geparkt wird, auf der anderen Hälfte der Bus fahren kann. Es wird aber nicht nur einseitig geparkt, sondern abwechselnd, so dass der Bus meistens „Schlangenlinien“ fahren muss, um durch die Straße zu kommen.
Auf beiden Seiten der Straße ist jeweils ein Bürgersteig, geschätzt 1 m breit, vielleicht 1,20m. An einem der Bürgersteige grenzt, auf mehreren Metern, ein langes Gebäude (Schuppen), vor und nach dem Gebäude sind zwei (schmalere, ohne Bürgersteig) Querstraßen, die natürlich ebenfalls frei gehalten werden müssen.
Die (fiktive) „Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung“ besagt u. a. „Bei Schneefall sind die Gehwege in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr mindestens in einer Breite von 1,00 Meter von Schnee zu räumen.“
sowie
„Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen sollen so gelagert werden, daß dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg nicht gefährdet oder behindert wird.“
Zu erwähnen ist, dass bei besonders viel Schnee auch noch ein Schneepflug kommt, der den Schnee von der Straße auf den Bürgersteig neben dem Schuppen „schmeißt“, damit der Bus „freie Fahrt“ hat.
Ich hatte neulich eine Antwort hier gelesen, aber irgendwie finde ich die Diskussion nicht mehr, in der geschrieben wurde, dass es sogar eine Ordnungswidrigkeit sei, wenn man den Schnee auf die Straße schiebt. Leuchtet auch irgendwie ein, aberd ie Frage lautet: wohin mit dem vielen Schnee? Die Stadt kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man den Schnee abtransportiert??
Viele Grüße
Christa